Die deutsche Steuerfahndung hat in den letzten Jahren ihre Aktivitäten bei Auslandsstrukturen deutlich intensiviert. Was früher hauptsächlich Großkonzerne betraf, rückt heute auch kleinere und mittlere Unternehmen mit EU-Strukturen ins Visier der Behörden.

Wenn Sie eine Unternehmensstruktur in Zypern, Malta oder anderen EU-Ländern betreiben, sollten Sie die Spielregeln kennen. Denn eine ordnungsgemäß aufgesetzte EU-Struktur ist völlig legal – vorausgesetzt, Sie halten sich an die entsprechenden Vorschriften.

Die gute Nachricht: Anders als bei exotischen Offshore-Strukturen genießen Sie bei EU-Standorten wie Zypern klare Rechte und haben planbare Pflichten. Das deutsche Finanzamt kann nicht willkürlich agieren, sondern muss sich an feste Verfahrensregeln halten.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Rechte Sie haben, welche Pflichten auf Sie zukommen und wie Sie sich optimal vorbereiten können. Wir beleuchten dabei besonders die Situation von Zypern-Strukturen, da diese bei deutschen Unternehmern besonders beliebt sind.

Grundlagen der deutschen Steuerfahndung im Auslandskontext

Wann wird die Steuerfahndung aktiv?

Die deutsche Steuerfahndung wird typischerweise in folgenden Situationen auf Auslandsstrukturen aufmerksam:

  • Automatischer Informationsaustausch: Seit 2018 tauschen EU-Länder systematisch Kontoinformationen aus. Zypern meldet entsprechende Daten an Deutschland.
  • Auffällige Geschäftstransaktionen: Plötzliche Gewinnverlagerungen oder ungewöhnliche Zahlungsströme triggern Prüfungen.
  • Hinweise von Dritten: Geschäftspartner, ehemalige Mitarbeiter oder andere Quellen können Hinweise geben.
  • Zufallsfunde: Bei normalen Betriebsprüfungen entdeckte Auslandsverbindungen werden vertieft untersucht.

Wichtig zu verstehen: Eine Steuerfahndung bedeutet nicht automatisch, dass Sie etwas falsch gemacht haben. Oft handelt es sich um routinemäßige Prüfungen, um die ordnungsgemäße Versteuerung sicherzustellen.

Rechtliche Grundlagen und Befugnisse

Die deutsche Steuerfahndung stützt sich bei Auslandsstrukturen auf mehrere rechtliche Instrumente:

§ 208 Abgabenordnung (AO) regelt die Außenprüfung und gibt den Fahndern weitreichende Befugnisse zur Einsichtnahme in Geschäftsunterlagen – auch bei Auslandsbezug.

EU-Amtshilferichtlinie: Diese ermöglicht den direkten Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten. Deutschland kann bei zypriotischen Behörden gezielt Auskünfte über Ihre Unternehmensstrukturen anfordern.

Doppelbesteuerungsabkommen: Das DBA zwischen Deutschland und Zypern (seit 1974 in Kraft) regelt nicht nur die Besteuerung, sondern auch den Informationsaustausch zwischen beiden Ländern.

EU-Amtshilfe und internationale Zusammenarbeit

Die Zusammenarbeit zwischen deutschen und zypriotischen Steuerbehörden funktioniert heute praktisch reibungslos. Anfragen werden typischerweise binnen 3-6 Monaten bearbeitet.

Das bedeutet für Sie: Wenn Sie eine Zypern-Struktur betreiben, können deutsche Behörden relativ schnell an detaillierte Informationen über Ihre Geschäftstätigkeiten gelangen. Transparenz und ordnungsgemäße Dokumentation sind daher essentiell.

Ihre Rechte bei einer Steuerfahndung

Auskunftsverweigerungsrecht und dessen Grenzen

Sie haben grundsätzlich das Recht, Auskünfte zu verweigern, die Sie selbst oder nahestehende Personen belasten könnten (§ 102 AO). Dieses Recht gilt auch bei Fragen zu Auslandsstrukturen.

Praktische Anwendung: Wenn Sie gefragt werden, ob Sie wirtschaftlicher Eigentümer einer zypriotischen Gesellschaft sind, können Sie die Auskunft verweigern, falls dies steuerstrafrechtlich relevant sein könnte.

Wichtige Einschränkung: Das Auskunftsverweigerungsrecht bezieht sich nur auf mündliche Auskünfte. Die Vorlage von Dokumenten können Sie nicht mit diesem Argument verweigern.

