Der Non-Dom-Status in Zypern ist für deutsche Unternehmer eine der attraktivsten Möglichkeiten zur legalen Steueroptimierung innerhalb der EU. Was viele nicht wissen: Die Beantragung ist deutlich unkomplizierter als gedacht – wenn Sie wissen, welche Schritte nötig sind.

In diesem Leitfaden erfahren Sie alles über den Antragsprozess, von den ersten Vorbereitungen bis zur erfolgreichen Bewilligung. Wir zeigen Ihnen die exakten Formulare, notwendigen Dokumente und typischen Stolpersteine – damit Ihr Antrag reibungslos verläuft.

Der Non-Dom-Status ermöglicht es Ihnen, 17 Jahre lang keine Steuern auf Dividenden-, Zins- und Mieteinnahmen aus dem Ausland zu zahlen. Bei einer ordnungsgemäßen Antragstellung profitieren Sie bereits ab dem ersten Tag Ihres Wohnsitzes in Zypern von diesen Vorteilen.

Was ist der Non-Dom-Status in Zypern?

Der Non-Dom-Status (Non-Domiciled Status) ist eine besondere Steuerregelung in Zypern, die seit 2015 für neue Steuerresidenten verfügbar ist. Diese Regelung stammt ursprünglich aus dem britischen Steuersystem und wurde nach dem EU-Beitritt Zyperns 2004 adaptiert.

Als Non-Dom-Resident zahlen Sie in Zypern keine Steuern auf:

  • Dividenden aus ausländischen Unternehmen
  • Zinseinkünfte aus dem Ausland
  • Mieteinnahmen aus ausländischen Immobilien
  • Gewinne aus dem Verkauf ausländischer Wertpapiere

Diese Befreiung gilt für maximal 17 Jahre ab dem Jahr Ihres ersten Wohnsitzes in Zypern. Einkünfte aus zypriotischen Quellen unterliegen weiterhin der regulären Besteuerung von 12,5% Körperschaftsteuer und bis zu 35% Einkommensteuer für natürliche Personen.

Der entscheidende Vorteil: Sie müssen nicht Ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben und bleiben EU-Bürger mit allen Rechten. Gleichzeitig profitieren Sie von der politischen Stabilität und dem entwickelten Bankensystem Zyperns.

Rechtliche Grundlagen

Die gesetzliche Basis bildet das zypriotische Einkommensteuergesetz (Income Tax Law) in Verbindung mit der Special Defence Contribution Law. Diese Gesetze wurden 2015 überarbeitet und schaffen klare Regelungen für Non-Dom-Residenten.

Wichtig zu verstehen: Der Non-Dom-Status ist nicht automatisch. Sie müssen ihn aktiv beantragen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ohne ordnungsgemäße Beantragung zahlen Sie die regulären zypriotischen Steuern auf alle Einkünfte.

Voraussetzungen für den Non-Dom-Status

Um den Non-Dom-Status zu erhalten, müssen Sie spezifische Kriterien erfüllen. Diese sind klar definiert und lassen wenig Interpretationsspielraum.

Wohnsitzkriterien

Sie müssen Steuerresident in Zypern werden. Das erreichen Sie durch eine der folgenden Möglichkeiten:

  • 183-Tage-Regel: Mindestens 183 Tage pro Jahr in Zypern verbringen
  • 60-Tage-Regel: Mindestens 60 Tage in Zypern + keine Steuerresidenz in einem anderen Land + Lebensmittelpunkt in Zypern (Wohnung, wirtschaftliche Interessen)

Die 60-Tage-Regel ist besonders attraktiv für digitale Unternehmer, da sie mehr Flexibilität bietet. Sie müssen jedoch nachweisen, dass Ihr Lebensmittelpunkt tatsächlich in Zypern liegt.

Domizil-Voraussetzungen

Für den Non-Dom-Status dürfen Sie in den 20 Jahren vor der Beantragung nicht länger als 20 Jahre in Zypern domiziliert gewesen sein. In der Praxis bedeutet das: Wenn Sie erstmals nach Zypern ziehen, erfüllen Sie diese Voraussetzung automatisch.

