Was ist die 60-Tage-Regel?
Die 60-Tage-Regel ist Zyperns Antwort auf die Frage nach einer flexiblen und unternehmerfreundlichen Steuergesetzgebung innerhalb der EU. Diese Regelung ermöglicht es Ihnen, bereits nach nur 60 Tagen physischer Anwesenheit pro Jahr die zypriotische Steuerresidenz zu erlangen.
Für deutsche Unternehmer, die eine legale Alternative zu den hohen Steuersätzen in Deutschland suchen, ohne dabei die EU zu verlassen, stellt diese Regelung einen entscheidenden Vorteil dar. Im Gegensatz zu vielen anderen EU-Ländern, die oft 183 Tage Mindestaufenthalt fordern, reduziert Zypern diese Anforderung auf ein Drittel.
Die Regelung wurde 2017 eingeführt und ist Teil von Zyperns Strategie, als Geschäftsstandort für internationale Unternehmer attraktiv zu bleiben. Besonders für digitale Nomaden und Unternehmer mit ortsunabhängigen Geschäftsmodellen eröffnet sich dadurch eine neue Dimension der Steuerplanung.
Wichtig ist jedoch zu verstehen: Die 60-Tage-Regel ist nicht nur eine einfache Aufenthaltsregel. Sie ist eingebettet in ein System von Bedingungen, die alle erfüllt werden müssen, um die steuerliche Ansässigkeit zu begründen. Dazu gehören neben der physischen Anwesenheit auch andere Kriterien, die wir in den folgenden Abschnitten detailliert betrachten.
Für Sie als deutschen Unternehmer bedeutet dies konkret: Sie können Ihren Lebensmittelpunkt größtenteils in Deutschland behalten, müssen aber strategisch Ihre Zeit und Ihre Geschäftstätigkeiten neu strukturieren. Die Kombination aus nur 60 Tagen Mindestaufenthalt und einem Körperschaftsteuersatz von 12,5 Prozent macht Zypern zu einem der attraktivsten Steuerstandorte innerhalb der EU.
Rechtliche Grundlagen und Definition
Die rechtliche Basis der 60-Tage-Regel findet sich im zypriotischen Einkommensteuergesetz, konkret in Section 9 des Income Tax Law. Diese Gesetzgebung definiert präzise, unter welchen Umständen eine Person als steuerlich ansässig in Zypern gilt.
Nach zypriotischem Recht gilt eine Person als steuerlich ansässig, wenn sie eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
- Sie verbringt 183 oder mehr Tage im Steuerjahr in Zypern, oder
- Sie erfüllt die Kriterien der 60-Tage-Regel
Die 60-Tage-Regel selbst ist an drei kumulative Bedingungen geknüpft, die alle gleichzeitig erfüllt werden müssen. Es reicht nicht aus, nur eine oder zwei dieser Bedingungen zu erfüllen – alle drei sind obligatorisch.
Diese Regelung unterscheidet Zypern deutlich von anderen EU-Mitgliedstaaten. Während beispielsweise Malta ebenfalls ein attraktives Steuerregime bietet, verlangt es in der Regel eine physische Anwesenheit von mindestens 90 Tagen. Portugal und seine Non-Habitual-Resident-Regelung erfordern sogar 183 Tage.
Ein wesentlicher Aspekt ist auch die Abgrenzung zur deutschen Steuergesetzgebung. Nach deutschem Recht verlieren Sie Ihre unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland grundsätzlich, wenn Sie Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegen. Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AO kann jedoch noch bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug greifen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Daher ist es entscheidend, dass Ihre zypriotische Steuerresidenz nicht nur nach zypriotischem, sondern auch nach deutschem Recht eindeutig begründet ist. Die 60-Tage-Regel allein reicht hierfür oft nicht aus – es bedarf einer umfassenden Strukturierung Ihrer persönlichen und geschäftlichen Verhältnisse.
