Die richtige Rechtsform finden – Ihr Wegweiser durch Zyperns Unternehmenslandschaft

Sie haben sich für Zypern als Unternehmensstandort entschieden – eine kluge Wahl. Mit dem attraktiven Körperschaftsteuersatz von 12,5% und dem Non-Dom-Status für natürliche Personen bietet die Mittelmeerinsel hervorragende Bedingungen für Ihr Business.

Doch jetzt stehen Sie vor einer entscheidenden Frage: Welche Rechtsform ist für Ihr Vorhaben optimal?

Die Antwort darauf beeinflusst nicht nur Ihre steuerliche Situation, sondern auch Haftungsrisiken, Compliance-Aufwand und operative Flexibilität. Eine falsche Entscheidung kann später teuer werden – sowohl finanziell als auch zeitlich.

Zypern bietet als EU-Mitgliedstaat seit 2004 verschiedene bewährte Rechtsformen, die sich in wichtigen Punkten unterscheiden. Von der klassischen Limited Company bis zur Personengesellschaft – jede Form hat ihre spezifischen Vor- und Nachteile.

In diesem Artikel erhalten Sie eine strukturierte Entscheidungshilfe. Wir erklären Ihnen alle verfügbaren Optionen, beleuchten die praktischen Auswirkungen und geben konkrete Empfehlungen für verschiedene Unternehmenstypen.

Das Gesellschaftsrecht Zyperns basiert auf dem Companies Law Cap. 113, das eine klare rechtliche Grundlage schafft. Besonders für deutsche Unternehmer ist interessant: Die Strukturen werden vom deutschen Finanzamt als reguläre EU-Gesellschaften anerkannt, sofern die Substance-Anforderungen erfüllt sind.

Lassen Sie uns gemeinsam die für Sie passende Rechtsform finden.

Überblick: Diese Rechtsformen bietet Zypern

Das zypriotische Gesellschaftsrecht bietet Ihnen sechs Hauptoptionen, die sich in Haftung, Kapitalanforderungen und steuerlicher Behandlung unterscheiden:

  • Private Company Limited by Shares (Ltd) – Die Standardwahl für die meisten Unternehmen
  • Public Company Limited by Shares (PLC) – Für börsennotierte oder größere Unternehmen
  • General Partnership – Vollhaftende Personengesellschaft
  • Limited Partnership – Kommanditgesellschaft mit beschränkt haftenden Partnern
  • Sole Trader – Einzelunternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit
  • Branch Office – Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens

Über 95% der deutschen Unternehmer in Zypern wählen die Private Company Limited by Shares. Diese Dominanz hat gute Gründe: beschränkte Haftung, moderate Kapitalanforderungen und maximale Flexibilität bei der Steuergestaltung.

Die rechtlichen Grundlagen sind klar geregelt. Das Companies Law sieht für jede Rechtsform spezifische Anforderungen vor – von Mindestkapital über Gesellschafterstrukturen bis hin zu Berichtspflichten.

Steuerliche Gleichbehandlung aller Kapitalgesellschaften

Ein wichtiger Punkt: Sowohl Private als auch Public Companies unterliegen dem gleichen Körperschaftsteuersatz von 12,5%. Der Unterschied liegt nicht in der steuerlichen Behandlung, sondern in der Unternehmensstruktur und den Compliance-Anforderungen.

Personengesellschaften werden steuerlich transparent behandelt. Das bedeutet: Die Einkünfte werden direkt bei den Gesellschaftern besteuert. Für deutsche Unternehmer kann dies unter bestimmten Umständen vorteilhaft sein, insbesondere wenn der Non-Dom-Status genutzt wird.

Rechtssicherheit durch EU-Standards

Alle zypriotischen Rechtsformen folgen EU-Standards und bieten damit die gewohnte Rechtssicherheit. Das Handelsgericht Zyperns orientiert sich an englischem Common Law – ein bewährtes System mit jahrzehntelanger Praxis in der Wirtschaft.

