Einführung: Warum Zypern für Dividendenstrategien?

Für vermögende Privatpersonen, die regelmäßige Dividendeneinkünfte optimieren möchten, stellt Zypern eine der attraktivsten Optionen innerhalb der Europäischen Union dar. Die Kombination aus dem Non-Dom Status und einer EU-konformen Rechtsordnung schafft einzigartige Möglichkeiten für die Steuerplanung.

Der entscheidende Vorteil liegt in der Befreiung von der Sonderverteidigungsabgabe auf Dividenden und Zinserträge für einen Zeitraum von bis zu 17 Jahren. Diese Regelung ermöglicht es Ihnen, passive Einkünfte nahezu steuerfrei zu vereinnahmen, während Sie gleichzeitig alle Vorteile eines EU-Mitgliedstaates genießen.

Zypern hat seit dem EU-Beitritt 2004 seine Position als steueroptimaler Standort kontinuierlich ausgebaut. Die Zahl der Non-Dom Registrierungen ist in den letzten Jahren gestiegen, was die wachsende Attraktivität des Standorts unterstreicht.

Die rechtliche Sicherheit innerhalb des EU-Rahmens unterscheidet Zypern fundamental von außereuropäischen Jurisdiktionen. Deutsche Finanzbehörden erkennen zypriotische Steuerstrukturen als legitim an, sofern diese ordnungsgemäß implementiert und mit ausreichender wirtschaftlicher Substanz versehen sind.

Für Unternehmer mit internationalen Geschäftstätigkeiten bietet Zypern zusätzlich ein umfassendes Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen mit über 60 Ländern. Dies ermöglicht eine effiziente Gestaltung grenzüberschreitender Dividendenströme.

Die geografische Lage als Brücke zwischen Europa, Afrika und Asien sowie die englischsprachige Rechtstradition schaffen weitere praktische Vorteile für international ausgerichtete Vermögensinhaber.

Der Non-Dom Status: Rechtliche Grundlagen

Der Non-Dom Status in Zypern basiert auf dem Income Tax Law von 2002 und seinen nachfolgenden Änderungen. Diese Regelung gewährt Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Zypern verlagern, aber nicht zypriotischer Herkunft sind, spezielle Steuervorteile.

Voraussetzungen für den Non-Dom Status

Um den Non-Dom Status zu erlangen, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Steuerliche Ansässigkeit in Zypern für mindestens 60 Tage pro Jahr
  • Keine zypriotische Staatsangehörigkeit oder vorherige steuerliche Ansässigkeit in den letzten 20 Jahren
  • Nachweis der Aufgabe der steuerlichen Ansässigkeit im bisherigen Wohnsitzland

Die 60-Tage-Regel wurde 2017 eingeführt und ermöglicht es, bereits bei relativ kurzen Aufenthalten in Zypern die steuerliche Ansässigkeit zu begründen. Zusätzlich müssen Sie nachweisen, dass Sie in keinem anderen Land mehr als 183 Tage verbringen.

Umfang der Steuerbefreiung

Der Non-Dom Status befreit Sie von der Special Defence Contribution (SDC) auf passive Einkünfte. Diese Abgabe beträgt normalerweise:

  • 17% auf Dividendeneinkünfte über 3.420 Euro jährlich
  • 30% auf Zinseinkünfte über 3.420 Euro jährlich
  • 3% auf Mieteinkünfte über 3.420 Euro jährlich

Durch den Non-Dom Status entfallen diese Abgaben vollständig auf Dividenden und Zinsen für maximal 17 aufeinanderfolgende Jahre. Die reguläre Einkommensteuer auf diese Einkünfte ist ohnehin nicht anwendbar, da Zypern ein territoriales Steuersystem verfolgt.

Wichtig ist der Unterschied zwischen der SDC-Befreiung und der allgemeinen Einkommensteuer. Aktive Einkünfte aus zypriotischen Quellen unterliegen weiterhin der regulären Einkommensteuer mit Sätzen zwischen 0% und 35%, je nach Einkommenshöhe.

Steuerliche Behandlung von Dividenden in Zypern

Die steuerliche Behandlung von Dividenden in Zypern folgt einem dualen System, das zwischen der Unternehmensebene und der Anteilseignerebene unterscheidet. Diese Struktur ermöglicht eine hocheffiziente Gestaltung für vermögende Privatpersonen.