Recht auf anwaltliche Vertretung

Sie haben jederzeit das Recht, einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Bei komplexeren Auslandsstrukturen ist dies dringend empfehlenswert.

Tipp: Wählen Sie einen Berater mit nachgewiesener Expertise im internationalen Steuerrecht. Die Materie ist komplex und kleine Fehler können teuer werden.

Sie dürfen auch verlangen, dass Prüfungshandlungen verschoben werden, bis Ihr Berater anwesend ist – allerdings nur für einen angemessenen Zeitraum (typischerweise 1-3 Tage).

Protokollrechte und Verfahrensgarantien

Alle wesentlichen Prüfungshandlungen müssen protokolliert werden. Sie haben das Recht:

  • Das Protokoll zu lesen und zu kommentieren
  • Ergänzungen oder Korrekturen zu verlangen
  • Eine Kopie des Protokolls zu erhalten
  • Eigene Notizen zu führen

Wichtiger Hinweis: Nutzen Sie diese Rechte aktiv. Unvollständige oder falsche Protokolle können später zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden.

Bei Unstimmigkeiten dokumentieren Sie Ihre abweichende Sichtweise schriftlich und lassen dies ins Protokoll aufnehmen.

Ihre Pflichten gegenüber der Steuerfahndung

Mitwirkungspflichten nach § 200 AO

Die grundlegende Mitwirkungspflicht ist in § 200 AO geregelt. Sie müssen die zur Feststellung des Sachverhalts erforderlichen Angaben machen und Unterlagen vorlegen.

Bei Auslandsstrukturen bedeutet das konkret:

  • Vollständige Offenlegung aller Geschäftsbeziehungen zur ausländischen Gesellschaft
  • Nachweis der wirtschaftlichen Aktivitäten im Ausland
  • Darstellung der Entscheidungsstrukturen und Geschäftsführung
  • Dokumentation aller Geld- und Leistungsströme

Eine ordnungsgemäß geführte Zypern-Struktur können Sie problemlos vollständig offenlegen – schließlich ist alles legal und EU-konform.

Dokumentationspflichten

Sie sind verpflichtet, alle relevanten Unterlagen für die Dauer der Aufbewahrungsfristen (grundsätzlich 10 Jahre) verfügbar zu halten:

Wesentliche Dokumente bei Auslandsstrukturen:

  • Gesellschaftsverträge und Gründungsunterlagen
  • Handelsregisterauszüge und Compliance-Nachweise
  • Protokolle von Gesellschafterversammlungen und Geschäftsführungsentscheidungen
  • Jahresabschlüsse und Steuererklärungen der ausländischen Gesellschaft
  • Verträge über Dienstleistungen und Lieferungen
  • Nachweis der tatsächlichen Geschäftstätigkeit vor Ort

Besonderheit bei digitalen Dokumenten: E-Mails, WhatsApp-Nachrichten und andere elektronische Kommunikation können ebenfalls angefordert werden, sofern sie geschäftlich relevant sind.

Grenzen der Mitwirkung

Ihre Mitwirkungspflicht ist nicht grenzenlos. Sie endet dort, wo:

  • Die Anfrage völlig unverhältnismäßig ist
  • Geschäftsgeheimnisse Dritter betroffen sind
  • Die Beschaffung der Informationen praktisch unmöglich ist

Beispiel: Wenn das deutsche Finanzamt die komplette E-Mail-Korrespondenz der letzten 5 Jahre anfordert, können Sie argumentieren, dass dies unverhältnismäßig ist und eine Eingrenzung auf geschäftsrelevante Kommunikation verlangen.

Bei Zypern-Strukturen ist besonders zu beachten: Deutsche Behörden können nicht direkt bei der zypriotischen Gesellschaft anfragen, sondern müssen den Amtshilfeweg über die zypriotischen Steuerbehörden nutzen.

EU-Strukturen im Fokus der deutschen Steuerfahndung

Zypern-Strukturen und Substanzanforderungen

Zypern-Strukturen stehen besonders im Fokus der deutschen Steuerfahndung – nicht weil sie illegal wären, sondern weil sie häufig unsachgemäß aufgesetzt werden.

Die häufigsten Prüfungspunkte bei Zypern-Strukturen:

  • Substanznachweis: Hat die zypriotische Gesellschaft echte wirtschaftliche Aktivitäten?
  • Geschäftsführung: Werden wesentliche Entscheidungen tatsächlich in Zypern getroffen?
  • Non-Dom-Status: Sind die Voraussetzungen für den steuerfreien Dividendenbezug erfüllt?
  • Funktions- und Risikoverteilung: Entspricht die Gewinnverteilung den tatsächlichen Funktionen?

