Als deutscher Unternehmer zahlen Sie auf Ihre Dividenden bis zu 26,375% Steuern – in Zypern können es 0% sein.
Der Non-Dom Status in Zypern ermöglicht es Ihnen, 17 Jahre lang vollständig steuerfrei Dividenden und Zinsen zu erhalten. Gleichzeitig genießen Sie alle Vorteile eines EU-Mitgliedstaates: Rechtssicherheit, Freizügigkeit und ein stabiles Bankensystem.
Während Deutschland Ihre Kapitalerträge mit der Abgeltungssteuer von 25% plus Solidaritätszuschlag belastet, bietet Ihnen Zypern eine legale Alternative innerhalb der Europäischen Union. Diese Steuerbefreiung kombiniert sich perfekt mit der niedrigen Körperschaftsteuer von 12,5% für Unternehmen.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Ein Unternehmer mit einer Million Euro Dividendenausschüttung spart in Zypern gegenüber Deutschland rund 263.750 Euro an Steuern – jährlich. Über 17 Jahre summiert sich das auf über 4,4 Millionen Euro.
Doch der Non-Dom Status ist kein automatischer Freifahrtschein. Es gelten klare Regeln und Voraussetzungen, die Sie einhalten müssen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie der Status funktioniert, welche Bedingungen erfüllt werden müssen und wie Sie ihn praktisch für Ihr Unternehmen nutzen können.
Was ist der Non-Dom Status in Zypern?
Der Non-Dom Status in Zypern unterscheidet zwischen Steuerresidenz und steuerpflichtigem Domizil. Diese Trennung ist der Schlüssel zur Steuerbefreiung auf passive Einkünfte.
Eine Person gilt als zypriotischer Steuerresident, wenn sie mindestens 60 Tage pro Jahr in Zypern verbringt und bestimmte weitere Kriterien erfüllt. Das Domizil hingegen bestimmt sich nach dem Ort der dauerhaften Niederlassung und den langfristigen Lebensumständen.
Als Non-Dom gelten Sie, wenn Ihr ursprüngliches Domizil nicht in Zypern liegt. Für Deutsche bedeutet das: Sie sind in Deutschland geboren und aufgewachsen, haben dort Ihr ursprüngliches Domizil erworben. Ziehen Sie nach Zypern, werden Sie zwar zypriotischer Steuerresident, behalten aber Ihr deutsches Domizil bei.
Die rechtlichen Grundlagen
Das zypriotische Steuerrecht unterscheidet zwischen Residenten und Non-Dom Residenten. Während normale Residenten auf ihr weltweites Einkommen steuerpflichtig sind, sind Non-Dom Residenten von der Besteuerung bestimmter passiver Einkünfte befreit.
Dieses Konzept basiert auf dem britischen Common Law System, das Zypern als ehemalige britische Kolonie übernommen hat. Das Konzept des Domizils ist daher juristisch fundiert und seit Jahren etabliert.
Geltungsdauer und Verlängerung
Der Non-Dom Status gilt zunächst für 17 aufeinanderfolgende Steuerjahre. Diese Frist beginnt mit dem Jahr, in dem Sie zypriotischer Steuerresident werden. Nach Ablauf der 17 Jahre müssen Sie auf alle weltweiten Einkünfte Steuern in Zypern zahlen.
Eine Verlängerung des Status ist grundsätzlich nicht möglich. Allerdings können Sie durch einen vorübergehenden Wegzug aus Zypern und späteren Wiederzuzug unter bestimmten Umständen den Status neu erlangen.
Wichtig ist: Der Status bezieht sich ausschließlich auf die Einkommensteuer. Andere Steuern wie die Körperschaftsteuer für Unternehmen oder die Grunderwerbsteuer bleiben davon unberührt.