Voraussetzungen für die steuerliche Ansässigkeit
Die drei Säulen der 60-Tage-Regel
Um die zypriotische Steuerresidenz über die 60-Tage-Regel zu erlangen, müssen Sie drei Bedingungen kumulativ erfüllen. Diese Bedingungen sind nicht optional – alle drei müssen gleichzeitig gegeben sein.
Erste Bedingung: Mindestaufenthalt von 60 Tagen
Sie müssen sich mindestens 60 Tage während des Steuerjahres physisch in Zypern aufhalten. Dabei zählt jeder Tag, an dem Sie sich um Mitternacht in Zypern befinden, als voller Aufenthaltstag. Ein- und Ausreisetage können unter bestimmten Umständen als ganze Tage gewertet werden.
Die Dokumentation Ihres Aufenthalts ist entscheidend. Bewahren Sie alle Belege auf: Flugtickets, Hotelrechnungen, Mietverträge und andere Nachweise Ihrer physischen Anwesenheit.
Zweite Bedingung: Kein Steuerdomizil in einem anderen Land
Sie dürfen in keinem anderen Land länger als 183 Tage verbringen oder dort steuerlich ansässig sein. Diese Regel erfordert eine sorgfältige Planung Ihrer internationalen Aufenthalte.
Besonders kritisch ist hierbei Deutschland: Wenn Sie weiterhin mehr als 183 Tage in Deutschland verbringen oder dort Ihren Lebensmittelpunkt behalten, kann die deutsche Finanzverwaltung Ihre zypriotische Steuerresidenz in Frage stellen.
Dritte Bedingung: Geschäftstätigkeit oder Anstellung in Zypern
Sie müssen entweder in Zypern eine Geschäftstätigkeit ausüben oder dort angestellt sein. Alternativ können Sie Direktor einer zypriotischen Gesellschaft sein oder andere spezifische Verbindungen zu Zypern haben.
Für deutsche Unternehmer bedeutet dies typischerweise die Gründung einer zypriotischen Gesellschaft und die Übernahme der Geschäftsführertätigkeit. Die bloße Gesellschaftsgründung ohne aktive Tätigkeit reicht nicht aus.
Praktische Dokumentation und Nachweispflichten
Die zypriotischen Steuerbehörden führen regelmäßige Kontrollen durch, insbesondere bei Personen, die die 60-Tage-Regel nutzen. Eine lückenlose Dokumentation ist daher unerlässlich.
Führen Sie ein detailliertes Aufenthaltsprotokoll mit Datum, Ort und Zweck jeder Reise. Sammeln Sie systematisch alle Belege: Bordkarten, Hotelrechnungen, Tankquittungen und andere objektive Nachweise Ihrer Anwesenheit.
Besonders wichtig ist auch die Dokumentation Ihrer Geschäftstätigkeit in Zypern. Halten Sie Protokolle von Geschäftsterminen, E-Mail-Verkehr und andere Belege fest, die Ihre aktive Geschäftstätigkeit in Zypern dokumentieren.
Steuerliche Vorteile in Zypern
Die steuerlichen Vorteile Zyperns gehen weit über den niedrigen Körperschaftsteuersatz hinaus. Für deutsche Unternehmer eröffnet sich ein umfassendes System von Steuervorteilen, das bei korrekter Strukturierung erhebliche Einsparungen ermöglicht.
Körperschaftsteuer von 12,5 Prozent
Der Körperschaftsteuersatz von 12,5 Prozent gilt für alle in Zypern ansässigen Gesellschaften und gehört zu den niedrigsten in der EU. Zum Vergleich: In Deutschland beträgt die Gesamtsteuerbelastung für Kapitalgesellschaften etwa 30 Prozent, abhängig vom Standort der Gesellschaft.
Dieser Steuersatz gilt für alle Gewinne der Gesellschaft, unabhängig davon, ob sie aus zypriotischen oder ausländischen Quellen stammen. Besonders vorteilhaft ist dies für international tätige Unternehmer mit Kunden in verschiedenen Ländern.