Besonders relevant für internationale Unternehmer: Zypern hat Doppelbesteuerungsabkommen mit über 60 Ländern abgeschlossen. Diese Verträge können je nach gewählter Rechtsform unterschiedlich anwendbar sein.

Die Anerkennung durch deutsche Behörden ist grundsätzlich gegeben, sofern die wirtschaftliche Substanz in Zypern nachweisbar ist. Hier spielt die Rechtsformwahl eine untergeordnete Rolle – entscheidend sind Geschäftsführung, Verwaltung und tatsächliche Geschäftstätigkeit vor Ort.

Limited Company – Die beliebteste Wahl deutscher Unternehmer

Die Private Company Limited by Shares ist das Arbeitspferd unter den zypriotischen Rechtsformen. Für die meisten deutschen Unternehmer stellt sie die optimale Balance zwischen Flexibilität, Haftungsbeschränkung und steuerlichen Vorteilen dar.

Grundausstattung einer zypriotischen Limited

Das Mindestkapital beträgt lediglich 1.000 Euro – ein Bruchteil dessen, was Sie für eine deutsche GmbH benötigen würden. Dieses Kapital muss nicht vollständig eingezahlt werden, sondern kann stufenweise eingebracht werden.

Sie benötigen mindestens einen Gesellschafter und einen Director. Beide Positionen können von derselben Person besetzt werden. Es gibt keine Nationalitätsbeschränkungen – als deutscher Staatsangehöriger können Sie problemlos 100% der Anteile halten.

Ein Registered Office in Zypern ist Pflicht. Dieses muss eine physische Adresse sein – ein Postfach reicht nicht aus. Viele Unternehmer nutzen den Service von Beratungsgesellschaften, die sowohl die Adresse als auch administrative Unterstützung anbieten.

Steuerliche Vorteile maximieren

Hier zeigt die Limited ihre Stärken: Der Körperschaftsteuersatz von 12,5% gilt auf alle Gewinne. Im Vergleich zu Deutschland mit einem Gesamtsteuersatz von etwa 30% bei GmbHs sparen Sie erheblich.

Dividenden, die von der zypriotischen Limited an ihre Gesellschafter ausgeschüttet werden, sind grundsätzlich steuerfrei – sowohl auf Gesellschafts- als auch auf Empfängerebene. Diese Regel macht Zypern besonders attraktiv für Holding-Strukturen.

Als deutscher Staatsangehöriger mit Non-Dom-Status in Zypern zahlen Sie 17 Jahre lang keine Steuern auf Dividenden und Zinseinkünfte aus dem Ausland. Diese Kombination aus niedriger Körperschaftsteuer und Non-Dom-Status ist in der EU einzigartig.

Praktische Umsetzung für digitale Geschäftsmodelle

Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Sie betreiben eine Online-Marketing-Agentur mit 300.000 Euro Jahresumsatz und 180.000 Euro Gewinn. In Deutschland würden auf den Gewinn etwa 54.000 Euro Steuern anfallen (Körperschaftsteuer plus Gewerbesteuer).

Mit einer zypriotischen Limited zahlen Sie lediglich 22.500 Euro Körperschaftsteuer. Die Dividendenausschüttung an Sie als Non-Dom-Resident erfolgt steuerfrei. Ersparnis: über 30.000 Euro jährlich.

Operative Flexibilität

Eine Limited bietet maximale Flexibilität bei der Unternehmensführung. Sie können jederzeit weitere Gesellschafter aufnehmen, Kapital erhöhen oder die Gesellschaftsstruktur anpassen.

Board Meetings können auch virtuell abgehalten werden – ein wichtiger Punkt für international tätige Unternehmer. Die Protokolle müssen jedoch ordnungsgemäß geführt und in Zypern archiviert werden.

Besonders vorteilhaft: Sie können Ihre Limited als Holding-Gesellschaft für weitere Investments nutzen. Beteiligungen an anderen EU-Gesellschaften sind oft dividendensteuerfrei möglich.