Steuerbefreiungen im Detail
Als Non-Dom Resident in Zypern sind Sie von der Einkommensteuer auf Dividenden und Zinsen befreit, die nicht aus zypriotischen Quellen stammen. Diese Befreiung gilt sowohl für Ausschüttungen ausländischer Unternehmen als auch für Zinserträge aus internationalen Kapitalanlagen.
Dividendenbefreiung in der Praxis
Dividenden aus deutschen, österreichischen oder anderen ausländischen Unternehmen bleiben für Sie als Non-Dom vollständig steuerfrei. Dies gilt sowohl für Direktbeteiligungen als auch für Portfolioinvestments.
Ein praktisches Beispiel: Sie besitzen Anteile an einer deutschen GmbH, die 500.000 Euro Gewinn erwirtschaftet. Nach Zahlung der deutschen Körperschaftsteuer bleiben etwa 350.000 Euro für die Ausschüttung. Als deutscher Gesellschafter würden Sie darauf 26,375% Steuern zahlen – das sind 92.313 Euro. Als zypriotischer Non-Dom Resident zahlen Sie 0 Euro.
Auch Dividenden aus internationalen Aktienportfolios bleiben steuerfrei. Während deutsche Anleger auf Dividenden von Apple, Microsoft oder anderen internationalen Aktien die Abgeltungssteuer zahlen, erhalten Non-Dom Residenten diese Erträge brutto.
Zinsenbefreiung
Zinsen aus ausländischen Bankkonten, Anleihen oder anderen verzinslichen Wertpapieren unterliegen ebenfalls nicht der zypriotischen Einkommensteuer. Das umfasst:
- Zinsen aus deutschen oder anderen EU-Bankkonten
- Anleihenrenditen aus internationalen Staatsanleihen
- Zinserträge aus Unternehmensanleihen
- Erträge aus Geldmarktfonds oder Festgeldern
Ein Beispiel: Sie haben 2 Millionen Euro auf deutschen Festgeldkonten zu 3% Zinsen angelegt. Das ergibt 60.000 Euro Zinserträge jährlich. In Deutschland würden Sie darauf 15.037 Euro Steuern zahlen. Als Non-Dom in Zypern zahlen Sie nichts.
Was bleibt steuerpflichtig?
Nicht alle Einkünfte sind von der Steuerbefreiung erfasst. Steuerpflichtig bleiben:
- Einkünfte aus selbstständiger oder unselbstständiger Arbeit in Zypern
- Mieteinnahmen aus zypriotischen Immobilien
- Dividenden und Zinsen aus zypriotischen Quellen
- Veräußerungsgewinne aus zypriotischen Immobilien
Die Einkommensteuer in Zypern folgt einem progressiven Tarif von 0% bis 35%. Für die meisten Unternehmer liegt der effektive Steuersatz deutlich unter deutschen Verhältnissen.
Vergleich der Steuerbelastung
Einkunftsart | Deutschland | Zypern (Non-Dom) | Ersparnis |
---|---|---|---|
Dividenden (100.000€) | 26.375€ | 0€ | 26.375€ |
Zinsen (50.000€) | 13.188€ | 0€ | 13.188€ |
Mieteinnahmen (30.000€) | bis 14.256€ | bis 10.500€ | bis 3.756€ |
Die Steuerersparnis summiert sich über die Jahre erheblich. Bei jährlichen Dividendeneinkünften von 200.000 Euro sparen Sie über 17 Jahre rund 900.000 Euro an Steuern.
Voraussetzungen und Qualifikation
Um den Non-Dom Status zu erlangen, müssen Sie zunächst zypriotischer Steuerresident werden. Dies erfolgt über die sogenannte 60-Tage-Regel, die eine der flexibelsten Residenzbestimmungen in der EU darstellt.
