Einführung: Mythen vs. Realität bei der zypriotischen Unternehmensbesteuerung
Kaum ein EU-Standort polarisiert bei deutschen Unternehmern so stark wie Zypern. Während die einen von erheblichen Steuervorteilen schwärmen, warnen andere vor rechtlichen Fallstricken und Compliance-Problemen.
Diese Verwirrung entsteht hauptsächlich durch weitverbreitete Missverständnisse über das zypriotische Steuersystem. Viele Informationen stammen aus veralteten Quellen oder werden durch Marketing-orientierte Beratungsunternehmen verzerrt dargestellt.
Die Realität ist deutlich nuancierter: Zypern bietet als EU-Mitgliedstaat seit 2004 einen rechtlich stabilen Rahmen für Unternehmensstrukturen. Der Körperschaftsteuersatz von 12,5% ist nur ein Baustein eines komplexeren Systems, das bei korrekter Anwendung erhebliche Vorteile bietet.
Gleichzeitig führen falsche Annahmen über Substanzanforderungen, den Non-Dom Status oder Doppelbesteuerungsabkommen zu kostspieligen Fehlentscheidungen. Deutsche Unternehmer investieren Zeit und Geld in ungeeignete Strukturen oder verzichten ganz auf die Zypern-Option.
Dieser Artikel klärt die sieben häufigsten Missverständnisse auf und zeigt Ihnen, wie das zypriotische Steuersystem tatsächlich funktioniert. Alle Informationen basieren auf aktuellen Gesetzen und Verordnungen der Republik Zypern sowie den entsprechenden EU-Richtlinien.
Sie erhalten eine faktenbasierte Grundlage für Ihre Entscheidung – ohne Marketing-Versprechen, aber mit den konkreten Zahlen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die Sie benötigen.
Missverständnis 1: Zypern ist eine Steueroase ohne EU-Schutz
Der Mythos: Viele deutsche Unternehmer betrachten Zypern als exotische Steueroase, vergleichbar mit den Cayman Islands oder den Britischen Jungferninseln. Sie befürchten mangelnde Rechtssicherheit und regulatorische Unsicherheiten.
Die Realität: Zypern ist seit Mai 2004 vollwertiges EU-Mitglied und unterliegt allen europäischen Richtlinien und Verordnungen. Das Land verwendet den Euro als Währung und ist Teil des europäischen Binnenmarktes.
Die zypriotische Gesetzgebung basiert auf dem britischen Common Law System, ergänzt durch EU-Recht. Dies schafft einen vorhersagbaren rechtlichen Rahmen, der von deutschen Behörden anerkannt wird.
Im Gegensatz zu echten Steueroasen verfügt Zypern über:
- Vollständige Implementierung der EU-Anti-Geldwäsche-Richtlinien
- Automatischen Informationsaustausch nach Common Reporting Standard (CRS)
- Transparenz-Register für wirtschaftlich Berechtigte
- OECD-konforme Substanzanforderungen
Die Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC) reguliert Finanzdienstleister nach EU-Standards. Banken unterliegen der Aufsicht der Europäischen Zentralbank im Rahmen des Single Supervisory Mechanism.
Praktische Auswirkungen: Deutsche Unternehmer profitieren von der Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU. Zypriotische Unternehmen können ohne zusätzliche Genehmigungen in Deutschland tätig werden. Gleichzeitig gelten die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie und die Zinsen-Lizenzgebühren-Richtlinie uneingeschränkt.
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Zypern wurde mehrfach aktualisiert und entspricht aktuellen OECD-Standards. Dies gewährleistet rechtliche Klarheit bei grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeiten.
Die Bezeichnung als Steueroase ist daher irreführend. Zypern ist ein regulärer EU-Standort mit attraktiven, aber transparenten Steuerkonditionen.
Missverständnis 2: Der 12,5% Steuersatz gilt für alle Einkünfte
Der Mythos: Marketing-Materialien vieler Beratungsunternehmen erwecken den Eindruck, dass alle Unternehmensgewinne in Zypern pauschal mit 12,5% besteuert werden.
Die Realität: Der Körperschaftsteuersatz von 12,5% gilt ausschließlich für aktive Geschäftstätigkeiten. Das zypriotische Steuersystem unterscheidet klar zwischen verschiedenen Einkunftsarten.