Das Domizil-Konzept stammt aus dem Common Law und unterscheidet sich vom Wohnsitz. Es bezeichnet Ihr dauerhaftes Zuhause, den Ort, zu dem Sie zurückkehren möchten. Für deutsche Staatsangehörige ist das Domizil normalerweise Deutschland, es sei denn, Sie haben es bewusst geändert.

Timing der Beantragung

Der Antrag muss spätestens am 31. Juli des Jahres gestellt werden, das auf das Jahr Ihrer ersten Steuerresidenz in Zypern folgt. Beispiel: Werden Sie 2024 steuerresident, haben Sie bis zum 31. Juli 2025 Zeit für den Antrag.

Unser Tipp: Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich. Die zypriotischen Steuerbehörden bearbeiten Anträge in der Reihenfolge des Eingangs, und gegen Jahresende kann es zu Verzögerungen kommen.

Kriterium Anforderung Nachweis
Steuerresidenz 183 oder 60 Tage Meldebescheinigung, Reisedokumentation
Domizil Nicht länger als 20 Jahre in Zypern Eidesstattliche Erklärung
Antragsfrist Bis 31. Juli Folgejahr Rechtzeitige Einreichung

Der komplette Antragsprozess in 8 Schritten

Der Antragsprozess für den Non-Dom-Status folgt einem klaren Schema. Hier die exakte Vorgehensweise:

Schritt 1: Steuerresidenz in Zypern etablieren

Bevor Sie den Non-Dom-Status beantragen können, müssen Sie zunächst Ihre Steuerresidenz in Zypern begründen. Melden Sie sich bei der örtlichen Gemeinde an und beantragen Sie eine MEU1-Bescheinigung (Certificate of Tax Residency) beim zuständigen Finanzamt.

Dokumentieren Sie Ihre Aufenthaltstage sorgfältig. Bewahren Sie Flugtickets, Hotelbuchungen und andere Belege auf, die Ihre Anwesenheit in Zypern bestätigen.

Schritt 2: Sammlung der erforderlichen Dokumente

Bereiten Sie alle notwendigen Unterlagen vor (siehe Abschnitt Benötigte Dokumente). Diese Vorbereitung dauert erfahrungsgemäß 2-4 Wochen, da einige Dokumente aus Deutschland beschafft werden müssen.

Schritt 3: Ausfüllen des Antragsformulars

Das offizielle Antragsformular Application for Non-Domiciled Status erhalten Sie beim zypriotischen Finanzamt oder laden es von der Website des Ministry of Finance herunter. Das Formular umfasst vier Seiten und fragt detailliert nach:

  • Persönlichen Daten und Steuerhistorie
  • Wohnsitzzeiten in verschiedenen Ländern
  • Einkommensquellen und deren geografische Herkunft
  • Geplante Aufenthaltsdauer in Zypern

Füllen Sie das Formular in englischer Sprache aus. Bei Unsicherheiten bezüglich der Formulierungen ist eine Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer empfehlenswert.

Schritt 4: Eidesstattliche Erklärung zur Domizil-Historie

Erstellen Sie eine detaillierte eidesstattliche Erklärung über Ihre Wohnsitz- und Domizil-Geschichte der letzten 20 Jahre. Diese muss vor einem zypriotischen Notar oder vor der deutschen Botschaft in Zypern beglaubigt werden.

Die Erklärung sollte chronologisch alle Wohnsitze auflisten und begründen, warum Sie nie länger als 20 Jahre in Zypern domiziliert waren.

Schritt 5: Einreichung beim zuständigen Finanzamt

Reichen Sie den vollständigen Antrag beim Finanzamt Ihres Wohnorts in Zypern ein. In Limassol ist das beispielsweise das Inland Revenue Department, Tax Office Limassol. Der Antrag kann persönlich oder per Einschreiben eingereicht werden.

Bei persönlicher Einreichung erhalten Sie eine Empfangsbestätigung mit Referenznummer. Diese benötigen Sie für alle weiteren Korrespondenzen.