Die 60-Tage-Regel im Detail
Sie werden zypriotischer Steuerresident, wenn Sie in einem Kalenderjahr mindestens 60 Tage in Zypern verbringen und zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben keine andere Steuerresidenz oder verbringen in keinem anderen Land mehr als 183 Tage
- Sie haben eine Geschäftstätigkeit in Zypern oder sind dort angestellt
- Sie haben einen dauerhaften Wohnsitz in Zypern (gekauft oder gemietet)
Diese Regel macht Zypern besonders attraktiv für digitale Nomaden und Unternehmer, die geografisch flexibel arbeiten können. Sie müssen nicht das ganze Jahr in Zypern verbringen, sondern können Ihre Zeit zwischen verschiedenen Ländern aufteilen.
Nachweis der Nicht-Domizilierung
Für den Non-Dom Status müssen Sie nachweisen, dass Ihr ursprüngliches Domizil nicht in Zypern liegt. Als Deutsche ist das in der Regel unproblematisch, da Sie nachweislich in Deutschland geboren und aufgewachsen sind.
Folgende Dokumente dienen als Nachweis:
- Deutsche Geburtsurkunde
- Nachweis über deutsche Staatsangehörigkeit
- Lebenslauf mit Wohnorten
- Familiäre Bindungen nach Deutschland
Das zypriotische Finanzamt prüft diese Unterlagen bei der erstmaligen Steuererklärung. Eine einmal anerkannte Nicht-Domizilierung bleibt für die gesamten 17 Jahre bestehen.
Steuerliche Anmeldung in Zypern
Nach Erlangung der Steuerresidenz müssen Sie sich bei der zypriotischen Steuerverwaltung anmelden und jährlich eine Steuererklärung abgeben. Dies geschieht über das Online-Portal TAXISnet.
In der ersten Steuererklärung beantragen Sie den Non-Dom Status durch entsprechende Erklärungen und Nachweise. Die Steuerverwaltung bestätigt den Status schriftlich, was als Grundlage für alle weiteren Jahre dient.
Dokumentation und Compliance
Eine ordnungsgemäße Dokumentation ist entscheidend für die Anerkennung des Status. Führen Sie Aufzeichnungen über:
- Aufenthaltstage in Zypern und anderen Ländern
- Geschäftstätigkeit und Einkommensquellen
- Wohnsituation und Mietverträge
- Bankkontoeröffnungen und Geschäftsbeziehungen
Diese Dokumentation ist sowohl für zypriotische als auch deutsche Behörden relevant. Deutsche Finanzbehörden prüfen bei Wegzug oft die Substanz der ausländischen Steuerresidenz.
Praktische Umsetzung für deutsche Unternehmer
Die optimale Nutzung des Non-Dom Status erfordert eine durchdachte Unternehmensstruktur. Die meisten deutschen Unternehmer kombinieren den persönlichen Non-Dom Status mit einer zypriotischen Holding-Struktur.
Aufbau einer Holding-Struktur
Eine typische Struktur besteht aus einer zypriotischen Holdinggesellschaft, die Ihre operativen Unternehmen hält. Die Holdinggesellschaft sammelt Dividenden aus den Tochtergesellschaften und schüttet diese steuerfrei an Sie als Non-Dom Gesellschafter aus.
Beispielstruktur für einen Online-Marketing-Unternehmer:
- Sie als Person: Non-Dom Resident in Zypern
- Zypriotische Holding GmbH: 12,5% Körperschaftsteuer
- Deutsche operative GmbH: Normale deutsche Besteuerung
- Österreichische Service GmbH: 25% Körperschaftsteuer
Die Holding sammelt Dividenden aus Deutschland und Österreich. Durch Doppelbesteuerungsabkommen reduziert sich die Quellensteuer auf 5%. Die Holding zahlt 12,5% Körperschaftsteuer auf den Nettogewinn und schüttet den Rest steuerfrei an Sie aus.
Kombination mit der 12,5% Körperschaftsteuer
Zyperns Körperschaftsteuersatz von 12,5% ist einer der niedrigsten in der EU. In Kombination mit dem Non-Dom Status ergibt sich eine effektive Gesamtsteuerbelastung von nur 12,5% auf Unternehmensgewinne.