Hier die tatsächlichen Steuersätze im Detail:
Einkunftsart | Steuersatz | Anmerkungen |
---|---|---|
Aktive Geschäftsgewinne | 12,5% | Handelstätigkeiten, Dienstleistungen |
Passive Zinseinkünfte | 30% | Reduzierung auf 12,5% bei EU-Quellen möglich |
Lizenzgebühren (IP Box) | 2,5% | Für qualifizierte geistige Eigentumsrechte |
Dividenden (erhalten) | 0% | Bei Mindestbeteiligung von 1% |
Kapitalgewinne | 0% | Außer bei zypriotischen Immobilien |
Besonders relevant für digitale Unternehmer ist die IP Box Regelung. Software, Patente und andere qualifizierte geistige Eigentumsrechte werden mit nur 2,5% besteuert – sofern sie durch eigene Forschung und Entwicklung entstanden sind.
Beispielrechnung für einen SaaS-Anbieter:
Ein deutsches Software-Unternehmen mit 500.000 Euro Jahresgewinn könnte in Zypern folgendermaßen strukturiert werden:
- Lizenzgebühren für Software (IP Box): 400.000 Euro × 2,5% = 10.000 Euro Steuern
- Servicegebühren: 100.000 Euro × 12,5% = 12.500 Euro Steuern
- Gesamtsteuerbelastung: 22.500 Euro (4,5% effektiv)
In Deutschland würde derselbe Gewinn mit etwa 30% Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer belastet – eine Differenz von über 125.000 Euro jährlich.
Wichtig ist jedoch die ordnungsgemäße Dokumentation der IP-Entwicklung. Die zypriotischen Steuerbehörden prüfen die Substanz hinter den Lizenzansprüchen genau. Eine reine Verlagerung von Markenrechten ohne entsprechende Entwicklungstätigkeit qualifiziert nicht für die IP Box.
Diese differenzierte Besteuerung ermöglicht erhebliche Optimierungen, erfordert aber professionelle Strukturierung und Compliance.
Missverständnis 3: Non-Dom Status ist nur für Millionäre
Der Mythos: Der zypriotische Non-Dom Status wird oft als Privileg für Superreiche dargestellt, das hohe Mindestinvestitionen oder Vermögensnachweise erfordert.
Die Realität: Der Non-Dom Status ist für jeden zypriotischen Steuerresidenten verfügbar, der in den letzten 20 Jahren vor dem Zuzug nicht länger als 20 Jahre in Zypern steuerpflichtig war. Es gibt keine Vermögens- oder Einkommensvoraussetzungen.
Die Vorteile des Non-Dom Status sind erheblich:
- Keine Besteuerung von Dividenden aus ausländischen Quellen
- Keine Besteuerung von Zinseinkünften aus ausländischen Quellen
- Keine Besteuerung von Kapitalgewinnen (außer bei Immobilien)
- Gültigkeitsdauer: 17 Jahre ab Erlangung der Steuerresidenz
Für die Steuerresidenz in Zypern müssen Sie lediglich:
- Mindestens 60 Tage pro Jahr in Zypern verbringen
- Keine andere Steuerresidenz für mehr als 183 Tage haben
- Ein permanentes Zuhause in Zypern unterhalten
- Substantielle Geschäfts- oder Beschäftigungsbeziehungen zu Zypern haben
Praktisches Beispiel: Ein deutscher Online-Marketing-Berater mit 200.000 Euro Jahreseinkommen zieht nach Zypern:
- Unternehmerische Tätigkeiten: 150.000 Euro × 12,5% = 18.750 Euro Steuern
- Dividendenausschüttung: 50.000 Euro × 0% = 0 Euro Steuern (Non-Dom)
- Zinseinkünfte aus deutschen Anlagen: 5.000 Euro × 0% = 0 Euro Steuern (Non-Dom)
Ohne Non-Dom Status würden auf die Dividenden 17% Special Defence Contribution anfallen – eine Ersparnis von 8.500 Euro jährlich.
Besonders interessant ist der Non-Dom Status für Unternehmer mit mehreren Beteiligungen oder passiven Einkünften. Ein Business Coach mit Beteiligungen an deutschen Immobilienfonds oder US-amerikanischen Aktien zahlt in Zypern keine Steuern auf diese Erträge.