Besteuerung auf Unternehmensebene

Zypriotische Kapitalgesellschaften unterliegen einem einheitlichen Körperschaftsteuersatz von 12,5%. Dieser Satz gilt unabhängig von der Höhe des Gewinns und gehört zu den niedrigsten in der EU. Zum Vergleich: Deutschland hat einen kombinierten Körperschaftsteuersatz von durchschnittlich 30%.

Besonders vorteilhaft ist die Behandlung von Dividendeneinkünften, die eine zypriotische Gesellschaft von anderen Gesellschaften erhält. Diese sind grundsätzlich von der Körperschaftsteuer befreit, sofern:

  • Die Beteiligung mindestens 1% beträgt
  • Die Beteiligung mindestens 12 Monate gehalten wird
  • Die ausschüttende Gesellschaft nicht mehr als 50% ihrer Einkünfte aus passiven Quellen bezieht

Diese Regelung ermöglicht den Aufbau von Holdingstrukturen, die Dividenden aus verschiedenen Beteiligungen steuerfrei konsolidieren können.

Besteuerung auf Anteilseignerebene

Auf der Ebene des Anteilseigners greift das territoriale Steuerprinzip Zyperns. Dividenden aus zypriotischen Quellen sind grundsätzlich von der Einkommensteuer befreit. Die Special Defence Contribution würde normalerweise anfallen, entfällt aber bei Non-Dom Status vollständig.

Für Dividenden aus ausländischen Quellen gilt die Territorialitätsregel: Sie sind nur dann steuerpflichtig, wenn sie in Zypern empfangen werden. Durch geschickte Gestaltung der Auszahlungsmodalitäten lässt sich auch hier eine Steuerpflicht vermeiden.

Ein praktisches Beispiel: Eine deutsche Unternehmerin verlagert ihre Beteiligungen an verschiedenen europäischen Gesellschaften in eine zypriotische Holdinggesellschaft. Die Dividendeneinkünfte von 500.000 Euro jährlich unterliegen bei ordnungsgemäßer Struktur einer Gesamtsteuerbelastung von lediglich 12,5% auf Unternehmensebene, während die Ausschüttung an die Anteilseignerin steuerfrei erfolgt.

Praktische Umsetzung der Dividendenstrategie

Die erfolgreiche Umsetzung einer Dividendenstrategie in Zypern erfordert sorgfältige Planung und professionelle Strukturierung. Der Schlüssel liegt in der ordnungsgemäßen Implementierung aller rechtlichen und steuerlichen Anforderungen.

Schritt-für-Schritt Implementierung

Der erste Schritt besteht in der Beantragung der zypriotischen Steueransässigkeit. Hierzu müssen Sie nachweisen, dass Sie mindestens 60 Tage pro Jahr in Zypern verbringen und dort über eine Wohnung verfügen. Das Cyprus Tax Department verlangt entsprechende Belege wie Mietverträge, Stromrechnungen und Einreisebestätigungen.

Parallel erfolgt die Gründung einer zypriotischen Kapitalgesellschaft als Vehikel für die Dividendenstrategie. Die Mindesteinlage beträgt 1.000 Euro, empfehlenswert ist jedoch eine angemessene Kapitalausstattung entsprechend der geplanten Geschäftstätigkeit.

Die Übertragung bestehender Beteiligungen in die zypriotische Struktur muss steueroptimal gestaltet werden. Hier sind die Besteuerungsfolgen im Ursprungsland zu beachten. Bei deutschen Anteilseignern kann unter bestimmten Umständen die Entstrickungsbesteuerung nach AO greifen.

Optimierung der Ausschüttungspolitik

Die Gestaltung der Dividendenausschüttungen sollte sowohl steuerliche als auch liquiditätsspezifische Aspekte berücksichtigen. Eine gestaffelte Ausschüttungsstrategie kann dabei helfen, die Steuerbelastung zu optimieren und gleichzeitig ausreichende Liquidität für Reinvestitionen sicherzustellen.