Ein Rechenbeispiel: Ihre zypriotische Holding erwirtschaftet 1 Million Euro Gewinn. Nach Zahlung der Körperschaftsteuer von 125.000 Euro bleiben 875.000 Euro für die Ausschüttung. Diese erhalten Sie als Non-Dom steuerfrei – eine Gesamtbelastung von nur 12,5%.
Zum Vergleich: In Deutschland würden Sie auf denselben Gewinn rund 476.000 Euro Steuern zahlen – eine Ersparnis von 351.000 Euro jährlich.
Substanzanforderungen erfüllen
Damit Ihre zypriotische Gesellschaft vor deutschen Finanzbehörden Bestand hat, muss sie ausreichend Substanz in Zypern haben. Das bedeutet:
- Geschäftsführung und Kontrolle in Zypern
- Lokales Büro oder Geschäftsadresse
- Mindestens eine qualifizierte Person vor Ort
- Regelmäßige Vorstandssitzungen in Zypern
- Lokales Bankkonto
Viele Unternehmer nutzen lokale Dienstleister für die Geschäftsführung und administrative Tätigkeiten. Das kostet zwischen 2.000 und 5.000 Euro jährlich, ist aber deutlich günstiger als eine eigene Niederlassung.
Bankkonto und Geschäftstätigkeit
Die Eröffnung eines Bankkontos in Zypern ist für EU-Bürger unkompliziert. Größere Banken wie Bank of Cyprus oder Hellenic Bank bieten spezielle Services für internationale Unternehmer.
Für die Kontoeröffnung benötigen Sie:
- Nachweis der zypriotischen Steuerresidenz
- Handelsregisterauszug der Gesellschaft
- Geschäftsplan und Einkommensnachweise
- Referenzen von bestehenden Bankverbindungen
Viele Banken in Zypern sprechen Deutsch oder Englisch, was die Kommunikation erleichtert. Das Bankensystem ist EU-reguliert und bietet dieselben Sicherheitsstandards wie deutsche Banken.
Operative Geschäftstätigkeit strukturieren
Je nach Geschäftsmodell können Sie operative Tätigkeiten nach Zypern verlagern oder in Deutschland belassen. Digitale Dienstleistungen lassen sich oft problemlos von Zypern aus erbringen.
Für Beratungsunternehmen oder Coaches bietet sich folgende Struktur an:
- Zypriotische Gesellschaft erbringt Beratungsleistungen
- Deutsche Gesellschaft übernimmt Marketing und Vertrieb
- Verrechnungspreise zwischen den Gesellschaften
- Gewinnverlagerung nach Zypern durch angemessene Preisgestaltung
Wichtig ist, dass die Preisgestaltung dem Fremdvergleichsgrundsatz entspricht und wirtschaftlich begründbar ist.
Rechtliche Sicherheit und Compliance
Der Non-Dom Status in Zypern basiert auf soliden rechtlichen Fundamenten und ist vollständig EU-konform. Als EU-Mitgliedsstaat unterliegt Zypern denselben rechtlichen Standards wie Deutschland, was Ihnen Planungssicherheit gibt.
EU-Konformität und Rechtssicherheit
Zypern ist seit 2004 EU-Mitglied und wendet alle relevanten EU-Richtlinien an. Das Steuerrecht ist transparent und wird regelmäßig von der EU-Kommission überprüft. Anders als bei exotischen Steueroasen besteht kein Risiko plötzlicher Regeländerungen durch externen Druck.
Die EU-Niederlassungsfreiheit schützt Ihr Recht, Ihren Wohnsitz und Ihre Geschäftstätigkeit frei innerhalb der EU zu wählen. Deutsche Behörden können Ihnen den Umzug nach Zypern nicht verwehren, solange Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Doppelbesteuerungsabkommen nutzen
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Zypern verhindert eine Doppelbesteuerung Ihrer Einkünfte. Als zypriotischer Steuerresident sind Sie grundsätzlich von der deutschen Einkommensteuer befreit.