Die einzige Einschränkung: Einkünfte aus zypriotischen Quellen unterliegen den normalen Steuersätzen. Der Non-Dom Status ist daher besonders vorteilhaft für international tätige Unternehmer mit diversifizierten Einkommensquellen.
Die Beantragung ist unkompliziert und kostet etwa 350 Euro. Eine jährliche Bestätigung ist nicht erforderlich – der Status gilt automatisch, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
Missverständnis 4: Substanzanforderungen sind unerfüllbar
Der Mythos: Viele Berater behaupten, dass die zypriotischen Substanzanforderungen so streng sind, dass sie nur von Großunternehmen mit lokalen Niederlassungen erfüllt werden können.
Die Realität: Die Substanzanforderungen in Zypern sind klar definiert und für mittelständische Unternehmen durchaus erfüllbar. Sie folgen den OECD-Richtlinien zur Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken.
Die Mindestanforderungen für wirtschaftliche Substanz umfassen:
- Geschäftsführung vor Ort: Entscheidungen müssen in Zypern getroffen werden
- Kerngeschäftstätigkeiten: Substantielle Geschäftsaktivitäten in Zypern
- Angemessene Ausstattung: Büroräume und notwendige Infrastruktur
- Qualifizierte Mitarbeiter: Entsprechend der Geschäftstätigkeit
- Angemessene Ausgaben: Proportional zum generierten Einkommen
Für verschiedene Geschäftsmodelle gelten unterschiedliche Standards:
Geschäftstyp | Mindestanforderungen | Typische Kosten (jährlich) |
---|---|---|
Handelsunternehmen | 1 Vollzeit-Geschäftsführer, Büro | 45.000 – 60.000 Euro |
IP-Holding | Qualifizierte IP-Verwaltung | 35.000 – 50.000 Euro |
Reine Holdinggesellschaft | Angemessene Verwaltung | 25.000 – 35.000 Euro |
Finanzdienstleister | Lizenzierte Geschäftsführung | 60.000 – 80.000 Euro |
Beispiel für ein SaaS-Unternehmen:
Ein deutscher Software-Entwickler mit 800.000 Euro Jahresumsatz könnte folgende Struktur aufbauen:
- Anstellung eines zypriotischen Geschäftsführers: 45.000 Euro jährlich
- Büroräume in Limassol: 18.000 Euro jährlich
- Lokale Buchhaltung und Compliance: 12.000 Euro jährlich
- Marketing- und Vertriebsaktivitäten vor Ort: 25.000 Euro jährlich
- Gesamtkosten: 100.000 Euro bei 700.000 Euro Einsparung gegenüber Deutschland
Entscheidend ist die Dokumentation der Geschäftstätigkeiten. Die zypriotischen Steuerbehörden erwarten nachvollziehbare Belege für Entscheidungsprozesse und operative Tätigkeiten.
Moderne Technologie erleichtert die Erfüllung der Substanzanforderungen erheblich. Videokonferenzen für Board Meetings müssen in Zypern stattfinden, aber Entwicklungsarbeiten können weiterhin remote durchgeführt werden.
Wichtig ist die frühzeitige Planung. Substanz kann nicht nachträglich konstruiert werden – sie muss von Beginn an authentisch aufgebaut werden. Dies erfordert eine durchdachte Geschäftsstrategie, ist aber bei weitem nicht so kompliziert wie oft dargestellt.
Missverständnis 5: Doppelbesteuerungsabkommen funktionieren nicht
Der Mythos: Skeptiker behaupten, dass deutsche Finanzbehörden zypriotische Steuerstrukturen grundsätzlich anzweifeln und die Doppelbesteuerungsabkommen nicht anerkennen.
Die Realität: Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Zypern wurde mehrfach angepasst und funktioniert reibungslos, wenn die Strukturen korrekt aufgesetzt sind. Zypern verfügt über eines der umfassendsten DBA-Netzwerke weltweit.