Schritt 6: Bearbeitungsphase und mögliche Nachfragen

Die Bearbeitungszeit beträgt normalerweise 4-8 Wochen. Während dieser Phase können die Steuerbehörden zusätzliche Informationen oder Klarstellungen anfordern. Antworten Sie umgehend und vollständig auf alle Nachfragen.

Häufige Nachfragen betreffen:

  • Detaillierte Aufschlüsselung der Einkommensquellen
  • Nachweis der tatsächlichen Aufenthaltstage
  • Klarstellung zur Domizil-Situation

Schritt 7: Erhalt der Bestätigung

Bei positiver Entscheidung erhalten Sie eine offizielle Bestätigung des Non-Dom-Status. Diese ist gültig für das beantragte Steuerjahr und muss für jedes weitere Jahr erneuert werden, solange Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Schritt 8: Jährliche Erneuerung

Der Non-Dom-Status verlängert sich nicht automatisch. Sie müssen jährlich bis zum 31. Juli einen Erneuerungsantrag stellen. Dieser ist einfacher als der Erstantrag, erfordert aber weiterhin den Nachweis der Steuerresidenz.

Wichtiger Hinweis: Versäumen Sie die Erneuerung, verlieren Sie den Status und können ihn nicht rückwirkend wiedererlangen.

Benötigte Dokumente und Formulare

Für einen vollständigen Non-Dom-Antrag benötigen Sie verschiedene Dokumente. Eine sorgfältige Vorbereitung erspart Ihnen Zeit und Nachfragen der Behörden.

Grundlegende Identitätsdokumente

  • Reisepass: Kopie aller Seiten mit Einreisestempeln
  • Personalausweis: Beglaubigte Kopie
  • Geburtsurkunde: Internationale Fassung oder beglaubigte Übersetzung
  • Heiratsurkunde: Falls verheiratet, internationale Fassung

Wohnsitz- und Aufenthaltsnachweise

Die zypriotischen Behörden prüfen sehr genau, ob Sie tatsächlich die Residenz-Kriterien erfüllen. Sammeln Sie daher umfassende Belege:

  • Meldebescheinigung der zypriotischen Gemeinde
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag der zypriotischen Immobilie
  • Stromrechnungen und andere Utility Bills
  • Bankauszüge des zypriotischen Kontos
  • Flugtickets und Reisedokumentation der letzten zwei Jahre

Steuerliche Dokumente

Ihre steuerliche Historie ist entscheidend für die Bewertung des Antrags:

  • Deutsche Steuerbescheide der letzten 3 Jahre
  • Bescheinigung über Abmeldung vom deutschen Finanzamt
  • Pink Tax Card (zypriotische Steuernummer)
  • Nachweis der Anmeldung beim zypriotischen Finanzamt

Einkommensnachweise

Da der Non-Dom-Status nur für ausländische Einkünfte gilt, müssen Sie Ihre Einkommensquellen detailliert dokumentieren:

Einkommensart Erforderlicher Nachweis Besonderheit
Dividenden Dividendenbescheide, Depotauszüge Herkunftsland der Gesellschaft wichtig
Zinsen Kontoauszüge, Bankbestätigungen Sitz der Bank entscheidend
Mieteinnahmen Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen Lage der Immobilie maßgeblich
Unternehmensgewinne Gesellschaftsverträge, Jahresabschlüsse Sitz der Geschäftsleitung relevant

Spezielle Formulare

Zusätzlich zum Hauptantrag benötigen Sie diese spezifischen Formulare:

  • Form TD59: Application for Non-Domiciled Status
  • Form TD1: Declaration of Tax Residency
  • Form IR4: Income Sources Declaration

Alle Formulare sind auf der Website des zypriotischen Ministry of Finance verfügbar. Füllen Sie diese in englischer Sprache aus und lassen Sie bei Unsicherheiten eine professionelle Übersetzung anfertigen.

Beglaubigungen und Übersetzungen

Deutsche Dokumente müssen oft beglaubigt und übersetzt werden. Nutzen Sie für offizielle Dokumente eine Apostille-Beglaubigung, die in allen EU-Ländern anerkannt wird.

Übersetzungen müssen von vereidigten Übersetzern angefertigt werden. In Zypern gibt es deutsche Übersetzer, die beide Sprachen perfekt beherrschen und mit steuerlichen Fachbegriffen vertraut sind.