Compliance-Anforderungen im Griff behalten

Die jährlichen Compliance-Anforderungen sind überschaubar: Erstellung eines Jahresabschlusses, Einreichung beim Registrar of Companies und Abhaltung einer jährlichen Gesellschafterversammlung.

Der Jahresabschluss muss von einem zugelassenen Wirtschaftsprüfer in Zypern erstellt werden. Diese Kosten belaufen sich typischerweise auf 2.000 bis 4.000 Euro jährlich – abhängig von der Komplexität Ihres Geschäfts.

Ein wichtiger Punkt für deutsche Unternehmer: Die Substanzanforderungen müssen erfüllt werden. Das bedeutet reale Geschäftstätigkeit in Zypern, nicht nur eine Briefkastenfirma. Board Meetings, wichtige Geschäftsentscheidungen und die tatsächliche Verwaltung sollten in Zypern stattfinden.

Wann eine Limited die richtige Wahl ist

Eine Private Company Limited by Shares ist ideal, wenn Sie:

  • Ein profitables Online-Business betreiben
  • Flexibilität bei Gewinnausschüttungen benötigen
  • Internationale Expansion planen
  • Eine Holding-Struktur aufbauen möchten
  • Den Non-Dom-Status nutzen können

Für klassische Beratungsunternehmen, SaaS-Anbieter, Online-Marketer und digitale Nomaden ist die Limited meist die optimale Wahl.

Public Company – Für größere Expansionspläne

Die Public Company Limited by Shares (PLC) richtet sich an Unternehmen mit Ambitionen auf Kapitalmarktzugang oder größere Investorenrunden. Für die meisten deutschen Mittelständler ist sie überdimensioniert, aber in bestimmten Situationen durchaus sinnvoll.

Höhere Anforderungen, mehr Möglichkeiten

Das Mindestkapital einer PLC beträgt 25.629 Euro – deutlich mehr als bei einer Private Company. Davon müssen mindestens 25% tatsächlich eingezahlt werden. Sie benötigen mindestens zwei Gesellschafter und zwei Directors.

Der große Vorteil: Eine PLC kann Aktien öffentlich anbieten und an Börsen notieren. Auch private Investorenrunden sind einfacher umsetzbar, da die Struktur bereits auf externe Kapitalgeber ausgelegt ist.

Steuerlich identisch zur Limited

Steuerlich unterscheidet sich eine PLC nicht von einer Private Company. Der Körperschaftsteuersatz beträgt ebenfalls 12,5%, Dividenden sind grundsätzlich steuerfrei.

Der Unterschied liegt in den höheren Compliance-Kosten und strengeren Berichtspflichten. Eine PLC muss jährlich einen detaillierteren Geschäftsbericht vorlegen und unterliegt verschärften Transparenzanforderungen.

Wann eine PLC Sinn macht

Eine Public Company ist die richtige Wahl, wenn Sie:

  • Eine Börsennotierung anstreben
  • Kapital von institutionellen Investoren einsammeln möchten
  • Internationale Akquisitionen planen
  • Eine komplexe Gesellschafterstruktur benötigen

Für typische digitale Geschäftsmodelle deutscher Unternehmer ist eine PLC meist unnötig komplex und kostenintensiv.

Personengesellschaften – Partnership und Limited Partnership

Personengesellschaften spielen in Zypern eine untergeordnete Rolle, können aber in spezifischen Situationen interessant sein – besonders für Immobilien-Investments oder bestimmte Dienstleistungen.

General Partnership – Vollhaftende Gemeinschaft

Eine General Partnership entspricht der deutschen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Alle Partner haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen – ein erhebliches Risiko für die meisten Geschäftsmodelle.

Steuerlich werden die Einkünfte direkt bei den Partnern besteuert. Für Non-Dom-Residents kann dies vorteilhaft sein, da bestimmte Einkünfte steuerfrei bleiben.

Ein Vorteil: Es gibt keine Mindestkapitalanforderungen und die Gründung ist unkompliziert. Allerdings ist die Haftungssituation für die meisten Unternehmer inakzeptabel.