Zypern hat Doppelbesteuerungsabkommen mit über 65 Ländern, darunter alle wichtigen Wirtschaftsnationen:
- Deutschland
- Vereinigtes Königreich
- USA
- Russland
- China
- Indien
Die Abkommen folgen dem OECD-Musterabkommen und gewährleisten:
- Vermeidung der Doppelbesteuerung
- Reduzierte Quellensteuerabzüge
- Verständigungsverfahren bei Streitigkeiten
- Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden
Konkrete Vorteile des deutsch-zypriotischen DBA:
Einkommensart | Quellensteuersatz ohne DBA | Quellensteuersatz mit DBA |
---|---|---|
Dividenden | 26,375% | 5% (bei 25%+ Beteiligung) |
Zinsen | 26,375% | 10% |
Lizenzgebühren | 26,375% | 0% |
Veräußerungsgewinne | 26,375% | 0% (bei Nicht-Immobilien) |
Besonders vorteilhaft ist die vollständige Befreiung von Quellensteuer auf Lizenzgebühren. Ein deutsches Unternehmen, das Software-Lizenzen an eine zypriotische Tochtergesellschaft lizenziert, zahlt keine deutsche Quellensteuer.
Praxisbeispiel für eine Holdingstruktur:
Ein deutscher Unternehmer mit Beteiligungen in verschiedenen EU-Ländern gründet eine zypriotische Holdinggesellschaft:
- Dividenden aus deutschen Beteiligungen: 5% Quellensteuer, 0% in Zypern (Non-Dom)
- Dividenden aus französischen Beteiligungen: 5% Quellensteuer, 0% in Zypern
- Zinsen aus britischen Anleihen: 0% Quellensteuer, 0% in Zypern (Non-Dom)
Die Gesamtsteuerbelastung reduziert sich von über 40% in Deutschland auf 5% oder weniger durch die zypriotische Struktur.
Entscheidend für die Anerkennung durch deutsche Behörden ist die Erfüllung der Substanzanforderungen. Briefkastenfirmen ohne echte Geschäftstätigkeit werden zu Recht beanstandet.
Die Anerkennung ordnungsgemäß strukturierter zypriotischer Unternehmen basiert auf der Einhaltung der aktuellen Regelungen, insbesondere der Substanzanforderungen. Bei korrekter Umsetzung entstehen keine Schwierigkeiten mit dem deutschen Fiskus.
Missverständnis 6: Holdingstrukturen sind zu komplex
Der Mythos: Zypriotische Holdingstrukturen werden als undurchschaubare Konstrukte dargestellt, die nur für internationale Konzerne geeignet sind und hohe Beratungskosten verursachen.
Die Realität: Moderne zypriotische Holdingstrukturen sind transparenter und einfacher geworden. Die EU-Richtlinien haben die grenzüberschreitende Unternehmensführung erheblich vereinfacht.
Eine typische Struktur für deutsche Mittelständler umfasst nur wenige Ebenen:
- Persönliche Ebene: Deutscher Unternehmer als zypriotischer Steuerresident
- Holding-Ebene: Zypriotische Limited mit Non-Dom Berechtigung
- Operative Ebene: Geschäftstätigkeiten über zypriotische oder EU-Tochtergesellschaften
Die Vorteile dieser Struktur sind messbar:
- Dividendenbefreiung durch EU-Mutter-Tochter-Richtlinie
- Keine Quellensteuer auf intra-EU Dividenden
- Kapitalgewinnbefreiung bei Unternehmensverkäufen
- Flexibilität bei Reinvestitionen und Finanzierungen
Konkrete Implementierung für einen Online-Business-Coach:
Geschäftsbereich | Rechtliche Struktur | Steuerliche Behandlung |
---|---|---|
Coaching-Dienstleistungen | Zypriotische Limited | 12,5% Körperschaftsteuer |
Online-Kurse (IP) | Zypriotische IP-Holding | 2,5% IP Box Steuer |
Immobilien-Investments | Separate zypriotische Holding | 0% auf Kapitalgewinne |
Private Vermögensverwaltung | Non-Dom Status | 0% auf ausländische Erträge |
Die Gründungskosten sind moderat:
- Gesellschaftsgründung: 2.500 – 4.000 Euro
- Jährliche Compliance: 3.000 – 5.000 Euro pro Gesellschaft
- Steuerberatung: 5.000 – 8.000 Euro jährlich
- Gesamtkosten erste Jahr: 15.000 – 20.000 Euro
Diese Investition amortisiert sich bereits bei einem zu versteuernden Gewinn von 50.000 Euro jährlich.
