Als deutschsprachiger Unternehmer mit Geschäftstätigkeit in Zypern oder anderen EU-Ländern können Sie jederzeit mit Auskunftsersuchen deutscher Behörden konfrontiert werden. Die richtige Reaktion entscheidet oft darüber, ob ein einfacher Vorgang reibungslos abläuft oder sich zu einem zeitaufwändigen Problem entwickelt.
Deutsche Finanzbehörden haben weitreichende Befugnisse zur Informationsbeschaffung – besonders wenn es um grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten geht. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihren Lebensmittelpunkt bereits nach Zypern verlegt haben oder noch in Deutschland ansässig sind.
Die gute Nachricht: Mit der richtigen Vorbereitung und dem korrekten Vorgehen lassen sich die meisten Auskunftsersuchen professionell und zügig abwickeln. Entscheidend ist, dass Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen und strukturiert vorgehen.
In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie auf verschiedene Arten von behördlichen Anfragen reagieren, welche Fristen Sie beachten müssen und wie Sie dabei Ihre Interessen optimal wahren. Besondere Aufmerksamkeit widmen wir den Besonderheiten, die sich für Unternehmer mit Zypern-Bezug ergeben.
Grundlagen von behördlichen Auskunftsersuchen
Behördliche Auskunftsersuchen basieren auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen, die deutschen Behörden umfangreiche Informationsrechte einräumen. Die wichtigsten rechtlichen Rahmen sind die Abgabenordnung (AO), das Außensteuergesetz (AStG) und verschiedene EU-Richtlinien zum automatischen Informationsaustausch.
Rechtliche Basis der Auskunftspflicht
Nach § 90 AO sind Sie verpflichtet, alle Angaben zu machen, die für die Besteuerung erheblich sein können. Diese Pflicht erstreckt sich auch auf Geschäftsvorgänge im Ausland und umfasst sowohl eigene Tätigkeiten als auch solche verbundener Unternehmen.
Besonders relevant für Zypern-Unternehmer ist § 90 Abs. 2 AO, der erweiterte Mitwirkungspflichten bei Auslandsbeziehungen regelt. Hier müssen Sie nachweisen können, dass Ihre Geschäftstätigkeiten den tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten entsprechen.
Das Außensteuergesetz verschärft diese Anforderungen zusätzlich. § 90 AStG verpflichtet Sie zur Vorlage von Unterlagen über Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen im Ausland – ein Punkt, der bei zypriotischen Unternehmensstrukturen besonders relevant wird.
Unterschied zwischen Auskunfts- und Prüfungsverfahren
Nicht jede behördliche Anfrage ist gleich eine Betriebsprüfung. Auskunftsersuchen sind oft Routineverfahren zur Klärung spezifischer Sachverhalte. Sie haben meist einen eng begrenzten Umfang und können schriftlich beantwortet werden.
Eine Betriebsprüfung hingegen ist ein förmliches Verfahren mit strengeren Regeln und erweiterten Prüfungsrechten der Finanzverwaltung. Die Unterscheidung ist wichtig, da sich daraus unterschiedliche Rechte und Pflichten ergeben.
Typische Indizien für ein einfaches Auskunftsersuchen sind präzise Fragestellungen, kurze Antwortfristen und die Möglichkeit der schriftlichen Beantwortung. Betriebsprüfungen werden hingegen durch förmliche Prüfungsanordnungen eingeleitet.
Die häufigsten Arten von Auskunftsersuchen
Je nach Anlass und Umfang lassen sich verschiedene Kategorien von Auskunftsersuchen unterscheiden. Die richtige Einordnung hilft Ihnen, angemessen und zielgerichtet zu reagieren.
Routine-Anfragen zur Steuererklärung
Diese Anfragen entstehen meist im Rahmen der regulären Bearbeitung Ihrer Steuererklärung. Typische Themen sind die Erläuterung ungewöhnlicher Geschäftsvorfälle, die Konkretisierung von Angaben oder die Nachreichung vergessener Unterlagen.
Für Zypern-Unternehmer betreffen solche Anfragen häufig die Darstellung der tatsächlichen Geschäftstätigkeit auf Zypern oder die Erklärung von Dividendenausschüttungen unter dem Non-Dom-Status.