Empfehlenswert ist die Bildung von Gewinnrücklagen in rentablen Jahren, um in wirtschaftlich schwächeren Perioden dennoch konstante Dividendenausschüttungen gewährleisten zu können. Die zypriotische Gesetzgebung sieht keine Mindestausschüttungspflicht vor, was flexible Gestaltungen ermöglicht.

Bei der Planung der Dividendentermine sollten Sie die steuerlichen Stichtage in Zypern berücksichtigen. Ausschüttungen zum Jahresende können vorteilhaft sein, um die SDC-Befreiung optimal zu nutzen.

Die Dokumentation aller Geschäftsentscheidungen ist essentiell für die Substanzanforderungen. Protokolle der Gesellschafterversammlungen und Vorstandsbeschlüsse müssen ordnungsgemäß geführt und in Zypern aufbewahrt werden.

Für international diversifizierte Portfolios bietet sich die Nutzung zypriotischer Doppelbesteuerungsabkommen an. Mit Ländern wie der Schweiz, Singapur oder den USA bestehen vorteilhafte Vereinbarungen, die Quellensteuerermäßigungen ermöglichen.

Unternehmensstrukturen für optimale Steuergestaltung

Die Wahl der richtigen Unternehmensstruktur bestimmt maßgeblich den Erfolg Ihrer Dividendenstrategie in Zypern. Verschiedene Gesellschaftsformen bieten unterschiedliche Vor- und Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden müssen.

Zypriotische Private Company Limited by Shares

Die private Kapitalgesellschaft (Private Company Limited by Shares) stellt die Standardform für Holdingstrukturen dar. Sie bietet vollständige Haftungsbeschränkung und ermöglicht flexible Gestaltungen bei der Gewinnverwendung.

Die Mindestanforderungen sind moderat: Ein Direktor, ein Sekretär und mindestens ein Gesellschafter genügen. Der Direktor muss nicht in Zypern ansässig sein, sollte aber für die Substanzanforderungen regelmäßig vor Ort präsent sein.

Das genehmigte Grundkapital kann bis zu 50.000 Euro betragen, ohne dass Kapitalsteuer anfällt. Darüber hinaus wird eine Kapitalsteuer von 0,6% erhoben, die jedoch bei 20.000 Euro gedeckelt ist.

Multi-Tier Holdingstrukturen

Für komplexere Vermögensstrukturen bieten sich mehrstufige Holdingkonstruktionen an. Eine zypriotische Oberholding kann dabei verschiedene regionale Subholdings steuern, die jeweils spezialisierte Portfolios verwalten.

Diese Struktur ermöglicht die optimale Nutzung verschiedener Doppelbesteuerungsabkommen und kann steuerliche Vorteile in mehreren Jurisdiktionen kombinieren. Gleichzeitig wird das Risiko durch geografische und sektorale Diversifikation reduziert.

Ein Beispiel: Eine zypriotische Hauptholding kontrolliert eine luxemburgische Gesellschaft für europäische Beteiligungen und eine singapurische Gesellschaft für asiatische Investments. Dividendenströme können durch geschickte Routenplanung optimiert werden.

Trusts und Stiftungsstrukturen

Zypern bietet auch die Möglichkeit der Einrichtung von International Trusts. Diese können als zusätzliche Strukturierungsebene fungieren und ermöglichen eine weitere Optimierung der Nachfolgeplanung.

Zypriotische International Trusts sind von der Körperschaftsteuer befreit, sofern weder der Settlor noch die Begünstigten zypriotische Steueransässige sind. Dies eröffnet interessante Gestaltungsmöglichkeiten für die generationenübergreifende Vermögensplanung.

Die Cyprus International Trusts Law von 2012 orientiert sich am englischen Trustrecht und bietet hohe Rechtssicherheit. Gleichzeitig sind die laufenden Compliance-Kosten moderat im Vergleich zu anderen Offshore-Jurisdiktionen.

Besonders attraktiv ist die Perpetuitätsregel: Zypriotische Trusts können grundsätzlich unbegrenzt bestehen, was langfristige Vermögensplanung erheblich erleichtert.

Compliance und Substanzanforderungen

Die Einhaltung der Compliance-Anforderungen ist entscheidend für die Rechtmäßigkeit und Nachhaltigkeit Ihrer zypriotischen Dividendenstrategie. Sowohl lokale als auch internationale Vorschriften müssen beachtet werden.