Digitale Tools erleichtern die Verwaltung:
Moderne Compliance-Software ermöglicht die Verwaltung zypriotischer Strukturen von Deutschland aus. Buchhaltung, Steuererklärungen und Corporate Governance können weitgehend digitalisiert werden.
Entscheidend ist die professionelle Begleitung in der Aufbauphase. Einmal korrekt strukturiert, läuft eine zypriotische Holding weitgehend automatisiert.
Die Komplexität entsteht meist durch unpassende Beratung oder überoptimierte Strukturen. Eine auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Lösung ist deutlich überschaubarer als oft befürchtet.
Missverständnis 7: Die Compliance-Anforderungen sind überwältigend
Der Mythos: Zypriotische Unternehmen unterliegen angeblich einem undurchschaubaren Geflecht aus EU-Vorschriften, nationalen Gesetzen und internationalen Meldepflichten, das nur von Spezialistenteams bewältigt werden kann.
Die Realität: Die Compliance-Anforderungen in Zypern sind standardisiert und folgen EU-weiten Harmonisierungsrichtlinien. Für die meisten Mittelständler sind sie sogar einfacher als in Deutschland.
Die wesentlichen jährlichen Pflichten umfassen:
Verpflichtung | Frist | Aufwand | Kosten |
---|---|---|---|
Körperschaftsteuererklärung | 31. März | 2-3 Tage | 800-1.200 Euro |
Jahresabschluss | 30. September | 3-5 Tage | 1.500-2.500 Euro |
Economic Substance Report | 30. Juni | 1 Tag | 300-500 Euro |
UBO-Register Aktualisierung | Bei Änderungen | 0,5 Tage | 200-350 Euro |
CRS/DAC6 Meldungen | Quartalsweise | 1 Tag/Quartal | 1.000-1.500 Euro |
Besonders vorteilhaft ist die Digitalisierung der zypriotischen Steuerverwaltung. Seit 2022 können fast alle Meldungen online eingereicht werden. Die TaxisNet-Plattform bietet ähnlichen Komfort wie ELSTER in Deutschland.
Vereinfachungen für kleine und mittlere Unternehmen:
- Vereinfachte Buchhaltung für Unternehmen unter 500.000 Euro Umsatz
- Keine Abschlussprüfung unter 1,5 Millionen Euro Bilanzsumme
- Reduzierte Meldepflichten für Holdinggesellschaften
- Pauschale Economic Substance Nachweise für IP-Gesellschaften
Ein praktisches Beispiel für einen Content Creator mit 300.000 Euro Jahresumsatz:
- Monatlich: Umsatzsteuer-Voranmeldung (15 Minuten online)
- Quartalsweise: CRS-Meldungen (bei grenzüberschreitenden Geschäften)
- Jährlich: Körperschaftsteuererklärung und vereinfachter Jahresabschluss
- Gesamtaufwand: 8-10 Stunden jährlich plus professionelle Unterstützung
Die Kosten für professionelle Compliance-Unterstützung sind transparent:
- Basispakte für einfache Strukturen: 4.000-6.000 Euro jährlich
- Umfassende Betreuung für komplexere Strukturen: 8.000-12.000 Euro jährlich
- Digitale Self-Service-Lösungen: 2.000-3.000 Euro jährlich
Diese Kosten sind deutlich niedriger als die Steuerersparnis durch die zypriotische Struktur.
Automatisierung reduziert Aufwand:
Moderne Kanzleien nutzen Software-Tools für automatisierte Compliance-Workflows. Stammdatenänderungen werden automatisch an alle relevanten Register weitergeleitet. Dies reduziert sowohl Aufwand als auch Fehlerrisiko erheblich.
Die vermeintliche Komplexität entsteht oft durch unvollständige Information oder veraltete Prozesse. Bei korrekter Vorbereitung und professioneller Begleitung ist die laufende Compliance durchaus überschaubar.