Limited Partnership – Kommanditgesellschaft zypriotischer Art

Eine Limited Partnership kombiniert vollhaftende General Partners mit beschränkt haftenden Limited Partners. Diese Struktur eignet sich für Investment-Vehikel oder Immobilienprojekte.

Mindestens ein General Partner muss unbeschränkt haften, während Limited Partners nur bis zur Höhe ihrer Einlage haften. Die Limited Partners dürfen nicht in die Geschäftsführung eingreifen.

Steuerlich bleibt das Transparenzprinzip bestehen: Gewinne und Verluste werden direkt bei den Partnern versteuert.

Praktische Anwendungsfälle

Personengesellschaften kommen hauptsächlich in Betracht für:

  • Immobilien-Investments mit mehreren Beteiligten
  • Beratungsdienstleistungen ohne Haftungsrisiken
  • Spezielle Steuergestaltungen unter Nutzung des Non-Dom-Status
  • Joint Ventures mit begrenzter Laufzeit

Für die typischen digitalen Geschäftsmodelle deutscher Unternehmer sind Personengesellschaften aufgrund der Haftungsrisiken meist ungeeignet.

Sole Trader – Der direkte Weg als Einzelunternehmer

Als Sole Trader betreiben Sie ein Einzelunternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit – vergleichbar mit einem deutschen Einzelunternehmen. Diese Form eignet sich für einfache Dienstleistungen ohne größere Haftungsrisiken.

Einfachheit als Trumpf

Die Anmeldung als Sole Trader ist unkompliziert und kostengünstig. Es gibt keine Mindestkapitalanforderungen und die laufenden Compliance-Kosten sind minimal.

Sie haften jedoch unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen. Für Geschäftsmodelle mit Haftungsrisiken – etwa bei Produktverkäufen oder größeren Dienstleistungsverträgen – ist diese Form daher ungeeignet.

Steuerliche Behandlung

Als Sole Trader unterliegen Ihre Einkünfte der persönlichen Einkommensteuer. Die Steuersätze in Zypern beginnen bei 0% für Einkommen bis 19.500 Euro und steigen progressiv bis 35% für Einkommen über 60.000 Euro.

Mit dem Non-Dom-Status können bestimmte Einkünfte steuerfrei bleiben. Allerdings verlieren Sie die Vorteile der niedrigen Körperschaftsteuer von 12,5%.

Wann Sole Trader sinnvoll ist

Diese Rechtsform passt, wenn Sie:

  • Einfache Beratungsdienstleistungen erbringen
  • Geringe Umsätze erwarten (unter 50.000 Euro jährlich)
  • Keine Mitarbeiter beschäftigen
  • Minimalen Verwaltungsaufwand wünschen

Für ambitionierte Online-Unternehmer ist Sole Trader meist der falsche Weg – die Haftungsbeschränkung einer Limited Company überwiegt die Vereinfachungen deutlich.

Branch Office vs. Subsidiary – Zweigniederlassung oder Tochterunternehmen?

Haben Sie bereits ein deutsches Unternehmen und möchten in Zypern expandieren? Dann stehen Sie vor der Wahl: Branch Office (Zweigniederlassung) oder Subsidiary (Tochterunternehmen)?

Branch Office – Die verlängerte Hand

Eine Zweigniederlassung ist rechtlich Teil Ihres deutschen Unternehmens. Sie hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, kann aber eigenständig Geschäfte abwickeln.

Steuerlich werden die Gewinne der Zweigniederlassung in Zypern besteuert – mit dem attraktiven Satz von 12,5%. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Zypern können Sie eine Anrechnung der zypriotischen Steuer in Deutschland erreichen.

Der Vorteil: Verluste der Zweigniederlassung können mit Gewinnen des deutschen Stammhauses verrechnet werden. In der Aufbauphase kann dies steuerlich vorteilhaft sein.

Subsidiary – Die eigenständige Tochter

Eine Tochtergesellschaft (typischerweise eine Private Company Limited) ist rechtlich vollständig von Ihrem deutschen Unternehmen getrennt. Sie bietet bessere Haftungsabschirmung und mehr Flexibilität bei der Steuergestaltung.