Eine ordnungsgemäß strukturierte Zypern-Gesellschaft übersteht diese Prüfungen problemlos. Entscheidend ist die richtige Vorbereitung und Dokumentation.

Substanzanforderungen in der Praxis:

Deutsche Behörden akzeptieren eine Zypern-Struktur als steuerlich wirksam, wenn nachweisbar wirtschaftliche Aktivitäten vor Ort stattfinden. Dazu gehören:

  • Eigene Büroräume oder nachweisbare Geschäftsadresse
  • Qualifizierte Mitarbeiter oder Geschäftsführung vor Ort
  • Echte Entscheidungsfindung in Zypern
  • Dokumentierte Geschäftstätigkeiten und Kundenkontakte

Andere EU-Standorte unter Beobachtung

Neben Zypern beobachtet die deutsche Steuerfahndung auch andere EU-Niedrigsteuerländer intensiv:

Malta: Ähnlich wie Zypern, aber mit komplexerem Erstattungssystem der Körperschaftsteuer. Deutsche Behörden prüfen hier besonders die Berechtigung der Steuererstattungen.

Irland: Vor allem bei Lizenzstrukturen und geistigem Eigentum. Die Double Irish-Strukturen sind zwar ausgelaufen, aber Altfälle werden noch Jahre geprüft.

Luxemburg: Traditionell bei Holdingstrukturen im Fokus. Deutsche Behörden prüfen insbesondere die wirtschaftliche Substanz der Beteiligungsgesellschaften.

Wirtschaftliche vs. formale Betrachtung

Deutsche Steuerbehörden wenden bei Auslandsstrukturen konsequent das Prinzip Substanz vor Form an. Das bedeutet:

Formale Struktur allein reicht nicht: Es ist nicht ausreichend, eine Gesellschaft in Zypern zu gründen und dort Gewinne zu erzielen. Die Geschäftstätigkeit muss auch wirtschaftlich in Zypern stattfinden.

Entscheidend sind die Fakten: Wo werden die wesentlichen Geschäftsentscheidungen getroffen? Wo entstehen die Werte? Wo werden die Risiken getragen?

Praxisbeispiel: Ein deutscher Online-Marketing-Experte gründet eine zypriotische Gesellschaft. Diese ist nur dann steuerlich anerkannt, wenn er auch tatsächlich einen Teil seiner Arbeitszeit in Zypern verbringt und dort wesentliche Geschäftsentscheidungen trifft.

Die gute Nachricht: Eine ordnungsgemäß aufgesetzte EU-Struktur mit echter Substanz wird von deutschen Behörden respektiert. Die Rechtssicherheit innerhalb der EU ist hoch.

Praktisches Vorgehen bei einer Steuerfahndung

Erste Schritte nach Behördenkontakt

Wenn die Steuerfahndung bei Ihnen anfrägt oder erscheint, bewahren Sie zunächst Ruhe. In den meisten Fällen handelt es sich um routinemäßige Prüfungen.

Ihr Fahrplan für die ersten 24 Stunden:

  1. Beratung einschalten: Kontaktieren Sie umgehend einen Steuerberater mit Expertise im internationalen Steuerrecht
  2. Nichts unterschreiben: Geben Sie keine spontanen Erklärungen ab und unterschreiben Sie keine Dokumente ohne anwaltliche Prüfung
  3. Termine koordinieren: Vereinbaren Sie Termine so, dass Ihr Berater anwesend sein kann
  4. Ruhe bewahren: Eine ordnungsgemäße Struktur hält jeder Prüfung stand

Was Sie sofort tun können: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen zu Ihrer Auslandsstruktur. Je besser dokumentiert Ihre Geschäftstätigkeiten sind, desto reibungsloser verläuft die Prüfung.

Dokumentation und Beweissicherung

Eine lückenlose Dokumentation ist Ihr bester Schutz. Erstellen Sie eine Übersicht über:

  • Chronologie der Geschäftstätigkeiten: Wann wurde was entschieden und umgesetzt?
  • Reiseaktivitäten: Belegen Sie Ihre Aufenthalte im Ausland durch Flugtickets, Hotelrechnungen, etc.
  • Geschäftsentscheidungen: Dokumentieren Sie, wo und von wem wichtige Entscheidungen getroffen wurden
  • Substanznachweis: Sammeln Sie Belege für echte Geschäftstätigkeiten vor Ort

Digitale Beweissicherung: Sichern Sie relevante E-Mails, Verträge und Kommunikation. Bei Cloud-basierten Systemen stellen Sie sicher, dass Sie auch im Ernstfall Zugriff haben.