Diese Auskunftsersuchen haben meist kurze Fristen zwischen zwei bis vier Wochen und können in der Regel unkompliziert beantwortet werden. Wichtig ist eine vollständige und nachvollziehbare Darstellung der angefragten Sachverhalte.
Informationsaustausch-Verfahren
Durch EU-Richtlinien und bilaterale Abkommen erhalten deutsche Behörden automatisch Informationen über deutsche Steuerpflichtige mit Auslandsbezug. Wenn dabei Unstimmigkeiten oder Fragen entstehen, erfolgen entsprechende Nachfragen.
Zypern meldet im Rahmen des Common Reporting Standard (CRS) Kontoinformationen deutscher Staatsbürger automatisch an die deutschen Behörden. Abweichungen zwischen gemeldeten und erklärten Einkünften führen regelmäßig zu Nachfragen.
Besonders betroffen sind Dividendenausschüttungen, Zinserträge und Veräußerungsgewinne. Die Behörden prüfen dabei nicht nur die korrekte Erfassung, sondern auch die steuerliche Behandlung unter Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen.
Prüfung der wirtschaftlichen Substanz
Diese Auskunftsersuchen zielen darauf ab, die tatsächliche Geschäftstätigkeit und wirtschaftliche Substanz Ihrer zypriotischen Unternehmensstruktur zu überprüfen. Hintergrund sind die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG und die Prüfung einer möglichen Wegzugsbesteuerung.
Typische Fragen betreffen die Anzahl der Mitarbeiter auf Zypern, die Art der ausgeübten Tätigkeiten, den Umfang der Entscheidungsfindung vor Ort und die Nutzung von Geschäftsräumen.
Diese Verfahren sind besonders gründlich und erfordern eine detaillierte Dokumentation Ihrer tatsächlichen Geschäftsabläufe. Oberflächliche oder widersprüchliche Antworten können zu vertieften Prüfungen führen.
Umsatzsteuer-Auskunftsersuchen
Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen innerhalb der EU entstehen komplexe umsatzsteuerliche Fragestellungen. Deutsche Behörden prüfen dabei die korrekte Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens und die ordnungsgemäße USt-IdNr.-Prüfung.
Für digitale Dienstleister sind zudem die One-Stop-Shop-Regelungen (OSS) relevant. Unstimmigkeiten bei der Meldung oder Abführung der Umsatzsteuer führen regelmäßig zu Nachfragen der zuständigen Behörden.
So reagieren Sie richtig – Schritt für Schritt
Eine strukturierte Herangehensweise hilft Ihnen, auch komplexe Auskunftsersuchen professionell zu bewältigen und dabei Ihre Interessen zu wahren.
Schritt 1: Gründliche Analyse des Auskunftsersuchens
Lesen Sie das Schreiben vollständig und markieren Sie alle gestellten Fragen. Achten Sie besonders auf die gesetzliche Grundlage, die angegebenen Fristen und mögliche Rechtsfolgen bei Nichtbeantwortung.
Prüfen Sie, ob es sich um ein einfaches Auskunftsersuchen oder den Beginn eines förmlichen Verfahrens handelt. Die Unterscheidung beeinflusst Ihre weiteren Handlungsoptionen erheblich.
Notieren Sie sich alle Deadlines und erstellen Sie einen Zeitplan für die Bearbeitung. Berücksichtigen Sie dabei auch mögliche Verzögerungen bei der Beschaffung von Unterlagen aus Zypern.
Schritt 2: Beweismittel und Unterlagen sammeln
Stellen Sie alle relevanten Dokumente zusammen, bevor Sie mit der Beantwortung beginnen. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Kontoauszüge, Protokolle und Korrespondenzen.
Bei Zypern-Bezug sind oft zusätzliche Dokumente erforderlich: Mietverträge für Geschäftsräume, Arbeitsverträge lokaler Mitarbeiter, Nachweis der Geschäftsführertätigkeit vor Ort und Belege für die tatsächliche Nutzung der zypriotischen Infrastruktur.