Gewinne werden nur in Zypern besteuert. Dividendenausschüttungen an das deutsche Mutterunternehmen sind durch die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie meist steuerfrei möglich.

Entscheidungshilfe: Branch oder Subsidiary?

Wählen Sie eine Zweigniederlassung, wenn:

  • Sie erwarten, dass die zypriotische Aktivität anfangs Verluste macht
  • Der Verwaltungsaufwand minimal bleiben soll
  • Die Geschäftstätigkeit eng mit dem deutschen Stammhaus verbunden ist

Eine Tochtergesellschaft ist besser, wenn:

  • Sie unterschiedliche Geschäftsbereiche trennen möchten
  • Haftungsrisiken abschirmen wollen
  • Langfristig eine eigenständige zypriotische Operation aufbauen
  • Maximale steuerliche Flexibilität benötigen

In der Praxis entscheiden sich die meisten deutschen Unternehmer für eine Tochtergesellschaft, da die Vorteile bei der Haftung und Steuergestaltung überwiegen.

Entscheidungskriterien – So finden Sie Ihre optimale Rechtsform

Die Wahl der richtigen Rechtsform hängt von mehreren Faktoren ab. Hier ist Ihre strukturierte Entscheidungshilfe:

Vergleichstabelle der wichtigsten Rechtsformen

Kriterium Private Company Ltd Public Company PLC Sole Trader Partnership
Mindestkapital €1.000 €25.629
Haftung Beschränkt Beschränkt Unbeschränkt Unbeschränkt
Steuersatz 12,5% 12,5% 0-35% progressiv Transparent
Dividenden Steuerfrei Steuerfrei N/A N/A
Komplexität Mittel Hoch Niedrig Niedrig
Jährliche Kosten €3.000-5.000 €5.000-8.000 €500-1.000 €1.000-2.000

Entscheidungsbaum für Ihre Situation

Schritt 1: Haftungsrisiko bewerten

Haben Sie Haftungsrisiken durch Produkte, Mitarbeiter oder größere Verträge? Dann scheiden Sole Trader und Partnerships aus. Ihre Wahl: Limited Company oder Public Company.

Schritt 2: Kapitalbedarf einschätzen

Benötigen Sie externen Kapitalzugang oder planen Sie eine Börsennotierung? Dann ist eine Public Company richtig. Ansonsten reicht eine Private Company völlig aus.

Schritt 3: Steuerliche Optimierung

Wollen Sie die Vorteile niedriger Körperschaftsteuer und steuerfreier Dividenden nutzen? Dann führt kein Weg an einer Limited Company vorbei.

Empfehlungen nach Geschäftsmodell

Online-Marketing-Agenturen: Private Company Limited – bietet Haftungsschutz und optimale Steuergestaltung

SaaS-Unternehmen: Private Company Limited – Flexibilität für internationale Expansion und Investoren

Coaching/Beratung: Private Company Limited oder bei geringem Risiko Sole Trader

E-Commerce: Private Company Limited wegen Produkthaftung und internationaler Ausrichtung

Immobilien-Investments: Je nach Struktur Limited Company oder Limited Partnership

Häufige Fehler vermeiden

Vermeiden Sie diese typischen Stolperfallen:

  • Unterschätzte Substance-Anforderungen: Eine Briefkastenfirma reicht nicht – Sie benötigen echte Geschäftstätigkeit in Zypern
  • Falsche Kostenplanung: Rechnen Sie nicht nur mit Gründungskosten, sondern auch mit laufenden Ausgaben
  • Mangelhafte Compliance: Versäumte Fristen können teuer werden
  • Unklare Steuerplanung: Planen Sie von Anfang an die Integration in Ihre deutsche Steuerstruktur

Compliance und laufende Pflichten

Mit der Gründung beginnt Ihre Verantwortung für ordnungsgemäße Unternehmensführung. Die Compliance-Anforderungen in Zypern sind überschaubar, aber ernst zu nehmen.