Substanzanforderungen nach EU-Recht

Seit der EU-Anti-Tax-Avoidance-Directive (ATAD) und den Economic Substance Regulations sind echte wirtschaftliche Aktivitäten in Zypern unerlässlich. Pure Briefkastengesellschaften genügen nicht mehr den rechtlichen Anforderungen.

Konkret müssen Sie nachweisen:

  • Angemessene lokale Präsenz mit Büroräumen in Zypern
  • Qualifizierte Mitarbeiter oder Directors, die tatsächlich vor Ort tätig sind
  • Substantielle Geschäftsentscheidungen werden in Zypern getroffen
  • Ordnungsgemäße Buchführung und Compliance-Dokumentation

Das Cyprus Tax Department führt verstärkt Substanzprüfungen durch. Es ist zu beachten, dass bei mangelnder Substanz Nachzahlungen oder Versagung steuerlicher Vorteile drohen können.

Meldepflichten und Dokumentation

Die ordnungsgemäße Dokumentation aller Geschäftsvorgänge ist essentiell. Gesellschafterbeschlüsse müssen in Zypern protokolliert und aufbewahrt werden. Die Bücher und Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre vorrätig zu halten.

Gegenüber deutschen Behörden bestehen verschiedene Meldepflichten. Die Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft muss in der deutschen Steuererklärung angegeben werden. Bei kontrollierten ausländischen Gesellschaften greift zudem die Hinzurechnungsbesteuerung nach AO.

Der automatische Informationsaustausch nach dem Common Reporting Standard (CRS) führt dazu, dass deutsche Finanzbehörden automatisch über Ihre zypriotischen Konten und Beteiligungen informiert werden. Transparenz ist daher der beste Schutz vor späteren Problemen.

Anti-Money-Laundering Compliance

Zypriotische Gesellschaften unterliegen den EU-Geldwäschevorschriften. Dies bedeutet umfassende Know-Your-Customer-Prüfungen, regelmäßige Aktualisierung der Beneficial Ownership-Register und Meldung verdächtiger Transaktionen.

Die Cyprus Financial Intelligence Unit (CFIU) überwacht die Einhaltung der AML-Vorschriften. Verstöße können zu erheblichen Geldstrafen und im Extremfall zur Auflösung der Gesellschaft führen.

Empfehlenswert ist die Implementierung eines internen Compliance-Systems, das alle relevanten Vorschriften berücksichtigt und regelmäßig aktualisiert wird. Professionelle Compliance-Dienstleister in Zypern können dabei wertvolle Unterstützung bieten.

Vergleich mit anderen EU-Jurisdiktionen

Zypern steht in direkter Konkurrenz zu anderen steuerattraktiven EU-Standorten. Ein objektiver Vergleich zeigt die spezifischen Vor- und Nachteile der verschiedenen Optionen für Dividendenstrategien.

Malta: Das Vollimputationssystem

Malta bietet mit seinem Vollimputationssystem eine interessante Alternative. Dividenden an ausländische Gesellschafter können faktisch steuerfrei gestellt werden, wenn die entsprechenden Steuerguthaben genutzt werden.

Der entscheidende Unterschied zu Zypern liegt in der Komplexität: Das maltesische System erfordert detaillierte Kenntnis der verschiedenen Konten und Rückerstattungsmechanismen. Zyperns Non-Dom-Regelung ist deutlich einfacher zu verstehen und umzusetzen.

Maltesische Gesellschaften unterliegen einem Körperschaftsteuersatz von 35%, der jedoch durch Rückerstattungen auf 0-5% reduziert werden kann. Die Planungssicherheit ist durch die Komplexität der Regelungen geringer als in Zypern.

Irland: Holdingstandort für institutionelle Investoren

Irland positioniert sich als Holdingstandort für institutionelle Investoren und bietet umfassende Steuerbefreiungen für Dividenden und Kapitalgewinne. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 12,5% für handelsbezogene Einkünfte.

Für Privatpersonen ist Irland jedoch weniger attraktiv, da keine vergleichbare Non-Dom-Regelung existiert. Die Domicile-Besteuerung für vermögende Privatpersonen wurde 2015 erheblich verschärft.

