Ein Umzug nach Zypern ist für deutsche Unternehmer eine strategische Entscheidung, die eine sorgfältige Zeitplanung erfordert. Die Kombination aus EU-Mitgliedschaft, attraktiver Besteuerung und dem Non-Dom-Status macht die Mittelmeerinsel zu einem bevorzugten Standort für Steueroptimierung.
Doch der Teufel steckt im Detail – und vor allem in den Fristen. Wer die wichtigen Deadlines verpasst, riskiert nicht nur finanzielle Nachteile, sondern auch rechtliche Probleme mit deutschen und zypriotischen Behörden.
Dieser Artikel gibt Ihnen einen strukturierten Überblick über alle wichtigen administrativen Schritte und deren zeitliche Abfolge. Von der Vorbereitung in Deutschland bis zur langfristigen Etablierung auf Zypern – Sie erfahren genau, was wann zu erledigen ist.
Besonders relevant ist diese Planung für digitale Unternehmer, Berater und Coaches, die ihre internationale Geschäftstätigkeit EU-konform strukturieren möchten. Die hier aufgeführten Fristen basieren auf aktuellen Bestimmungen der zypriotischen Behörden und deutschen Steuervorschriften.
Vor dem Umzug: Die Vorbereitungsphase (3-6 Monate)
Eine erfolgreiche Zypern-Verlagerung beginnt lange vor dem eigentlichen Umzug. Die Vorbereitungszeit beträgt idealerweise drei bis sechs Monate, je nach Komplexität Ihrer Unternehmensstruktur.
Steuerliche Abmeldung in Deutschland
Der wichtigste Schritt ist die ordnungsgemäße steuerliche Abmeldung in Deutschland. Hierfür müssen Sie spätestens drei Monate vor dem geplanten Umzug aktiv werden.
Zunächst informieren Sie Ihr zuständiges Finanzamt über den geplanten Wegzug. Dies erfolgt formlos, sollte aber schriftlich dokumentiert werden. Gleichzeitig beginnen Sie mit der Vorbereitung einer Wegzugssteuererklärung, falls Sie wesentliche Beteiligungen an Kapitalgesellschaften halten.
Besonders wichtig: Die Abmeldebescheinigung vom deutschen Finanzamt sollten Sie erst nach dem tatsächlichen Umzug einreichen. Ein zu früher Zeitpunkt kann zu Problemen bei der Anerkennung der zypriotischen Steuerpflicht führen.
Unternehmensgründung auf Zypern
Die Gründung einer zypriotischen Gesellschaft dauert typischerweise zwei bis vier Wochen. Starten Sie diesen Prozess daher mindestens zwei Monate vor dem geplanten Umzug.
Für eine Limited Company (Ltd.) benötigen Sie zunächst eine Firmennamensreservierung beim Companies House Cyprus. Diese ist 60 Tage gültig und kostet 20 Euro. Parallel dazu sollten Sie bereits einen zypriotischen Steuerberater mandatieren, da dessen Unterschrift für verschiedene Anmeldungen erforderlich ist.
Die Gesellschaftsgründung selbst kostet mindestens 350 Euro an Regierungsgebühren, zuzüglich der Beraterkosten. Nach der Gründung erhalten Sie eine MEU-Nummer (Steuerliche Identifikationsnummer), die für alle weiteren Schritte essentiell ist.
Wohnungssuche und Infrastruktur
Die Wohnungssuche sollten Sie mindestens drei Monate vor dem Umzug beginnen. Der zypriotische Immobilienmarkt ist besonders in Limassol und Nikosia sehr angespannt.
Für die Anmietung benötigen Sie in der Regel eine Kaution von zwei bis drei Monatsmieten. Wichtig: Bestehen Sie auf einem schriftlichen Mietvertrag, da dieser für verschiedene Behördengänge erforderlich ist.