Fazit: Informierte Entscheidungen treffen
Die sieben behandelten Missverständnisse zeigen ein klares Muster: Viele Befürchtungen über die zypriotische Unternehmensbesteuerung basieren auf veralteten Informationen oder unvollständigem Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Die Realität ist differenzierter, aber durchaus positiv für deutsche Unternehmer:
- Zypern bietet als EU-Mitgliedstaat Rechtssicherheit und Stabilität
- Die Steuervorteile sind real und erheblich, aber nicht pauschal
- Substanzanforderungen sind erfüllbar und planbar
- Compliance-Aufwand ist überschaubar bei professioneller Begleitung
Entscheidend für den Erfolg einer zypriotischen Struktur ist die individuelle Planung basierend auf Ihren konkreten Geschäftstätigkeiten und Zielen. Eine pauschale Lösung gibt es nicht – aber die verfügbaren Optionen sind vielfältig und flexibel.
Die Investition in professionelle Beratung zahlt sich aus. Bei einem zu versteuernden Gewinn von 200.000 Euro jährlich beträgt die Steuerersparnis etwa 55.000 Euro – mehr als genug, um die Struktur- und Compliance-Kosten zu decken.
Wenn Sie erwägen, Ihr Unternehmen international zu strukturieren, sollten Sie sich von den verbreiteten Mythen nicht abschrecken lassen. Eine faktenbasierte Analyse Ihrer spezifischen Situation ist der erste Schritt zu einer informierten Entscheidung.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich als deutscher Staatsangehöriger den zypriotischen Non-Dom Status nutzen?
Ja, der Non-Dom Status steht allen zypriotischen Steuerresidenten zur Verfügung, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Sie müssen lediglich in den 20 Jahren vor dem Zuzug nicht länger als 20 Jahre in Zypern steuerpflichtig gewesen sein. Eine Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit ist nicht erforderlich.
Wie lange dauert die Gründung einer zypriotischen Gesellschaft?
Eine Standard-Limited-Gesellschaft kann innerhalb von 5-10 Werktagen gegründet werden. Für komplexere Strukturen oder bei besonderen Anforderungen können 2-3 Wochen erforderlich sein. Die Eröffnung von Geschäftskonten dauert zusätzlich 2-4 Wochen je nach Bank.
Muss ich meinen Wohnsitz nach Zypern verlegen?
Für die zypriotische Steuerresidenz müssen Sie mindestens 60 Tage pro Jahr in Zypern verbringen und dort ein permanentes Zuhause unterhalten. Sie können Ihren deutschen Wohnsitz behalten, dürfen aber nicht mehr als 183 Tage in Deutschland verbringen, um die deutsche Steuerresidenz zu vermeiden.
Welche Mindestkosten entstehen für eine zypriotische Unternehmensstruktur?
Die jährlichen Mindestkosten für eine einfache zypriotische Limited betragen etwa 15.000-25.000 Euro. Dies umfasst Compliance, Buchhaltung, Substanzanforderungen und professionelle Beratung. Bei höheren Gewinnen amortisiert sich diese Investition durch die Steuerersparnis.
Wie funktioniert die IP Box Regelung in der Praxis?
Die IP Box besteuert qualifizierte geistige Eigentumsrechte mit nur 2,5%. Voraussetzung ist, dass die IP durch eigene Forschung und Entwicklung entstanden ist. Software, Patente und Marken können qualifizieren, wenn entsprechende Entwicklungsaktivitäten in Zypern stattfinden und dokumentiert werden.
Gibt es Beschränkungen für bestimmte Branchen?
Finanzdienstleistungen, Versicherungen und bestimmte regulierte Tätigkeiten erfordern spezielle Lizenzen. Für die meisten digitalen Geschäftsmodelle, Handelsunternehmen und Beratungsdienstleistungen gibt es keine besonderen Beschränkungen. Eine Vorabprüfung ist empfehlenswert.
Was passiert bei einer Prüfung durch deutsche Steuerbehörden?
Bei ordnungsgemäß strukturierten zypriotischen Unternehmen mit ausreichender Substanz entstehen keine Probleme. Die deutschen Behörden erkennen EU-konforme Strukturen an. Wichtig ist die vollständige Dokumentation der Geschäftstätigkeiten und Entscheidungsprozesse in Zypern.
Kann ich meine bestehende deutsche GmbH nach Zypern verlegen?
Eine direkte Verlegung ist kompliziert und oft nicht empfehlenswert. Meist ist es einfacher, eine neue zypriotische Gesellschaft zu gründen und das Geschäft schrittweise zu übertragen. Dies ermöglicht eine bessere Steueroptimierung und vermeidet Komplexitäten bei der Sitzverlegung.