Die Substanzanforderungen in Irland sind strenger als in Zypern. Directors müssen in der EU ansässig sein, und die wirtschaftliche Aktivität muss substantiell nachgewiesen werden.

Luxemburg: Traditioneller Finanzplatz

Luxemburg verfügt über ein umfangreiches Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen und ist traditionell stark in der Fondsadministration. Für reine Holdingaktivitäten ist Luxemburg jedoch weniger attraktiv als Zypern.

Die Körperschaftsteuer in Luxemburg liegt bei rund 24,94% für normale Gesellschaften. Holding-Gesellschaften können unter bestimmten Bedingungen Steuerbefreiungen erlangen, die Anforderungen sind jedoch restriktiver als in Zypern.

Für deutsche Unternehmer bietet Luxemburg den Vorteil der geografischen Nähe und ähnlicher Geschäftspraktiken. Die Lebenshaltungskosten sind jedoch erheblich höher als in Zypern.

Die Analyse zeigt: Zypern bietet für vermögende Privatpersonen eine sehr attraktive Kombination aus niedrigen Steuern, einfacher Handhabung und attraktiven Lebensbedingungen innerhalb der EU.

Risiken und Grenzen der Strategie

Jede Steueroptimierungsstrategie birgt spezifische Risiken, die bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden müssen. Zyperns Dividendenstrategie ist trotz ihrer Attraktivität nicht ohne Herausforderungen.

Regulatorische Risiken

Die EU-Kommission überwacht kontinuierlich die Steuerpraktiken der Mitgliedstaaten. Änderungen der EU-Beihilfevorschriften könnten zukünftig zu Anpassungen des Non-Dom-Status führen. Grandfathering-Regelungen könnten bestehende Strukturen schützen, neue Anträge könnten jedoch restriktiveren Bedingungen unterliegen.

Die OECD-Initiative gegen schädlichen Steuerwettbewerb (BEPS) führt zu kontinuierlichen Anpassungen der internationalen Steuerstandards. Zypern hat bisher alle Anforderungen erfüllt, zukünftige Entwicklungen könnten jedoch zusätzliche Compliance-Auflagen mit sich bringen.

Praktische Implementierungsrisiken

Die korrekte Umsetzung der Substanzanforderungen erfordert laufende Aufmerksamkeit und Investitionen. Unzureichende lokale Präsenz kann zur Aberkennung der Steuervorteile führen. Die jährlichen Kosten für ordnungsgemäße Compliance belaufen sich typischerweise auf 15.000-30.000 Euro.

Währungsrisiken sind bei euro-basierten Strukturen minimal, können aber bei anderen Währungen relevant werden. Die politische Stabilität Zyperns ist grundsätzlich hoch, regionale Spannungen im östlichen Mittelmeer könnten jedoch langfristige Unsicherheiten schaffen.

Steuerliche Nachteile im Ursprungsland

Deutsche Steuerpflichtige müssen bei der Verlagerung nach Zypern verschiedene Exit-Steuern beachten. Die Entstrickungsbesteuerung nach § 6 AO kann bei Beteiligungen über 1% oder einem Gesamtwert über 500.000 Euro greifen.

Die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung (CFC-Rules) kann bei passiven Einkünften der zypriotischen Gesellschaft zur Anwendung kommen. Hier ist eine sorgfältige Strukturierung erforderlich, um diese Regelungen zu vermeiden.

Die beschränkte Steuerpflicht in Deutschland bleibt bei bestimmten inländischen Einkünften bestehen. Eine vollständige Steuerbefreiung ist daher nur bei konsequenter Verlagerung aller relevanten Einkunftsquellen möglich.

Professionelle Beratung und nächste Schritte

Die erfolgreiche Implementierung einer Dividendenstrategie in Zypern erfordert koordinierte Expertise aus verschiedenen Fachbereichen. Eine strukturierte Herangehensweise minimiert Risiken und maximiert die steuerlichen Vorteile.