Jährliche Pflichten aller Kapitalgesellschaften

Bis zum 31. März jeden Jahres müssen Sie Ihren Jahresabschluss beim Registrar of Companies einreichen. Diese Frist ist strikt einzuhalten – Versäumnisse führen zu Geldstrafen und im Extremfall zur Löschung der Gesellschaft.

Der Jahresabschluss muss von einem in Zypern zugelassenen Wirtschaftsprüfer erstellt werden. Auch bei kleineren Unternehmen mit Umsätzen unter 200.000 Euro ist eine professionelle Erstellung Pflicht.

Zusätzlich müssen Sie eine jährliche Gesellschafterversammlung abhalten und protokollieren. Das Protokoll ist Teil der Gesellschaftsunterlagen und muss im Registered Office aufbewahrt werden.

Laufende Berichtspflichten

Änderungen in der Gesellschafterstruktur, bei Directors oder der Geschäftsadresse müssen innerhalb von 30 Tagen gemeldet werden. Diese Meldepflicht gilt auch für Änderungen des Gesellschaftszwecks oder Kapitalerhöhungen.

Besonders wichtig: Das Register of Beneficial Ownership muss stets aktuell gehalten werden. Hier werden alle Personen erfasst, die direkt oder indirekt mehr als 25% der Anteile halten.

Substance-Anforderungen erfüllen

Für deutsche Unternehmer sind die Substance-Anforderungen entscheidend. Ihre zypriotische Gesellschaft muss echte wirtschaftliche Substanz haben, um steuerlich anerkannt zu werden.

Konkret bedeutet das:

  • Board Meetings müssen regelmäßig in Zypern stattfinden
  • Wichtige Geschäftsentscheidungen werden in Zypern getroffen
  • Die Verwaltung erfolgt vor Ort
  • Je nach Geschäftsmodell sind Mitarbeiter oder Büroräume erforderlich

Eine reine Briefkastenfirma wird weder von zypriotischen noch von deutschen Behörden akzeptiert.

Strafen bei Verstößen

Compliance-Verstöße können teuer werden. Verspätete Jahresabschlüsse kosten 350 Euro Strafe, bei wiederholten Verstößen bis zu 1.500 Euro. Schwerwiegende Verstöße können zur Löschung der Gesellschaft führen.

Investieren Sie daher in professionelle Unterstützung vor Ort. Die Kosten für einen lokalen Compliance-Service von etwa 2.000 bis 3.000 Euro jährlich sind gut investiertes Geld.

Kosten und Zeitaufwand im Überblick

Eine realistische Kostenkalkulation hilft Ihnen bei der Entscheidung und verhindert böse Überraschungen. Hier sind die wichtigsten Kostenpunkte:

Gründungskosten einer Private Company Limited

Die einmaligen Gründungskosten liegen typischerweise zwischen 2.500 und 4.000 Euro:

  • Registrierungsgebühren: ca. 350 Euro
  • Anwaltskosten: 1.500-2.500 Euro
  • Registered Office (1 Jahr): 500-800 Euro
  • Corporate Secretary Service: 600-1.000 Euro
  • Sonstige Gebühren: 200-400 Euro

Dazu kommt das Mindestkapital von 1.000 Euro, das tatsächlich eingezahlt werden muss.

Laufende Jahreskosten

Planen Sie für die laufenden Kosten 3.000 bis 5.000 Euro jährlich ein:

  • Jahresabschluss und Audit: 2.000-3.500 Euro
  • Registered Office: 500-800 Euro
  • Corporate Secretary: 600-1.000 Euro
  • Registrierungsgebühren: 350 Euro
  • Sonstige Compliance-Kosten: 200-500 Euro

Diese Kosten sind weitgehend unabhängig von Ihrem Umsatz – auch bei Millionenumsätzen bleiben sie in diesem Rahmen.

Zeitaufwand für die Gründung

Mit einem professionellen Service dauert die Gründung einer Limited Company 2-3 Wochen. Dabei läuft parallel:

  • Woche 1: Vorbereitung der Unterlagen, Name-Reservation
  • Woche 2: Einreichung beim Companies House
  • Woche 3: Erhalt der Gründungsdokumente, Bankkonto-Eröffnung

Ihr persönlicher Zeitaufwand beschränkt sich auf wenige Stunden für die Bereitstellung von Dokumenten und Unterschriften.