Der Non-Dom-Status: Steuerfreiheit auf Dividenden und Zinsen
Als Non-Domiciled Person können Sie für eine Dauer von bis zu 17 Jahren steuerliche Vorteile auf Dividenden- und Zinseinkünfte erhalten. Diese Regelung ist besonders attraktiv für Unternehmer, die ihre Gewinne reinvestieren oder international diversifizieren möchten.
Der Non-Dom-Status wird in Zypern unter bestimmten Voraussetzungen gewährt, etwa wenn Sie dort nicht geboren wurden und in den letzten Jahren nicht als ansässig galten. Für die meisten deutschen Unternehmer ist diese Bedingung problemlos erfüllt.
Internationale Steuerabkommen und EU-Direktiven
Zypern verfügt über ein umfangreiches Netz von Doppelbesteuerungsabkommen mit vielen Ländern, einschließlich Deutschland. Diese Abkommen verhindern die doppelte Besteuerung und können die Quellensteuer auf grenzüberschreitende Zahlungen reduzieren oder eliminieren.
Als EU-Mitgliedstaat profitiert Zypern zudem von EU-Direktiven wie der Mutter-Tochter-Richtlinie und der Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie. Diese ermöglichen steuerfreie Dividenden-, Zins- und Lizenzgebührenzahlungen zwischen EU-Gesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen.
Keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer
Zypern erhebt keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer auf bewegliches Vermögen. Dies kann für die langfristige Vermögensplanung und -übertragung von erheblicher Bedeutung sein, insbesondere im Vergleich zu Deutschland mit seinen Erbschaftsteuersätzen.
Immobilien in Zypern unterliegen gesonderten Regelungen, die Sie im Einzelfall prüfen lassen sollten.
Praktische Umsetzung: Schritt-für-Schritt
Phase 1: Vorbereitung und Planung (3-6 Monate vor Umzug)
Die erfolgreiche Verlagerung Ihres Steuerwohnsitzes nach Zypern erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Beginnen Sie mindestens sechs Monate vor dem geplanten Umzug mit der Planung.
Analysieren Sie zunächst Ihre aktuelle Situation: Welche Verträge, Verpflichtungen und Geschäftsbeziehungen bestehen in Deutschland? Erstellen Sie eine Liste aller relevanten Punkte, die bei der Verlagerung zu beachten sind.
Entwickeln Sie eine Zeitplanung für das gesamte Jahr. Planen Sie Ihre 60 Tage in Zypern strategisch, aber verteilen Sie sie nicht zu sporadisch. Längere zusammenhängende Aufenthalte wirken glaubwürdiger als viele kurze Trips.
Informieren Sie sich über die verschiedenen Regionen Zyperns. Nikosia als Hauptstadt bietet die beste Infrastruktur für Geschäftstätigkeiten, während Limassol besonders bei internationalen Unternehmen beliebt ist. Paphos und Larnaca sind eher für einen ruhigeren Lebensstil geeignet.
Phase 2: Gesellschaftsgründung und Anmeldung (1-2 Monate)
Die Gründung einer zypriotischen Gesellschaft ist Voraussetzung für die 60-Tage-Regel. Der Prozess ist standardisiert und dauert in der Regel zwei bis vier Wochen.
Wählen Sie eine angemessene Gesellschaftsform. Für die meisten deutschen Unternehmer ist eine Private Limited Company die richtige Wahl. Das Mindestkapital beträgt nur einen Euro, aber aus praktischen und reputationsbezogenen Gründen sollten Sie mindestens 1.000 Euro einzahlen.
Eröffnen Sie ein Geschäftskonto bei einer zypriotischen Bank. Die großen internationalen Banken wie Bank of Cyprus oder Hellenic Bank bieten Services auf Englisch und teilweise auch auf Deutsch an. Rechnen Sie mit einem Zeitaufwand von zwei bis vier Wochen für die Kontoeröffnung.