Steuerliche Vorteile im Detail

Der Non-Dom-Status bietet erhebliche Steuervorteile, die besonders für Unternehmer mit internationalen Geschäften attraktiv sind. Hier die konkreten Einsparungen:

Befreiung von der Sonderverteidigungsabgabe

Der größte Vorteil ist die Befreiung von der Special Defence Contribution (SDC). Diese beträgt normalerweise:

  • 17% auf Dividenden
  • 30% auf Zinseinkünfte über 3.000 Euro jährlich
  • 3% auf Mieteinnahmen über 12.000 Euro jährlich

Als Non-Dom-Resident zahlen Sie diese Abgaben nicht auf ausländische Einkünfte. Bei Dividendeneinkünften von 100.000 Euro sparen Sie allein 17.000 Euro pro Jahr.

Praktisches Rechenbeispiel

Nehmen wir Alexander, einen deutschen SaaS-Unternehmer mit folgenden jährlichen Einkünften:

Einkommensart Betrag Ohne Non-Dom Mit Non-Dom Ersparnis
Dividenden (deutsche GmbH) 150.000 € 25.500 € (17%) 0 € 25.500 €
Zinsen (deutsches Konto) 20.000 € 5.100 € (30% ab 3.000 €) 0 € 5.100 €
Mieteinnahmen (Berlin) 30.000 € 540 € (3% ab 12.000 €) 0 € 540 €
Gesamtersparnis 31.140 €

Alexander spart durch den Non-Dom-Status über 31.000 Euro pro Jahr – bei gleichbleibenden Einkünften über 17 Jahre eine Ersparnis von über 500.000 Euro.

Kombinationsmöglichkeiten mit der 12,5% Körperschaftsteuer

Besonders interessant wird der Non-Dom-Status in Kombination mit einer zypriotischen Holding-Struktur. Gründen Sie eine zypriotische Ltd., die Beteiligungen an Ihren deutschen oder anderen EU-Unternehmen hält.

Die Dividenden, die diese Holdings-Ltd. von den Tochtergesellschaften erhält, sind in Zypern steuerfrei (Participation Exemption). Schüttet die Holdings-Ltd. dann Dividenden an Sie als Non-Dom-Resident aus, sind auch diese steuerfrei.

Wegzugsbesteuerung intelligent nutzen

Deutsche Unternehmer müssen bei der Aufgabe der deutschen Steuerresidenz die Wegzugsbesteuerung beachten. Hier kann der Non-Dom-Status helfen:

Verkaufen Sie Ihre deutschen GmbH-Anteile nach dem Wegzug an Ihre zypriotische Holdings-Ltd., entstehen als Non-Dom-Resident keine Steuern auf den Veräußerungsgewinn – vorausgesetzt, die Anteile gelten als ausländisches Vermögen.

Internationale Steuerabkommen nutzen

Zypern hat Doppelbesteuerungsabkommen mit über 60 Ländern, darunter Deutschland. Als zypriotischer Steuerresident können Sie diese Abkommen nutzen, um Ihre weltweite Steuerlast zu optimieren.

Beispiel: Zinseinkünfte aus deutschen Anleihen unterliegen normalerweise 26,375% deutscher Quellensteuer. Mit dem Doppelbesteuerungsabkommen reduziert sich diese auf 10% – und als Non-Dom sind Sie zusätzlich von der zypriotischen SDC befreit.

Häufige Fallstricke vermeiden

Bei der Beantragung des Non-Dom-Status können verschiedene Fehler auftreten, die im schlimmsten Fall zur Ablehnung führen. Hier die wichtigsten Stolpersteine:

Unvollständige Dokumentation der Aufenthaltstage

Viele Antragsteller unterschätzen, wie genau die zypriotischen Behörden die Residenz-Kriterien prüfen. Führen Sie ein detailliertes Reisetagebuch und sammeln Sie alle Belege für Ihre Anwesenheit in Zypern.

Unser Tipp: Nutzen Sie digitale Tools wie Reise-Apps, die automatisch Ihren Standort dokumentieren. Diese können als zusätzlicher Nachweis dienen.