Gleichzeitig sollten Sie sich um grundlegende Infrastruktur kümmern: Internetanschluss, Mobilfunkvertrag und gegebenenfalls ein Fahrzeug. Die Bearbeitungszeiten betragen oft mehrere Wochen.
Die ersten 30 Tage: Behördengänge und Registrierungen
Nach Ihrer Ankunft auf Zypern beginnt eine intensive Phase mit verschiedenen Behördengängen. Viele Registrierungen müssen innerhalb der ersten 30 Tage erfolgen, um Bußgelder zu vermeiden.
Polizeiliche Anmeldung
Als EU-Bürger müssen Sie sich innerhalb von sieben Tagen bei der örtlichen Polizeistation anmelden. Dies ist eine reine Formalität, aber dennoch verpflichtend.
Bringen Sie Ihren Reisepass, den Mietvertrag und ein biometrisches Foto mit. Die Anmeldung ist kostenlos und Sie erhalten eine Bestätigung für Ihre Unterlagen.
MEU2-Formular beim Ministry of Interior
Innerhalb von 30 Tagen müssen Sie das MEU2-Formular beim Ministry of Interior einreichen. Dieses Dokument ist Ihre offizielle Anmeldung als Einwohner Zyperns.
Das Formular kostet 20 Euro und erfordert folgende Unterlagen: Reisepass, Mietvertrag, Nachweis einer Krankenversicherung und ein ärztliches Attest. Die Bearbeitung dauert etwa zwei Wochen.
Tipp: Vereinbaren Sie bereits vor Ihrer Ankunft einen Termin beim Ministry of Interior. Die Wartezeiten können mehrere Wochen betragen, besonders in Limassol.
Bankkonto-Eröffnung
Die Eröffnung eines zypriotischen Bankkontos sollte in den ersten zwei Wochen erfolgen. Sie benötigen es für die Bezahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.
Die meisten Banken verlangen eine Mindesteinlage zwischen 1.000 und 5.000 Euro. Bei der Bank of Cyprus oder Hellenic Bank sind die Anforderungen für EU-Bürger relativ unkompliziert.
Erforderliche Unterlagen: Reisepass, MEU2-Bescheinigung (oder Nachweis der Beantragung), Einkommensnachweis und Referenzen Ihrer deutschen Bank. Die Kontoeröffnung dauert typischerweise eine Woche.
Steuerliche Registrierung
Spätestens 30 Tage nach Ihrer Ankunft müssen Sie sich beim zypriotischen Finanzamt registrieren lassen. Dies erfolgt über das Tax Department des Ministry of Finance.
Sie erhalten eine neue MEU-Nummer für Privatpersonen, die von der Unternehmens-MEU zu unterscheiden ist. Diese Registrierung ist Voraussetzung für die Beantragung des Non-Dom-Status.
Die ersten 90 Tage: Non-Dom-Status und Etablierung
Die ersten drei Monate sind entscheidend für die steuerliche Optimierung Ihres Zypern-Aufenthalts. In diesem Zeitraum beantragen Sie den Non-Dom-Status und etablieren Ihre Geschäftstätigkeit.
Non-Dom-Status beantragen
Der Non-Dom-Status kann erst nach der steuerlichen Registrierung beantragt werden. Sie haben dafür bis zum 31. März des Folgejahres Zeit, sollten aber nicht warten.
Für den Antrag benötigen Sie einen Nachweis, dass Sie in den letzten 20 Jahren nicht länger als 17 Jahre steuerlich in Zypern ansässig waren. Als deutscher Staatsbürger erfüllen Sie diese Voraussetzung automatisch.
Der Status wird rückwirkend zum Beginn des Steuerjahres gewährt, in dem Sie nach Zypern gezogen sind. Bei einem Umzug im Juli 2025 gilt der Non-Dom-Status bereits ab 1. Januar 2025.