Registrieren Sie sich für zypriotische Sozialversicherung und Krankenversicherung. Als EU-Bürger haben Sie Anspruch auf die gleichen Leistungen wie zypriotische Staatsangehörige.
Phase 3: Wohnsitz und Infrastruktur etablieren
Suchen Sie sich eine geeignete Wohnung oder ein Haus in Zypern. Ob Kauf oder Miete hängt von Ihrer langfristigen Planung ab. Ein Mietvertrag über mindestens ein Jahr signalisiert den Behörden Ihre langfristige Absicht.
Richten Sie ein funktionsfähiges Büro ein, auch wenn Sie hauptsächlich digital arbeiten. Dies kann in Ihrer Wohnung sein, sollte aber professionell ausgestattet sein für den Fall von Kontrollen oder Geschäftsterminen.
Organisieren Sie praktische Aspekte des täglichen Lebens: Internetanschluss, lokale Mobilfunknummer, Bankverbindungen und gegebenenfalls einen Pkw. Diese Schritte dokumentieren Ihre ernsthafte Absicht, sich in Zypern niederzulassen.
Phase 4: Abmeldung in Deutschland
Die Abmeldung in Deutschland ist ein kritischer Schritt, der sorgfältig geplant werden muss. Melden Sie sich bei der Meldebehörde ab und geben Sie Ihre neue Adresse in Zypern an.
Informieren Sie alle relevanten Stellen über Ihren Umzug: Krankenkasse, Rentenversicherung, Banken und andere Institutionen. Kündigen oder übertragen Sie Verträge entsprechend Ihrer neuen Situation.
Besonders wichtig ist die korrekte Abwicklung steuerlicher Verpflichtungen. Reichen Sie Ihre letzte deutsche Steuererklärung ein und klären Sie alle offenen Punkte mit dem Finanzamt, bevor Sie Deutschland verlassen.
Häufige Stolperfallen und wie Sie sie vermeiden
Die Verlagerung des Steuerwohnsitzes nach Zypern birgt einige typische Fallstricke, die bei unvorsichtiger Planung zu erheblichen steuerlichen Problemen führen können. Hier sind die häufigsten Fehler und wie Sie sie vermeiden.
Stolperfalle 1: Unzureichende Dokumentation
Viele Unternehmer unterschätzen die Bedeutung einer lückenlosen Dokumentation. Deutsche Finanzämter prüfen zypriotische Steuerresidenzfälle besonders genau und verlangen detaillierte Nachweise.
Führen Sie ein digitales Reisetagebuch mit GPS-Daten, fotografieren Sie Hotelzimmer und Arbeitsplätze in Zypern, sammeln Sie alle Belege systematisch. Nutzen Sie Apps zur automatischen Standortverfolgung als zusätzlichen Beweis.
Stolperfalle 2: Scheintätigkeit in Zypern
Eine reine Briefkastenfirma ohne echte Geschäftstätigkeit erfüllt nicht die Anforderungen der 60-Tage-Regel. Die Finanzverwaltung prüft, ob Sie tatsächlich in Zypern geschäftlich aktiv sind.
Führen Sie regelmäßig Geschäftstermine in Zypern durch, auch wenn Ihre Kunden international sind. Dokumentieren Sie diese Termine und pflegen Sie lokale Geschäftsbeziehungen. Mieten Sie ein echtes Büro, auch wenn es klein ist.
Stolperfalle 3: Fortbestehende Bindungen nach Deutschland
Starke persönliche oder wirtschaftliche Bindungen nach Deutschland können Ihre zypriotische Steuerresidenz gefährden. Besonders kritisch sind Immobilieneigentum, Familienangehörige oder weiterbestehende Geschäftsaktivitäten in Deutschland.
Minimieren Sie Ihre Bindungen systematisch: Verkaufen oder vermieten Sie deutsche Immobilien, verlagern Sie Geschäftsaktivitäten nach Zypern oder in andere Länder, reduzieren Sie die Zeit in Deutschland deutlich unter 183 Tage.