Das Abkommen regelt auch die Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen beiden Ländern. Die Quellensteuer auf Dividenden beträgt nur 5% bei Gesellschafterbeteiligungen über 10%.
Wichtige Punkte des Abkommens:
- Tie-Breaker-Regel bei doppelter Residenz
- Vermeidung der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung
- Schutz vor Diskriminierung
- Verständigungsverfahren bei Streitigkeiten
Wegzugsbesteuerung beachten
Beim Wegzug aus Deutschland greift die Wegzugsbesteuerung nach §6 AStG, wenn Sie wesentliche Beteiligungen an deutschen Kapitalgesellschaften halten. Als wesentlich gelten Beteiligungen ab 1% oder einem Wert von über 500.000 Euro.
Die Wegzugsbesteuerung erfasst stille Reserven zum Zeitpunkt des Wegzugs. Bei Umzug in ein EU-Land können Sie jedoch einen Stundungsantrag stellen. Die Steuer wird dann erst bei tatsächlicher Veräußerung fällig.
Praktisches Vorgehen:
- Bewertung der Beteiligungen vor Wegzug
- Stundungsantrag bei der Finanzverwaltung
- Jährliche Meldungen über Beteiligungsveränderungen
- Sicherheitsleistung nur bei Risiko der Steuerverkürzung
Hinzurechnungsbesteuerung vermeiden
Die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung nach §§7-14 AStG kann auch nach Ihrem Wegzug greifen, wenn Sie noch wesentliche Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften halten.
Voraussetzungen für die Anwendung:
- Wesentliche Beteiligung (über 1% oder mehr als 500.000 Euro)
- Niedrige Besteuerung der ausländischen Gesellschaft (unter 25%)
- Passive Einkünfte (Zinsen, Dividenden, Lizenzen)
Durch geschickte Strukturierung können Sie die Hinzurechnungsbesteuerung vermeiden. Wichtig ist eine aktive Geschäftstätigkeit der zypriotischen Gesellschaft und die Vermeidung reiner Holdingstrukturen für passive Einkünfte.
Compliance und Meldepflichten
Als zypriotischer Steuerresident haben Sie bestimmte Meldepflichten in beiden Ländern. In Deutschland müssen Sie Ihren Wegzug dem Finanzamt melden und gegebenenfalls letzte Steuererklärungen abgeben.
In Zypern sind Sie zur jährlichen Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, auch wenn keine Steuern anfallen. Die Erklärung muss bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden.
Zusätzliche Meldepflichten können sich aus dem Common Reporting Standard (CRS) ergeben. Zypriotische Banken melden Ihre Kontodaten an deutsche Behörden, was die Transparenz erhöht und Steuerhinterziehung verhindert.
Vergleich zu anderen Jurisdiktionen
Der zypriotische Non-Dom Status steht im Wettbewerb mit anderen attraktiven Steuerregimen in Europa und weltweit. Ein objektiver Vergleich hilft bei der Entscheidung für den optimalen Standort.
Dubai vs. Zypern
Dubai lockt mit 0% Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, erfordert aber den Weggang aus der EU. Das bringt Nachteile mit sich:
Kriterium | Dubai | Zypern |
---|---|---|
Einkommensteuer | 0% | 0% (Non-Dom) |
Körperschaftsteuer | 0% | 12,5% |
EU-Zugehörigkeit | Nein | Ja |
Aufenthaltspflicht | 90 Tage | 60 Tage |
Banken-Akzeptanz | Problematisch | Unproblematisch |
Dubai eignet sich für Unternehmer, die komplett mobil sind und keine EU-Anbindung benötigen. Zypern bietet mehr Rechtssicherheit und einfachere Integration in europäische Geschäftsstrukturen.
Malta vs. Zypern
Malta bietet ebenfalls einen Non-Dom Status, allerdings mit komplizierteren Regeln und höherer Mindeststeuer von 5.000 Euro jährlich. Zyperns System ist transparenter und für kleinere Einkommen attraktiver.