Erstellen Sie Kopien aller relevanten Unterlagen und bewahren Sie die Originale sicher auf. Bei umfangreichen Dokumenten kann eine strukturierte Übersicht die Bearbeitung erheblich beschleunigen.
Schritt 3: Strukturierte Antwort formulieren
Beantworten Sie alle gestellten Fragen vollständig und in der Reihenfolge des Auskunftsersuchens. Verwenden Sie dabei eine klare Gliederung mit Nummerierung entsprechend den Fragen.
Belegen Sie Ihre Angaben mit konkreten Dokumenten und Verweisen. Abstrakte Aussagen ohne Nachweis werden von den Behörden kritisch hinterfragt und führen oft zu Nachfragen.
Achten Sie auf eine sachliche, präzise Formulierung. Vermeiden Sie überflüssige Erklärungen zu nicht angefragten Sachverhalten – diese können ungewollt neue Fragen aufwerfen.
Schritt 4: Qualitätskontrolle und Versand
Lassen Sie Ihre Antwort von einer sachkundigen Person gegenlesen. Vier Augen sehen mehr als zwei – besonders bei komplexen steuerlichen Sachverhalten.
Prüfen Sie die Vollständigkeit aller Anlagen und erstellen Sie ein Anlagenverzeichnis. Nummerieren Sie die Dokumente durchgängig und verweisen Sie in Ihrer Antwort auf die entsprechenden Anlagennummern.
Versenden Sie Ihre Antwort rechtzeitig und dokumentieren Sie den Versand. Bei wichtigen Verfahren empfiehlt sich ein Einschreiben mit Rückschein oder die elektronische Übermittlung über ELSTER.
Besonderheiten für Zypern-Unternehmer
Unternehmer mit zypriotischen Gesellschaften oder dem Non-Dom-Status stehen vor besonderen Herausforderungen bei deutschen Auskunftsersuchen. Die Komplexität ergibt sich aus der Überschneidung verschiedener Rechtssysteme und steuerlicher Regime.
Nachweis der wirtschaftlichen Substanz
Deutsche Behörden prüfen bei zypriotischen Strukturen besonders intensiv die tatsächliche Geschäftstätigkeit vor Ort. Entscheidend ist der Nachweis, dass die Gesellschaft nicht nur formal existiert, sondern echte wirtschaftliche Funktionen ausübt.
Dokumentieren Sie daher regelmäßig Ihre Anwesenheit auf Zypern durch Flugtickets, Hotelrechnungen oder Mietverträge. Führen Sie Protokolle über Geschäftstätigkeiten vor Ort und halten Sie Belege für die Nutzung lokaler Dienstleister bereit.
Besonders wichtig ist der Nachweis eigenständiger Entscheidungsfindung. Gesellschafterbeschlüsse sollten auf Zypern gefasst und dokumentiert werden. E-Mail-Verkehr und Vertragsabschlüsse von zypriotischen IP-Adressen stärken die Argumentation der lokalen Geschäftstätigkeit.
Non-Dom-Status und deutsche Steuerpflicht
Der zypriotische Non-Dom-Status befreit Sie von der Besteuerung ausländischer Dividenden und Zinsen auf Zypern. Für deutsche Behörden ist jedoch entscheidend, ob Sie weiterhin in Deutschland steuerpflichtig sind.
Bei unbeschränkter deutscher Steuerpflicht müssen Sie auch unter dem Non-Dom-Status Ihre weltweiten Einkünfte in Deutschland versteuern. Die zypriotische Steuerbefreiung führt dann zu keiner Doppelbesteuerung, aber auch zu keiner Steuerersparnis.
Dokumentieren Sie daher präzise Ihren steuerlichen Wohnsitz und die Voraussetzungen für eine mögliche beschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Führen Sie genaue Aufzeichnungen über Ihre Aufenthaltstage in beiden Ländern.
Hinzurechnungsbesteuerung vermeiden
Die Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7-14 AStG kann bei zypriotischen Gesellschaften anwendbar sein, wenn bestimmte passive Einkünfte erzielt werden. Deutsche Behörden prüfen dies regelmäßig bei Auskunftsersuchen.