GESY-Registrierung
Das General Healthcare System (GESY) ist Zyperns staatliches Gesundheitssystem. Die Registrierung ist innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt der MEU2-Bescheinigung verpflichtend.
Der Beitragssatz beträgt 2,65 Prozent des Einkommens für Arbeitnehmer und 4 Prozent für Selbstständige. Als Unternehmer zahlen Sie zusätzlich 2,9 Prozent Arbeitgeberanteil auf Ihr Geschäftsführergehalt.
Die Anmeldung erfolgt online über das GESY-Portal oder persönlich bei den Service Centers. Bringen Sie Ihre MEU2-Bescheinigung und einen Einkommensnachweis mit.
VAT-Registrierung für das Unternehmen
Falls Ihr Unternehmen umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringt, müssen Sie sich innerhalb von 30 Tagen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit für die VAT (Value Added Tax) registrieren lassen.
Der Standard-VAT-Satz auf Zypern beträgt 19 Prozent. Für viele digitale Dienstleistungen gelten jedoch Sonderregelungen oder Befreiungen.
Die Registrierung erfolgt beim VAT Service of the Tax Department. Sie benötigen die Gesellschaftsdokumente, eine Geschäftsbeschreibung und Nachweise über geplante Umsätze.
Das erste Jahr: Kontinuierliche Pflichten und Deadlines
Nach der initialen Registrierungsphase folgen kontinuierliche Meldepflichten und Steuererklärungen. Die Einhaltung dieser Fristen ist essentiell für den Erhalt Ihrer steuerlichen Vorteile.
Monatliche VAT-Erklärungen
VAT-pflichtige Unternehmen müssen bis zum 10. des Folgemonats ihre Umsatzsteuervoranmeldung einreichen. Dies erfolgt elektronisch über das TAXISnet-System des zypriotischen Finanzamts.
Auch bei null Euro Umsatz ist eine Null-Meldung erforderlich. Verspätete Abgaben führen zu Bußgeldern von mindestens 50 Euro pro verspäteter Erklärung.
Jahresabschluss und Steuererklärung
Der Jahresabschluss muss bis zum 31. März des Folgejahres beim Companies House eingereicht werden. Die Körperschaftsteuererklärung ist bis zum 31. März fällig.
Für das erste Geschäftsjahr nach der Gründung haben Sie eine Verlängerung bis zum 30. Juni. Diese Frist sollten Sie nutzen, um sich mit den zypriotischen Buchhaltungsstandards vertraut zu machen.
Die Körperschaftsteuer in Höhe von 12,5 Prozent ist in vier Quartalsraten zu zahlen. Die erste Rate wird bereits am 31. Juli des laufenden Geschäftsjahres fällig – basierend auf einer Schätzung der erwarteten Gewinne.
Persönliche Einkommensteuererklärung
Ihre persönliche Steuererklärung in Zypern ist bis zum 31. Juli des Folgejahres fällig. Als Non-Dom sind Sie nur auf Einkünfte aus zypriotischen Quellen sowie in Zypern erhaltene ausländische Einkünfte steuerpflichtig.
Dividenden aus zypriotischen Gesellschaften sind im Non-Dom-Status komplett steuerfrei. Dies gilt auch für Zinserträge und Mieteinnahmen aus dem Ausland, sofern sie nicht nach Zypern überwiesen werden.
Langfristige Fristen: Was Sie nicht vergessen dürfen
Einige wichtige Fristen wiederholen sich in mehrjährigen Zyklen. Diese langfristigen Deadlines sind oft weniger präsent, aber umso kritischer für Ihren dauerhaften Aufenthaltsstatus.
MEU2-Verlängerung
Die MEU2-Bescheinigung ist fünf Jahre gültig und muss rechtzeitig verlängert werden. Die Verlängerung sollten Sie mindestens drei Monate vor Ablauf beantragen.
Nach fünf Jahren kontinuierlichen Aufenthalts können EU-Bürger eine dauerhafte Aufenthaltsbescheinigung beantragen. Diese ist unbegrenzt gültig und vereinfacht viele administrative Prozesse.