Portugal NHR vs. Zypern Non-Dom
Portugals Non-Habitual Resident (NHR) Status gilt nur 10 Jahre und ist restriktiver bei den steuerfreien Einkünften. Dafür ist Portugal kulturell näher zu Deutschland und erfordert weniger geschäftliche Substanz.
Zypern bietet mit 17 Jahren deutlich längere Steuervorteile und ist bei reinen Kapitalerträgen großzügiger. Portugal eignet sich besser für Pensionäre oder Personen mit geringen Kapitalerträgen.
Schweiz vs. Zypern
Die Schweiz ermöglicht Pauschalbesteuerung für vermögende Ausländer, ist aber deutlich teurer. Die Mindeststeuer liegt bei 400.000 Schweizer Franken jährlich. Dafür bietet sie höchste politische Stabilität und Diskretion.
Zypern ist für Unternehmer mit mittleren Einkommen deutlich attraktiver und bietet ähnliche Steuervorteile zu einem Bruchteil der Kosten.
Kosten und Aufwand
Die Implementierung des Non-Dom Status erfordert eine Anfangsinvestition, die sich bei entsprechenden Einkünften schnell amortisiert. Eine realistische Kostenplanung ist entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg.
Setup-Kosten
Die einmaligen Kosten für die Strukturierung umfassen:
- Gesellschaftsgründung in Zypern: 2.000-4.000 Euro
- Rechtsberatung und Steuerplanung: 5.000-10.000 Euro
- Wohnungsmiete oder -kauf in Zypern: ab 800 Euro monatlich
- Bankkontoeröffnung: 500-1.500 Euro
- Umzugskosten und Anmeldungen: 2.000-5.000 Euro
Insgesamt sollten Sie mit 15.000-25.000 Euro für das Setup rechnen. Diese Investition rechnet sich ab jährlichen Steuerersparnissen von etwa 50.000 Euro.
Laufende Kosten
Die jährlichen Betriebskosten halten sich in Grenzen:
- Gesellschaftsunterhalt und Buchhaltung: 3.000-6.000 Euro
- Steuererklärungen: 1.500-3.000 Euro
- Wohnkosten in Zypern: 10.000-24.000 Euro
- Reisekosten für Aufenthalte: 2.000-5.000 Euro
- Laufende Rechtsberatung: 2.000-4.000 Euro
Die Gesamtkosten liegen bei 18.500-42.000 Euro jährlich. Bei einer Steuerersparnis von 100.000 Euro jährlich bleibt ein Nettonutzen von mindestens 58.000 Euro.
ROI-Betrachtung
Die Wirtschaftlichkeit hängt von Ihren steuerlichen Einkünften ab. Als Faustregel gilt: Der Non-Dom Status lohnt sich ab jährlichen Dividenden- oder Zinseinkünften von 200.000 Euro.
Beispielrechnung für 500.000 Euro jährliche Dividenden über 10 Jahre:
- Steuerersparnis in Deutschland: 1.318.750 Euro
- Gesamtkosten Zypern-Struktur: 350.000 Euro
- Nettoersparnis: 968.750 Euro
- ROI: 277%
Die Investition amortisiert sich bereits im ersten Jahr und generiert langfristig erhebliche Mehrwerte.
Häufige Fehler und Fallstricke
Viele Unternehmer scheitern an vermeidbaren Fehlern bei der Umsetzung des Non-Dom Status. Eine professionelle Beratung und sorgfältige Planung sind entscheidend für den Erfolg.
Scheinauslandsgesellschaft vermeiden
Der häufigste Fehler ist die Gründung einer Scheinauslandsgesellschaft ohne echte Substanz in Zypern. Deutsche Finanzbehörden prüfen die tatsächliche Geschäftsführung und können die Gesellschaft als deutsch qualifizieren.