Stellen Sie sicher, dass Ihre zypriotische Gesellschaft echte Geschäftstätigkeiten ausübt und nicht primär der Verwaltung passiver Einkünfte dient. Aktive Handels-, Dienstleistungs- oder Produktionsaktivitäten sind grundsätzlich nicht von der Hinzurechnungsbesteuerung betroffen.
Bei der Beantwortung von Auskunftsersuchen sollten Sie die Art Ihrer Geschäftstätigkeit klar darstellen und durch entsprechende Belege untermauern. Vermeiden Sie vage Formulierungen wie Verwaltung von Beteiligungen oder Holding-Aktivitäten.
Doppelbesteuerungsabkommen nutzen
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Zypern bietet verschiedene Möglichkeiten zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Nutzen Sie diese Regelungen gezielt in Ihrer Argumentation gegenüber deutschen Behörden.
Besonders relevant sind die Regelungen zur Geschäftsleitungsfiktion und zur Zuordnung von Betriebsstätten. Eine ordnungsgemäße Anwendung des DBA kann viele steuerliche Probleme von vornherein vermeiden.
Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
Aus der Praxis lassen sich wiederkehrende Fehlerquellen identifizieren, die zu unnötigen Komplikationen oder sogar nachteiligen Rechtsfolgen führen können.
Unvollständige oder widersprüchliche Angaben
Der häufigste Fehler ist die unvollständige Beantwortung von Auskunftsersuchen. Viele Unternehmer übersehen einzelne Fragen oder beantworten diese nur oberflächlich. Dies führt fast immer zu Nachfragen und verlängert das Verfahren unnötig.
Ebenso problematisch sind widersprüchliche Angaben zwischen verschiedenen Dokumenten oder zu früheren Erklärungen. Deutsche Behörden haben meist Zugriff auf umfangreiche Datenbestände und erkennen Unstimmigkeiten schnell.
Erstellen Sie daher vor der Beantwortung eine vollständige Übersicht aller relevanten Sachverhalte und prüfen Sie diese auf Konsistenz. Bei Unklarheiten fragen Sie lieber nach, statt unvollständige Angaben zu machen.
Fristen unterschätzen oder versäumen
Viele Unternehmer unterschätzen den Zeitaufwand für die ordnungsgemäße Beantwortung von Auskunftsersuchen. Besonders bei Zypern-Bezug müssen oft Dokumente aus dem Ausland beschafft werden, was zusätzliche Zeit erfordert.
Beginnen Sie daher sofort nach Erhalt des Auskunftsersuchens mit der Bearbeitung. Kalkulieren Sie ausreichend Zeit für die Beschaffung von Unterlagen, Übersetzungen und die Abstimmung mit Ihren Beratern.
Falls Sie die Frist nicht einhalten können, beantragen Sie rechtzeitig eine Fristverlängerung. Die meisten Behörden zeigen sich bei begründeten Anträgen kulant, reagieren aber ungnädig auf unentschuldigte Fristversäumnisse.
Rechtliche Beratung zu spät einschalten
Ein weiterer typischer Fehler ist der Versuch, komplexe Auskunftsersuchen ohne fachkundige Unterstützung zu beantworten. Was zunächst einfach erscheint, kann rechtliche Fallstricke enthalten, die Laien nicht erkennen.
Schalten Sie bei Zweifeln lieber frühzeitig einen erfahrenen Steuerberater oder Anwalt ein. Die Kosten für professionelle Beratung sind meist deutlich geringer als die möglichen Konsequenzen einer fehlerhaften Beantwortung.
Besonders bei Auskunftsersuchen mit Zypern-Bezug ist spezialisierte Beratung empfehlenswert. Die Kombination aus deutschem und zypriotischem Steuerrecht erfordert vertiefte Kenntnisse beider Rechtssysteme.
Emotionale Reaktionen vermeiden
Lassen Sie sich nicht von emotionalen Reaktionen leiten, auch wenn Sie das Auskunftsersuchen als ungerechtfertigt oder belastend empfinden. Sachliche, kooperative Kommunikation führt meist zu besseren Ergebnissen als konfrontative Ansätze.
Vermeiden Sie unnötige Rechtfertigungen oder defensive Formulierungen. Beantworten Sie die gestellten Fragen direkt und sachlich, ohne zusätzliche Erklärungen zu Punkten, die nicht erfragt wurden.