Non-Dom-Status Bestätigung
Der Non-Dom-Status wird automatisch jährlich verlängert, solange Sie die Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen jedoch sicherstellen, dass Sie die 183-Tage-Regel einhalten.
Nach 17 Jahren erlischt der Non-Dom-Status automatisch. Ab diesem Zeitpunkt unterliegen Sie der regulären zypriotischen Besteuerung auf weltweite Einkünfte.
Gesellschaftsrechtliche Pflichten
Jährlich bis zum 30. Juni müssen Sie das Annual Return beim Companies House einreichen. Diese Gebühr beträgt 350 Euro und ist unabhängig von der Geschäftstätigkeit fällig.
Alle drei Jahre ist eine Bestätigung des eingetragenen Geschäftssitzes erforderlich. Hierfür fallen zusätzliche Kosten von etwa 100 Euro an.
Kritische Deadlines im Überblick
Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen kompakten Überblick über alle wichtigen Fristen im Umzugsprozess und der laufenden Geschäftstätigkeit auf Zypern.
Zeitpunkt | Maßnahme | Frist | Kosten |
---|---|---|---|
Vor Umzug | Firmennamensreservierung | 60 Tage gültig | 20 Euro |
Tag 7 | Polizeiliche Anmeldung | Innerhalb 7 Tagen | Kostenlos |
Tag 30 | MEU2-Formular | Innerhalb 30 Tagen | 20 Euro |
Tag 30 | Steuerliche Registrierung | Innerhalb 30 Tagen | Kostenlos |
Tag 30 | VAT-Registrierung | 30 Tage nach Geschäftsaufnahme | Kostenlos |
Tag 90 | GESY-Registrierung | Innerhalb 90 Tagen | Kostenlos |
Monatlich | VAT-Erklärung | Bis 10. des Folgemonats | Bußgeld ab 50 Euro |
31. März | Jahresabschluss | Jährlich | Ab 200 Euro Beratung |
31. März | Körperschaftsteuer | Jährlich | 12,5% auf Gewinne |
31. Juli | Einkommensteuererklärung | Jährlich | Variable Steuersätze |
30. Juni | Annual Return | Jährlich | 350 Euro |
Diese Tabelle sollten Sie ausdrucken und als Checkliste verwenden. Verpassen Sie eine dieser Fristen, kann dies zu erheblichen Komplikationen führen.
Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
Aus der Beratungspraxis kristallisieren sich immer wieder dieselben Fehlerquellen heraus. Die meisten davon lassen sich durch bessere Planung vermeiden.
Zu späte steuerliche Abmeldung in Deutschland
Ein klassischer Fehler ist die verspätete Kommunikation mit dem deutschen Finanzamt. Informieren Sie Ihr Finanzamt rechtzeitig über den geplanten Wegzug, aber reichen Sie die Abmeldebescheinigung erst nach dem tatsächlichen Umzug ein.
Problematisch wird es, wenn Sie bereits nach Zypern gezogen sind, aber noch deutsche Steuerbescheide erhalten. In diesem Fall droht eine Doppelbesteuerung, die nur durch aufwendige Verfahren aufgelöst werden kann.
Vernachlässigung der 183-Tage-Regel
Für die Anerkennung als zypriotischer Steuerresident müssen Sie mindestens 183 Tage pro Jahr auf Zypern verbringen. Unterschätzen Sie diese Regel nicht – das zypriotische Finanzamt prüft bei Verdacht sehr genau.
Führen Sie ein detailliertes Reisetagebuch und sammeln Sie Belege für Ihren Aufenthalt: Flugtickets, Hotelrechnungen, Kreditkartenabrechnungen. Diese Dokumentation kann bei einer Prüfung entscheidend sein.