Versteckte Kosten vermeiden

Achten Sie auf diese potenziellen Zusatzkosten:

  • Bankkonto-Eröffnung: Manche Banken verlangen 500-1.000 Euro Mindesteinlage
  • Apostille und Übersetzungen: Deutsche Dokumente müssen oft beglaubigt und übersetzt werden
  • Steuerberatung: Für die Integration in deutsche Steuerstrukturen 1.000-3.000 Euro jährlich
  • Substance-Kosten: Je nach Geschäftsmodell Büro, Mitarbeiter oder Management-Services

Return on Investment

Bei einem Jahresgewinn von 100.000 Euro sparen Sie mit einer zypriotischen Limited etwa 20.000 Euro Steuern gegenüber Deutschland. Abzüglich der laufenden Kosten von 4.000 Euro bleibt eine Netto-Ersparnis von 16.000 Euro.

Die Investition amortisiert sich also bereits im ersten Jahr – bei höheren Gewinnen entsprechend schneller.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als deutscher Staatsangehöriger 100% einer zypriotischen Limited besitzen?

Ja, es gibt keine Nationalitätsbeschränkungen. Sie können als deutscher Staatsangehöriger problemlos 100% der Anteile einer zypriotischen Private Company Limited halten und auch als Director fungieren.

Muss ich persönlich in Zypern anwesend sein, um die Gesellschaft zu gründen?

Nein, die Gründung kann vollständig über einen Anwalt abgewickelt werden. Sie müssen lediglich die erforderlichen Dokumente zur Verfügung stellen und Vollmachten erteilen. Ein Besuch vor Ort ist für die Gründung nicht erforderlich.

Welche Substance-Anforderungen muss ich erfüllen?

Sie müssen nachweisen können, dass wichtige Geschäftsentscheidungen in Zypern getroffen werden. Dazu gehören regelmäßige Board Meetings vor Ort, eine tatsächliche Geschäftsführung in Zypern und je nach Geschäftsmodell auch Mitarbeiter oder Büroräume.

Kann ich meine deutsche GmbH später nach Zypern verlegen?

Eine Sitzverlegung ist theoretisch möglich, aber komplex und oft mit steuerlichen Nachteilen verbunden. In der Praxis ist es meist sinnvoller, eine neue zypriotische Gesellschaft zu gründen und das Geschäft strukturiert zu übertragen.

Wie lange dauert die Bankkonto-Eröffnung?

Die Bankkonto-Eröffnung dauert typischerweise 2-4 Wochen nach Gesellschaftsgründung. Sie benötigen alle Gründungsdokumente, einen Geschäftsplan und müssen meist persönlich bei der Bank vorstellig werden oder einen Video-Call durchführen.

Welche Rechtsform ist für Online-Marketing-Agenturen optimal?

Für Online-Marketing-Agenturen ist eine Private Company Limited die beste Wahl. Sie bietet Haftungsschutz, niedrige Steuern von 12,5% und steuerfreie Dividendenausschüttungen. Der Verwaltungsaufwand ist überschaubar und die Struktur international anerkannt.

Muss ich meinen Wohnsitz nach Zypern verlegen?

Für die Gesellschaftsgründung müssen Sie Ihren Wohnsitz nicht nach Zypern verlegen. Um jedoch den Non-Dom-Status zu nutzen und Ihre persönliche Steuerlast zu optimieren, sollten Sie steuerlich nach Zypern umziehen – das bedeutet mindestens 183 Tage pro Jahr vor Ort.

Was passiert, wenn ich die Compliance-Pflichten vernachlässige?

Vernachlässigte Compliance kann zu Geldstrafen von 350-1.500 Euro führen. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann die Gesellschaft vom Register gestrichen werden. Investieren Sie daher in professionelle Unterstützung vor Ort.

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