Praktische Checklisten und Musterantworten
Strukturierte Hilfsmittel erleichtern die professionelle Bearbeitung von Auskunftsersuchen und reduzieren das Risiko von Fehlern oder Auslassungen.
Checkliste: Erste Schritte nach Erhalt
- Vollständiges Lesen und Markieren aller Fragen
- Identifikation der gesetzlichen Grundlage
- Prüfung der angegebenen Fristen
- Einschätzung der Komplexität und des Beratungsbedarfs
- Erstellen eines Bearbeitungsplans mit Meilensteinen
- Sicherung aller relevanten Unterlagen
- Bei Bedarf: Kontaktaufnahme mit Beratern
Dokumenten-Checkliste für Zypern-Unternehmer
- Gesellschaftsvertrag und Handelsregisterauszug der zypriotischen Gesellschaft
- Nachweis der Geschäftstätigkeit vor Ort (Mietverträge, Mitarbeiterverträge)
- Protokolle von Gesellschafterversammlungen und Geschäftsführungsentscheidungen
- Belege für Aufenthalte auf Zypern (Flugtickets, Hotelrechnungen)
- Verträge mit lokalen Dienstleistern (Rechtsanwälte, Buchhalter, IT-Support)
- Non-Dom-Bescheinigung und zugehörige Unterlagen
- Korrespondenz mit zypriotischen Behörden
- Geschäftskorrespondenz von zypriotischen E-Mail-Adressen
Muster-Antwortstruktur
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom [Datum] bezüglich [Betreff/Aktenzeichen]. Gerne beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Zu Frage 1: [Vollständige, sachliche Antwort mit Verweis auf Anlage X]
Zu Frage 2: [Vollständige, sachliche Antwort mit Verweis auf Anlage Y]
Als Nachweis füge ich folgende Unterlagen bei: [Auflistung aller Anlagen]
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Fristverlängerungsantrag – Muster
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihr Auskunftsersuchen vom [Datum] bitte ich höflich um Fristverlängerung bis zum [neues Datum].
Grund hierfür ist [konkrete Begründung, z.B. Beschaffung von Unterlagen aus Zypern, Übersetzungsarbeiten, etc.].
Die Bearbeitung ist bereits eingeleitet. Mit der erbetenen Fristverlängerung kann ich Ihnen eine vollständige und fundierte Antwort zukommen lassen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Wann Sie professionelle Unterstützung benötigen
Nicht jedes Auskunftsersuchen erfordert die Einschaltung externer Berater. Bei bestimmten Konstellationen ist professionelle Hilfe jedoch dringend empfehlenswert oder sogar unerlässlich.
Eindeutige Fälle für Beratungsbedarf
Komplex strukturierte Auskunftsersuchen mit Bezug zu internationalen Steuergesetzen übersteigen meist die Möglichkeiten von Laien. Besonders bei Fragen zur Hinzurechnungsbesteuerung, Wegzugsbesteuerung oder Doppelbesteuerungsabkommen sind vertiefte Rechtskenntnisse erforderlich.
Wenn das Auskunftsersuchen den Verdacht einer möglichen Steuerhinterziehung oder -verkürzung enthält, sollten Sie umgehend einen Anwalt einschalten. Hier geht es nicht nur um steuerliche, sondern auch um strafrechtliche Aspekte.
Bei drohenden Zwangsgeldern oder anderen Sanktionen ist ebenfalls professionelle Unterstützung angezeigt. Die Einschätzung der Rechtslage und möglicher Handlungsoptionen erfordert Erfahrung und Spezialkenntnisse.
Auswahl des richtigen Beraters
Achten Sie bei der Beraterauswahl auf spezielle Erfahrungen mit internationalen Steuergestaltungen und Zypern-Strukturen. Nicht jeder Steuerberater verfügt über die notwendigen Kenntnisse des zypriotischen Rechts und der bilateralen Abkommen.
Fragen Sie gezielt nach Referenzen und bisherigen Fällen mit ähnlicher Konstellation. Ein guter Berater kann Ihnen konkrete Beispiele für erfolgreich abgewickelte Auskunftsersuchen nennen.