Unvollständige GESY-Anmeldung
Die GESY-Registrierung wird oft unterschätzt, obwohl sie verpflichtend ist. Vergessen Sie diese Anmeldung, drohen rückwirkende Beitragsforderungen und Bußgelder.
Besonders tückisch: Die GESY-Beiträge werden auch auf Dividenden aus der eigenen zypriotischen Gesellschaft fällig. Planen Sie diese Kosten in Ihre Kalkulation ein.
Falsche Erwartungen an den Non-Dom-Status
Der Non-Dom-Status befreit Sie nicht von allen Steuern auf Zypern. Einkünfte aus zypriotischen Quellen – etwa Ihr Geschäftsführergehalt – unterliegen weiterhin der normalen Einkommensteuer.
Außerdem müssen ausländische Einkünfte tatsächlich im Ausland bleiben, um steuerfrei zu bleiben. Eine Überweisung nach Zypern macht sie automatisch steuerpflichtig.
Fazit
Ein erfolgreicher Umzug nach Zypern erfordert akribische Planung und die Einhaltung zahlreicher Fristen. Die hier aufgeführten Deadlines sind nicht verhandelbar – Versäumnisse führen unweigerlich zu Komplikationen.
Beginnen Sie Ihre Planung mindestens sechs Monate vor dem geplanten Umzug. Engagieren Sie frühzeitig kompetente Berater sowohl in Deutschland als auch auf Zypern. Die Investition in professionelle Beratung zahlt sich durch vermiedene Fehler schnell aus.
Zypern bietet deutschen Unternehmern einzigartige Möglichkeiten für eine EU-konforme Steueroptimierung. Mit der richtigen Vorbereitung und Einhaltung aller Fristen steht Ihrem erfolgreichen Start in die zypriotische Geschäftstätigkeit nichts im Wege.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich den Non-Dom-Status auch nachträglich beantragen?
Ja, der Non-Dom-Status kann bis zum 31. März des Folgejahres beantragt werden. Er wird dann rückwirkend zum Beginn des Steuerjahres gewährt, in dem Sie nach Zypern gezogen sind. Bei einem Umzug im Oktober 2025 gilt der Status bereits ab 1. Januar 2025.
Was passiert, wenn ich die 183-Tage-Regel nicht erfülle?
Ohne Erfüllung der 183-Tage-Regel verlieren Sie Ihren Status als zypriotischer Steuerresident. Dies kann zur Aberkennung des Non-Dom-Status und zu Nachzahlungsforderungen führen. In schweren Fällen drohen auch Bußgelder durch die zypriotischen Behörden.
Benötige ich zwingend einen zypriotischen Steuerberater?
Ja, für die Gesellschaftsgründung und viele behördliche Anmeldungen ist die Unterschrift eines zugelassenen zypriotischen Steuerberaters oder Rechtsanwalts erforderlich. Auch für die laufende Buchhaltung und Steuererklärungen ist lokale Expertise praktisch unverzichtbar.
Wie hoch sind die Gesamtkosten im ersten Jahr?
Die Mindestkosten für Behördengänge belaufen sich auf etwa 750 Euro. Hinzu kommen Beratungshonorare von typischerweise 3.000 bis 8.000 Euro für Gründung und Setup. Die laufenden Kosten für Buchhaltung betragen meist 200 bis 500 Euro monatlich.
Kann ich meine deutsche GmbH nach Zypern verlegen?
Eine direkte Verlegung ist nicht möglich. Sie müssen eine neue zypriotische Gesellschaft gründen und können dann Vermögenswerte übertragen. Dies erfordert sorgfältige steuerliche Planung, um deutsche Wegzugssteuern zu vermeiden.
Gilt der Non-Dom-Status auch für meine Familie?
Ehepartner und minderjährige Kinder können ebenfalls den Non-Dom-Status beantragen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Jede Person muss jedoch eine separate Anmeldung vornehmen und die 183-Tage-Regel individuell erfüllen.