Stolperfalle 4: Falsche Annahmen über Doppelbesteuerungsabkommen
Das deutsch-zypriotische Doppelbesteuerungsabkommen schützt nicht automatisch vor deutscher Besteuerung. Die Anwendung des Abkommens hängt von Ihrer tatsächlichen steuerlichen Ansässigkeit ab.
Lassen Sie Ihre Steuerresidenz von einem Fachmann prüfen, bevor Sie wichtige geschäftliche Entscheidungen treffen. Holen Sie gegebenenfalls verbindliche Auskünfte von den Steuerbehörden ein.
Empfehlungen für die Praxis
Arbeiten Sie mit erfahrenen Beratern zusammen, die sowohl deutsches als auch zypriotisches Steuerrecht kennen. Eine professionelle Begleitung in den ersten Jahren kann teure Fehler vermeiden.
Planen Sie konservativ: Verbringen Sie mehr als die Mindestzeit von 60 Tagen in Zypern und weniger als 120 Tage in Deutschland. Dies schafft einen sicheren Puffer für unvorhergesehene Umstände.
Vergleich mit anderen EU-Ländern
Zypern steht im Wettbewerb mit anderen EU-Ländern, die ebenfalls attraktive Steuerregime für internationale Unternehmer anbieten. Ein objektiver Vergleich hilft Ihnen bei der Entscheidung für den optimalen Standort.
Malta: Das 90-Tage-Modell
Malta bietet ein ähnliches System mit einer Mindestaufenthaltszeit von 90 Tagen. Die effektive Steuerbelastung kann durch das Rückerstattungssystem auf 5 Prozent reduziert werden. Allerdings ist das maltesische System komplexer und die Lebenshaltungskosten sind höher als in Zypern.
Malta punktet mit seiner zentralen Lage im Mittelmeer und der englischen Sprache als Amtssprache. Für Unternehmer mit Fokus auf den anglophonen Markt kann dies vorteilhaft sein.
Portugal: Non-Habitual Resident Status
Portugal lockt mit seinem NHR-Programm, das zehn Jahre Steuervorteile bietet. Allerdings erfordert es 183 Tage Mindestaufenthalt und ist primär auf Rentner und passive Einkünfte ausgelegt. Für aktive Unternehmer ist das Programm weniger attraktiv.
Die Lebensqualität in Portugal ist hoch, aber die bürokratischen Hürden sind erheblich. Zudem wurde das Programm 2023 reformiert und ist weniger vorteilhaft als früher.
Irland: Komplexe Residenzregeln
Irland bietet zwar einen niedrigen Körperschaftsteuersatz von 12,5 Prozent, aber die Residenzregeln sind komplex und oft nachteilig für Einzelunternehmer. Die hohen Lebenshaltungskosten und die unbeständige Steuerpolitik sind weitere Nachteile.
Warum Zypern oft die beste Wahl ist
Zypern kombiniert mehrere Vorteile einzigartig: Die niedrigste Mindestaufenthaltszeit in der EU (60 Tage), stabiles Steuerrecht seit Jahren, moderate Lebenshaltungskosten und ein etabliertes System für internationale Geschäfte.
Das mediterrane Klima, die EU-Mitgliedschaft und die geografische Nähe zu Deutschland machen Zypern für deutsche Unternehmer besonders attraktiv. Die Zeitzone ist nur eine Stunde Unterschied, was die Geschäftstätigkeit mit deutschen Kunden erleichtert.
Fazit und nächste Schritte
Die 60-Tage-Regel macht Zypern zu einem der flexibelsten und attraktivsten Steuerstandorte in der EU. Für deutsche Unternehmer bietet sie die Möglichkeit, ihre Steuerbelastung erheblich zu reduzieren, ohne dabei auf die Vorteile der EU-Mitgliedschaft zu verzichten.
Der Erfolg hängt jedoch von der korrekten Umsetzung ab. Eine oberflächliche Behandlung der Anforderungen kann zu kostspieligen Problemen mit der deutschen Finanzverwaltung führen. Investieren Sie daher in eine professionelle Planung und Begleitung.