Der erste Schritt sollte eine umfassende Analyse Ihrer aktuellen Vermögens- und Steuerstruktur sein. Dabei werden die bestehenden Beteiligungen, Einkunftsarten und steuerlichen Verpflichtungen erfasst und bewertet. Diese Bestandsaufnahme bildet die Grundlage für die Entwicklung einer maßgeschneiderten Zypern-Strategie.

Die Koordination zwischen deutscher und zypriotischer Beratung ist essentiell. Während die zypriotischen Berater die lokalen Anforderungen und Optimierungsmöglichkeiten kennen, verstehen deutsche Steuerberater die Exit-Bestimmungen und laufenden Compliance-Pflichten in Deutschland.

Empfehlenswert ist die Durchführung einer Pilot-Phase mit einem Teil des Vermögens, um praktische Erfahrungen zu sammeln, bevor die vollständige Struktur implementiert wird. Dies reduziert Risiken und ermöglicht Anpassungen aufgrund praktischer Erkenntnisse.

Die laufende Betreuung umfasst regelmäßige Compliance-Reviews, Anpassungen bei Gesetzesänderungen und die Optimierung der Struktur entsprechend veränderten Umständen. Ein professionelles Service-Team in Zypern stellt sicher, dass alle lokalen Anforderungen kontinuierlich erfüllt werden.

Die Investition in qualifizierte Beratung amortisiert sich typischerweise bereits im ersten Jahr durch die erzielten Steuerersparnisse. Bei Dividendeneinkünften ab 100.000 Euro jährlich rechtfertigen die Einsparungen deutlich die anfänglichen Setup- und laufenden Betreuungskosten.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert die Beantragung des Non-Dom Status in Zypern?

Die Beantragung des Non-Dom Status erfolgt automatisch mit der Erlangung der zypriotischen Steueransässigkeit. Die Registrierung beim Cyprus Tax Department dauert üblicherweise 4-6 Wochen nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen. Entscheidend ist der Nachweis der 60-tägigen Präsenz und einer lokalen Wohnung.

Welche Mindestinvestition ist für eine zypriotische Holdingstruktur erforderlich?

Die Mindestkapitalausstattung einer zypriotischen Gesellschaft beträgt 1.000 Euro. Für eine glaubwürdige Holdingstruktur empfehlen sich jedoch mindestens 25.000-50.000 Euro Stammkapital. Die Setup-Kosten inklusive Registrierung, Anwalts- und Beratungskosten belaufen sich auf 8.000-15.000 Euro.

Können bestehende deutsche Beteiligungen steuerneutral nach Zypern übertragen werden?

Die Übertragung bestehender Beteiligungen löst grundsätzlich die deutsche Entstrickungsbesteuerung nach § 6 AO aus, wenn die Beteiligung über 1% liegt oder der Gesamtwert 500.000 Euro übersteigt. Eine steuerneutrale Übertragung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Hier ist eine detaillierte steuerliche Beratung unerlässlich.

Wie wird die 60-Tage-Regelung in der Praxis überwacht?

Das Cyprus Tax Department verlangt Nachweise für die tatsächliche Präsenz in Zypern. Dazu gehören Einreisestempel, Flugtickets, Hotelrechnungen oder Mietverträge. Kreditkartenabrechnungen und Handy-Standortdaten können zusätzlich als Beleg dienen. Eine lückenlose Dokumentation ist empfehlenswert.

Welche laufenden Kosten entstehen für eine zypriotische Holdingstruktur?

Die jährlichen Kosten umfassen: Gesellschaftssteuer (350 Euro), Buchhaltung und Audit (3.000-8.000 Euro), lokales Büro (2.000-6.000 Euro), Company Secretary (1.200 Euro), sowie steuerliche und rechtliche Beratung (5.000-15.000 Euro). Insgesamt sollten 15.000-30.000 Euro jährlich eingeplant werden.

Ist der Non-Dom Status auch für EU-Bürger anderer Mitgliedstaaten verfügbar?

Ja, der Non-Dom Status steht allen EU-Bürgern offen, die nicht zypriotischer Herkunft sind und in den letzten 20 Jahren nicht steuerlich in Zypern ansässig waren. Die EU-Freizügigkeit erleichtert die praktische Umsetzung für alle EU-Bürger erheblich, da keine Aufenthaltsgenehmigungen erforderlich sind.

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