Vermeiden Sie diese Fallen:
- Geschäftsführung ausschließlich von Deutschland aus
- Keine lokalen Mitarbeiter oder Dienstleister
- Alle Kunden und Lieferanten in Deutschland
- Bankkonto nur in Deutschland
Unzureichende Dokumentation
Führen Sie penible Aufzeichnungen über Ihre Aufenthaltstage und Geschäftstätigkeiten. Bei Prüfungen müssen Sie Ihre zypriotische Steuerresidenz lückenlos nachweisen können.
Timing-Probleme
Planen Sie Ihren Wegzug sorgfältig. Ein vorzeitiger Wegzug kann zur Nichtanerkennung des Status führen, während ein verspäteter Wegzug unnötige Steuern kostet.
Koordinieren Sie den Zeitpunkt mit:
- Geplanten Gewinnausschüttungen
- Veräußerungsgeschäften
- Steuerlichen Fristen in Deutschland
- Aufenthaltszeiten in anderen Ländern
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert es, den Non-Dom Status zu erhalten?
Den Non-Dom Status erhalten Sie automatisch mit der zypriotischen Steuerresidenz, sofern Sie nachweisen können, dass Ihr ursprüngliches Domizil nicht in Zypern liegt. Die Steuerresidenz erlangen Sie durch 60 Tage Aufenthalt und weitere Kriterien. Der Status wird bei der ersten Steuererklärung beantragt und von der Steuerverwaltung bestätigt.
Kann ich den Non-Dom Status nach 17 Jahren verlängern?
Eine direkte Verlängerung ist nicht möglich. Nach 17 Jahren müssen Sie auf alle weltweiten Einkünfte Steuern in Zypern zahlen. Durch einen vorübergehenden Wegzug und späteren Wiederzuzug können Sie unter bestimmten Umständen den Status neu erlangen, dies sollte jedoch sorgfältig geplant werden.
Muss ich meine deutsche Staatsbürgerschaft aufgeben?
Nein, Sie können Ihre deutsche Staatsbürgerschaft behalten. Der Non-Dom Status bezieht sich nur auf Ihre steuerliche Residenz und Ihr Domizil, nicht auf Ihre Staatsangehörigkeit. Als EU-Bürger haben Sie das Recht, frei innerhalb der EU zu wohnen und zu arbeiten.
Wie viele Tage muss ich mindestens in Zypern verbringen?
Sie müssen mindestens 60 Tage pro Kalenderjahr in Zypern verbringen, um die Steuerresidenz zu behalten. Zusätzlich dürfen Sie in keinem anderen Land mehr als 183 Tage verbringen und müssen weitere Kriterien wie eine Geschäftstätigkeit und einen Wohnsitz in Zypern erfüllen.
Welche Dividenden sind von der Steuerbefreiung erfasst?
Alle Dividenden aus nicht-zypriotischen Quellen sind steuerfrei. Das umfasst deutsche GmbH-Anteile, internationale Aktienportfolios und andere ausländische Beteiligungen. Nur Dividenden aus zypriotischen Unternehmen unterliegen der normalen Einkommensteuer.
Kann das deutsche Finanzamt meine zypriotische Gesellschaft als deutsch qualifizieren?
Ja, wenn die Gesellschaft keine ausreichende Substanz in Zypern hat. Wichtig sind eine lokale Geschäftsführung, regelmäßige Vorstandssitzungen vor Ort, ein zypriotisches Bankkonto und echte Geschäftstätigkeit. Bei reinen Briefkastengesellschaften droht die Qualifikation als deutsche Gesellschaft mit entsprechender Steuerpflicht.
Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten in Zypern?
Die Lebenshaltungskosten in Zypern liegen etwa 20-30% unter deutschen Verhältnissen. Eine 2-Zimmer-Wohnung kostet in Limassol 800-1.500 Euro monatlich, Restaurants sind deutlich günstiger. Insgesamt können Sie mit 2.000-3.000 Euro monatlich einen komfortablen Lebensstil führen.