Ihre nächsten Schritte:
Lassen Sie Ihre aktuelle Situation von einem erfahrenen Steuerberater analysieren. Nicht für jeden Unternehmer ist Zypern der optimale Standort – dies hängt von Ihrem Geschäftsmodell, Ihrer Familiensituation und Ihren langfristigen Zielen ab.
Planen Sie einen Erkundungsbesuch nach Zypern. Verschaffen Sie sich einen persönlichen Eindruck von den verschiedenen Regionen und der Infrastruktur vor Ort. Nutzen Sie diesen Besuch auch, um erste Kontakte zu lokalen Beratern und Dienstleistern zu knüpfen.
Entwickeln Sie einen detaillierten Umsetzungsplan mit klaren Zeitvorgaben. Berücksichtigen Sie dabei sowohl die steuerlichen als auch die praktischen Aspekte des Umzugs. Eine schrittweise Verlagerung über mehrere Monate ist oft erfolgreicher als ein abrupter Wechsel.
Die 60-Tage-Regel bietet Ihnen die Flexibilität, Ihr Leben zwischen Deutschland und Zypern aufzuteilen, während Sie von erheblichen Steuervorteilen profitieren. Nutzen Sie diese Chance – aber tun Sie es richtig.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich genau 60 Tage in Zypern verbringen oder können es mehr sein?
Sie müssen mindestens 60 Tage in Zypern verbringen. Mehr Tage sind nicht nur erlaubt, sondern sogar empfehlenswert für eine stabilere Steuerresidenz. Viele Experten empfehlen 80-100 Tage als sicheren Puffer.
Kann ich die 60-Tage-Regel nutzen, wenn ich Familie in Deutschland habe?
Ja, aber es erschwert die Situation erheblich. Deutsche Finanzbehörden prüfen bei Familienanbindung besonders kritisch. Sie müssen nachweisen können, dass Ihr Lebensmittelpunkt tatsächlich in Zypern liegt, trotz familiärer Bindungen nach Deutschland.
Wie wird die 60-Tage-Regel von deutschen Finanzämtern beurteilt?
Deutsche Finanzämter erkennen die 60-Tage-Regel grundsätzlich an, prüfen aber sehr genau, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Besonders wichtig ist die echte Geschäftstätigkeit in Zypern und die Verlagerung des Lebensmittelpunkts.
Welche Kosten entstehen für die Umsetzung der 60-Tage-Regel?
Rechnen Sie mit Kosten von 15.000-25.000 Euro im ersten Jahr für Beratung, Gesellschaftsgründung, Anmeldungen und Umzug. Die laufenden Kosten betragen etwa 5.000-8.000 Euro jährlich für Buchhaltung, Steuererklärungen und Compliance.
Ist die 60-Tage-Regel auch für Angestellte möglich?
Theoretisch ja, wenn Sie in Zypern angestellt sind. Praktisch ist es für Angestellte deutscher Unternehmen sehr schwierig, da Sie eine echte Anstellung oder Geschäftstätigkeit in Zypern benötigen. Für Unternehmer und Selbstständige ist die Regel deutlich praktikabler.
Was passiert, wenn ich die 60 Tage in einem Jahr nicht erreiche?
Wenn Sie die 60 Tage nicht erreichen, verlieren Sie für dieses Jahr die zypriotische Steuerresidenz. Sie müssen dann nachweisen, wo Sie steuerlich ansässig sind. Bei mehr als 183 Tagen in Deutschland werden Sie dort automatisch steuerpflichtig.
Kann ich meine deutsche Krankenversicherung behalten?
Bei Wegzug ins EU-Ausland endet normalerweise die deutsche Krankenversicherungspflicht. Sie können sich freiwillig weiterversichern oder eine internationale bzw. zypriotische Krankenversicherung abschließen. Als EU-Bürger haben Sie Anspruch auf zypriotische Sozialversicherung.