Klären Sie vorab die Kostenstruktur und den voraussichtlichen Aufwand. Seriöse Berater geben Ihnen nach einer ersten Einschätzung eine realistische Kostenschätzung.
Der professionelle Umgang mit behördlichen Auskunftsersuchen ist für Zypern-Unternehmer ein wichtiger Baustein für langfristigen Erfolg. Mit der richtigen Vorbereitung, strukturiertem Vorgehen und sachkundiger Beratung lassen sich auch komplexe Anfragen erfolgreich bewältigen.
Entscheidend ist, dass Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen, vollständige Dokumentation führen und bei Unsicherheiten rechtzeitig professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Die investierte Zeit und Sorgfalt zahlt sich durch weniger Nachfragen und ein entspannteres Verhältnis zu den deutschen Behörden aus.
Nutzen Sie Auskunftsersuchen als Chance, die Ordnungsmäßigkeit Ihrer Struktur zu demonstrieren und Vertrauen bei den Behörden aufzubauen. Eine kooperative, transparente Haltung ist meist der beste Weg zu einer reibungslosen Abwicklung.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich ein Auskunftsersuchen ablehnen oder ignorieren?
Nein, Auskunftsersuchen deutscher Behörden sind rechtlich bindend und müssen beantwortet werden. Das Ignorieren kann zu Zwangsgeldern bis zu 25.000 Euro oder anderen Sanktionen führen. Bei begründeten Einwänden sollten Sie diese sachlich vortragen, aber grundsätzlich kooperieren.
Welche Fristen gelten für die Beantwortung von Auskunftsersuchen?
Die Fristen variieren je nach Art des Auskunftsersuchens, liegen aber meist zwischen zwei Wochen und einem Monat. Prüfen Sie das Schreiben genau auf die angegebene Frist. Bei Zeitproblemen können Sie begründet eine Fristverlängerung beantragen.
Muss ich auch interne Geschäftsunterlagen vorlegen?
Ja, nach § 97 AO können Behörden Einsicht in alle geschäftlichen Unterlagen verlangen, die für die Besteuerung relevant sind. Dazu gehören auch interne E-Mails, Verträge und Kalkulationen. Ausnahmen gibt es nur bei privilegierten Kommunikationen wie Anwalts-Mandanten-Verhältnissen.
Wie weise ich die wirtschaftliche Substanz meiner Zypern-Gesellschaft nach?
Dokumentieren Sie Ihre tatsächliche Geschäftstätigkeit vor Ort durch Mietverträge, Mitarbeiterverträge, Geschäftsführerprotokolle und Belege für Aufenthalte auf Zypern. Wichtig sind auch Nachweise für eigenständige Entscheidungsfindung und die Nutzung lokaler Infrastruktur.
Können deutsche Behörden direkt bei zypriotischen Behörden anfragen?
Ja, durch EU-Amtshilferichtlinien und bilaterale Abkommen können deutsche Behörden Informationen direkt von zypriotischen Behörden anfordern. Dies geschieht automatisch bei Bankdaten durch CRS oder auf Anfrage bei spezifischen steuerlichen Sachverhalten.
Was passiert bei unvollständigen oder falschen Angaben?
Unvollständige Angaben führen zu Nachfragen und können das Verfahren verlängern. Vorsätzlich falsche Angaben können als Steuerhinterziehung gewertet werden und strafrechtliche Konsequenzen haben. Korrigieren Sie Fehler daher umgehend und vollständig.
Wann sollte ich einen Anwalt statt eines Steuerberaters einschalten?
Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung oder wenn strafrechtliche Aspekte im Raum stehen, sollten Sie einen Anwalt einschalten. Dieser unterliegt dem Anwaltsgeheimnis und kann Sie auch in Strafverfahren vertreten. Bei rein steuerlichen Fragen reicht meist ein spezialisierter Steuerberater.
Kann ich Übersetzungskosten für zypriotische Dokumente absetzen?
Ja, Übersetzungskosten für Dokumente, die zur Beantwortung behördlicher Auskunftsersuchen erforderlich sind, können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Bewahren Sie die Rechnungen der Übersetzer und den Zusammenhang zum Auskunftsersuchen auf.