Kommunikationsstrategie

Die Art, wie Sie mit den Steuerfahndern kommunizieren, kann den Verlauf der Prüfung erheblich beeinflussen:

Grundsätze der Kommunikation:

  • Kooperativ, aber vorsichtig: Zeigen Sie Kooperationsbereitschaft, aber überlegen Sie jede Antwort
  • Faktenbasiert: Bleiben Sie bei nachprüfbaren Fakten und vermeiden Sie Spekulationen
  • Schriftlich dokumentieren: Halten Sie wichtige Gespräche schriftlich fest
  • Grenzen kommunizieren: Machen Sie deutlich, wo Ihre Mitwirkungspflicht endet

Typische Gesprächssituationen bei Auslandsstrukturen:

Wenn gefragt wird: Wie oft waren Sie geschäftlich in Zypern? – Antworten Sie konkret mit Daten und Belegen, nicht mit vagen Schätzungen.

Bei der Frage: Wer trifft die Geschäftsentscheidungen? – Erklären Sie die formalen Strukturen und belegen Sie diese mit Protokollen und Dokumenten.

Präventive Maßnahmen und Compliance

Ordnungsgemäße Dokumentation

Die beste Verteidigung gegen Steuerfahndung ist eine proaktive, lückenlose Dokumentation Ihrer Auslandsaktivitäten.

Dokumentations-Checkliste für EU-Strukturen:

  • Gesellschaftsrechtliche Unterlagen: Alle Gründungsdokumente, Satzungsänderungen, Gesellschafterbeschlüsse
  • Geschäftsführungsnachweis: Protokolle, Entscheidungsdokumentation, Anwesenheitslisten
  • Wirtschaftliche Aktivitäten: Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, Kundenkorrespondenz
  • Steuerliche Unterlagen: Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Bescheide des ausländischen Finanzamts

Praktischer Tipp: Führen Sie ein Substanz-Tagebuch für Ihre Auslandsaktivitäten. Dokumentieren Sie Reisen, Meetings, Entscheidungen und geschäftliche Aktivitäten vor Ort. Das wird Ihnen bei einer Prüfung helfen.

Substanznachweis aufbauen

Für eine steuerlich anerkannte EU-Struktur brauchen Sie echte wirtschaftliche Substanz im Ausland:

Substanz-Baustein: Physische Präsenz

  • Eigene Büroräume oder nachweisbare Geschäftsadresse
  • Regelmäßige Aufenthalte vor Ort (dokumentiert durch Reiseunterlagen)
  • Lokale Geschäftsausstattung und Infrastruktur

Substanz-Baustein: Qualifiziertes Personal

  • Anstellung von Mitarbeitern vor Ort oder qualifizierte Geschäftsführung
  • Nachweis der fachlichen Qualifikation
  • Dokumentation der tatsächlichen Arbeitsleistung

Substanz-Baustein: Echte Geschäftstätigkeiten

  • Kundenkontakte und Vertragsabschlüsse vor Ort
  • Lokale Dienstleister und Geschäftspartner
  • Bankkonten und Finanzgeschäfte im Ansässigkeitsstaat

Regelmäßige Compliance-Prüfung

Führen Sie mindestens einmal jährlich eine interne Compliance-Prüfung Ihrer Auslandsstrukturen durch:

Jährliche Prüfpunkte:

  • Sind alle steuerlichen Pflichten im In- und Ausland erfüllt?
  • Entspricht die tatsächliche Geschäftstätigkeit der geplanten Struktur?
  • Ist die Dokumentation vollständig und aktuell?
  • Haben sich rechtliche Rahmenbedingungen geändert?

Eine professionelle Begleitung durch spezialisierte Steuerberater zahlt sich langfristig aus. Die Investition in ordnungsgemäße Beratung ist deutlich günstiger als nachträgliche Steuernachzahlungen oder Strafen.

Häufige Fehler und wie Sie diese vermeiden

Fehler 1: Briefkastenfirma ohne Substanz
Vermeidung: Bauen Sie echte wirtschaftliche Aktivitäten im Ausland auf und dokumentieren Sie diese lückenlos.

Fehler 2: Fehlende Dokumentation von Geschäftsentscheidungen
Vermeidung: Protokollieren Sie alle wesentlichen Entscheidungen und deren Entstehungsort.