Falsche Einschätzung der Einkommensherkunft

Die Unterscheidung zwischen inländischen und ausländischen Einkünften ist komplex. Einkünfte gelten als ausländisch, wenn ihre Quelle außerhalb Zyperns liegt – nicht wenn Sie sie von einem ausländischen Konto erhalten.

Beispiel: Dividenden einer deutschen GmbH sind ausländische Einkünfte, auch wenn sie auf Ihr zypriotisches Konto überwiesen werden. Dividenden einer zypriotischen Ltd. sind hingegen inländische Einkünfte und unterliegen der regulären Besteuerung.

Versäumte Fristen

Die Antragsfrist zum 31. Juli ist strikt einzuhalten. Versäumen Sie diese, können Sie den Non-Dom-Status für das betreffende Jahr nicht mehr beantragen. Planen Sie daher ausreichend Zeit für die Dokumentenbeschaffung ein.

Unzureichende Substanz in Zypern

Auch wenn die formalen Residenz-Kriterien erfüllt sind, prüfen deutsche Finanzbehörden bei größeren Steuerersparnissen die tatsächliche Substanz. Sorgen Sie für eine glaubwürdige Verlagerung Ihres Lebensmittelpunkts:

  • Eröffnen Sie ein zypriotisches Bankkonto als Hauptkonto
  • Melden Sie sich bei einem zypriotischen Arzt an
  • Knüpfen Sie soziale Kontakte vor Ort
  • Nutzen Sie zypriotische Versicherungen

Kommunikation mit deutschen Behörden

Informieren Sie das deutsche Finanzamt rechtzeitig über Ihren Wegzug und beantragen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Eine ordnungsgemäße Abmeldung verhindert spätere Diskussionen über den Zeitpunkt der Residenz-Aufgabe.

Bewahren Sie alle Dokumente zur Beantragung und Bewilligung des Non-Dom-Status auf. Diese können bei eventuellen Nachfragen deutscher Behörden hilfreich sein, um die Berechtigung Ihrer zypriotischen Steuerstruktur zu belegen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich den Non-Dom-Status auch beantragen, wenn ich nur 60 Tage in Zypern verbringe?

Ja, aber Sie müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllen. Bei der 60-Tage-Regel müssen Sie nachweisen, dass Sie in keinem anderen Land steuerresident sind und Ihr Lebensmittelpunkt in Zypern liegt. Das bedeutet: zypriotische Wohnung, Bankkonto und wirtschaftliche Interessen vor Ort.

Was passiert, wenn ich den Non-Dom-Status nicht rechtzeitig erneuere?

Sie verlieren den Status für das betreffende Jahr und müssen die regulären zypriotischen Steuern auf alle Einkünfte zahlen. Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich. Sie können den Status aber für das Folgejahr wieder beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Sind Kryptowährungsgewinne vom Non-Dom-Status erfasst?

Das hängt von der konkreten Situation ab. Kryptowährungsgewinne können als Kapitalerträge oder als Geschäftseinkommen qualifiziert werden. Werden sie als ausländische Kapitalerträge eingestuft und Sie sind Non-Dom-Resident, sind sie von der SDC befreit. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Kann ich den Non-Dom-Status verlängern, wenn die 17 Jahre abgelaufen sind?

Nein, der Non-Dom-Status ist auf maximal 17 Jahre begrenzt. Nach Ablauf dieser Zeit zahlen Sie die regulären zypriotischen Steuern auf alle Einkünfte. Sie können jedoch weiterhin von der niedrigen Körperschaftsteuer von 12,5% und anderen steuerlichen Vorteilen Zyperns profitieren.

Muss ich meine deutsche Krankenversicherung aufgeben?

Als EU-Bürger können Sie sich in Zypern im Rahmen der EU-Freizügigkeit krankenversichern. Eine private deutsche Krankenversicherung können Sie meist als Auslandschutz weiterführen. Die gesetzliche Krankenversicherung endet mit der Abmeldung aus Deutschland. Prüfen Sie die Bedingungen Ihrer Versicherung individuell.

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