Fehler 3: Unvollständige Offenlegung gegenüber deutschen Behörden
Vermeidung: Seien Sie proaktiv transparent – eine ordnungsgemäße Struktur kann vollständig offengelegt werden.

Fehler 4: Panik bei Behördenkontakt
Vermeidung: Bereiten Sie sich mental und organisatorisch auf mögliche Prüfungen vor. Eine gute Struktur hält jeder Prüfung stand.

Häufig gestellte Fragen

Kann die deutsche Steuerfahndung direkt bei meiner zypriotischen Gesellschaft anfragen?

Nein, deutsche Behörden können nicht direkt bei Ihrer zypriotischen Gesellschaft anfragen. Sie müssen den offiziellen Amtshilfeweg über die zypriotischen Steuerbehörden nutzen. Dieser Prozess dauert typischerweise 3-6 Monate und unterliegt den rechtlichen Schutzbestimmungen beider Länder.

Welche Unterlagen muss ich bei einer Steuerfahndung vorlegen?

Sie müssen alle Unterlagen vorlegen, die zur Feststellung des Sachverhalts erforderlich sind. Bei Auslandsstrukturen gehören dazu insbesondere: Gesellschaftsverträge, Jahresabschlüsse, Protokolle von Gesellschafterversammlungen, Verträge über Dienstleistungen, Nachweis der Geschäftstätigkeit vor Ort und Belege für Geld- und Leistungsströme. Die Anfrage muss jedoch verhältnismäßig sein.

Kann ich die Auskunft bei einer Steuerfahndung verweigern?

Sie können mündliche Auskünfte verweigern, wenn diese Sie selbst oder nahestehende Personen belasten könnten (§ 102 AO). Dieses Recht bezieht sich jedoch nicht auf die Vorlage von Dokumenten. Bei ordnungsgemäßen EU-Strukturen ist eine vollständige Kooperation meist der bessere Weg, da Sie nichts zu verbergen haben.

Was passiert, wenn meine Zypern-Struktur nicht ausreichend Substanz hat?

Fehlt der wirtschaftlichen Substanz, kann das deutsche Finanzamt die Geschäftsleitung in Deutschland verorten und die Gewinne entsprechend besteuern. Zusätzlich können Steuernachzahlungen, Zinsen und im schlimmsten Fall Strafen anfallen. Wichtig: Substanz lässt sich nachträglich aufbauen, wenn Sie die Struktur entsprechend anpassen.

Wie oft muss ich persönlich in Zypern sein, damit die Struktur anerkannt wird?

Es gibt keine feste Mindestaufenthaltsdauer. Entscheidend ist, dass wesentliche Geschäftsentscheidungen tatsächlich in Zypern getroffen werden. Als Faustregel gelten regelmäßige, dokumentierte Aufenthalte für Geschäftszwecke als ausreichend. Die Qualität der Geschäftstätigkeiten vor Ort ist wichtiger als die reine Anzahl der Tage.

Sind EU-Strukturen sicherer als Offshore-Konstruktionen?

Ja, deutlich sicherer. EU-Strukturen unterliegen klaren rechtlichen Rahmenbedingungen und werden von deutschen Behörden grundsätzlich respektiert, wenn sie ordnungsgemäß aufgesetzt sind. Der automatische Informationsaustausch schafft Transparenz, reduziert aber auch das Risiko späterer Probleme. Offshore-Strukturen sind dagegen oft intransparent und rechtlich umstritten.

Was kostet eine professionelle Vertretung bei einer Steuerfahndung?

Die Kosten variieren je nach Komplexität des Falls. Rechnen Sie mit 200-500 Euro pro Stunde für spezialisierte Steuerberater oder Rechtsanwälte. Eine einfache Beratung kostet oft 2.000-5.000 Euro, komplexere Verfahren können 10.000-30.000 Euro kosten. Diese Investition ist jedoch meist deutlich günstiger als Steuernachzahlungen oder Strafen bei unsachgemäßer Selbstvertretung.

Kann ich meine bestehende Struktur nachträglich compliant machen?

Ja, in den meisten Fällen lassen sich bestehende Strukturen nachträglich optimieren. Wichtige Maßnahmen sind: Aufbau echter Substanz vor Ort, Verbesserung der Dokumentation, Anpassung der Geschäftsprozesse und vollständige Offenlegung gegenüber den Behörden. Je früher Sie handeln, desto besser sind die Chancen auf eine einvernehmliche Lösung.

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