Das Steuermanagement zwischen Deutschland und Zypern bietet deutschen Unternehmern erhebliche Optimierungspotenziale. Mit dem richtigen strategischen Ansatz können Sie Ihre Steuerbelastung signifikant reduzieren und gleichzeitig alle EU-rechtlichen Anforderungen erfüllen.
Die Kombination aus Zyperns niedrigem Körperschaftsteuersatz von 12,5%, dem Non-Dom-Status und den Vorteilen des Doppelbesteuerungsabkommens schafft einzigartige Möglichkeiten für eine effiziente Steuergestaltung.
Besonders für digitale Unternehmer, Berater und internationale Dienstleister eröffnen sich dadurch Steuerersparnisse von oft 50% oder mehr – bei voller Rechtssicherheit innerhalb der EU.
Grundlagen des deutsch-zypriotischen Steuermanagements
Das Fundament einer erfolgreichen Steueroptimierung zwischen Deutschland und Zypern bildet das Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen. Hier spielen sowohl das Doppelbesteuerungsabkommen als auch die Definition der steuerlichen Residenz entscheidende Rollen.
Doppelbesteuerungsabkommen im Detail
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Zypern, das seit 1974 in Kraft ist und zuletzt 2011 modernisiert wurde, regelt die Verteilung der Besteuerungsrechte zwischen beiden Ländern.
Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
- Unternehmensgewinne: Werden grundsätzlich in dem Land besteuert, in dem die Geschäftstätigkeit tatsächlich ausgeübt wird.
- Dividenden: Quellensteuer in Zypern beträgt maximal 5% bei qualifizierten Beteiligungen.
- Zinsen: Werden grundsätzlich im Wohnsitzstaat des Empfängers besteuert.
- Lizenzgebühren: Ebenfalls Besteuerung meist im Wohnsitzstaat.
Besonders vorteilhaft ist die Regelung für passive Einkünfte. Während Deutschland bei anderen Ländern oft höhere Quellensteuern akzeptieren muss, ermöglicht das Abkommen mit Zypern tendenziell eine effiziente Gestaltung der Besteuerung von Kapitalerträgen.
Die sogenannten Tie-Breaker-Regeln orientieren sich am OECD-Musterabkommen. Bei doppelter Residenz entscheidet zunächst der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung, bei natürlichen Personen der Mittelpunkt der Lebensinteressen.
Steuerliche Residenz und ihre Bedeutung
Die steuerliche Residenz bestimmt maßgeblich, welche Steuervorteile Sie nutzen können. In Zypern gelten Sie als steuerlich ansässig, wenn Sie:
- Mindestens 183 Tage pro Jahr in Zypern verbringen, oder
- Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Zypern haben, oder
- Bei juristischen Personen: die tatsächliche Geschäftsleitung in Zypern liegt
Für Unternehmen ist das Konzept der tatsächlichen Geschäftsleitung zentral. Diese liegt dort, wo die wichtigsten unternehmerischen Entscheidungen getroffen werden. Das bedeutet konkret:
- Vorstandssitzungen müssen regelmäßig in Zypern stattfinden
- Strategische Entscheidungen werden von Zypern aus getroffen
- Die Buchhaltung und Verwaltung ist in Zypern angesiedelt
Seit der EU-Richtlinie zur Verhinderung von Steuervermeidung (ATAD) müssen EU-Unternehmen zudem substanzielle wirtschaftliche Aktivitäten in dem Land nachweisen, in dem sie steuerlich ansässig sind.
Zypriotische Steuervorteile im Detail
Zyperns Steuersystem bietet verschiedene Instrumente für eine effiziente Steuergestaltung. Die Kombination aus niedrigen Steuersätzen, speziellen Regimes und strategischen Ausnahmen macht Zypern zu einem der attraktivsten EU-Standorte für internationale Unternehmen.
Körperschaftsteuer von 12,5%
Mit 12,5% hat Zypern einen der niedrigsten Körperschaftsteuersätze in der EU. Zum Vergleich: Deutschland besteuert Unternehmensgewinne mit etwa 30% (Körperschaftsteuer plus Gewerbesteuer).
Die zypriotische Körperschaftsteuer gilt für:
- Alle in Zypern ansässigen Gesellschaften
- Gewinne aus zypriotischen Betriebsstätten
- Passive Einkünfte von Nicht-Residenten aus zypriotischen Quellen
Besonders vorteilhaft: Dividenden von zypriotischen Tochtergesellschaften an die deutsche Muttergesellschaft können unter den Voraussetzungen der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie in Deutschland von der Körperschaftsteuer befreit sein, sofern eine Beteiligung von mindestens 10% besteht.
Ein praktisches Beispiel: Ein deutsches Unternehmen mit 500.000 Euro Gewinn zahlt in Deutschland etwa 150.000 Euro Steuern. Eine zypriotische Gesellschaft würde nur 62.500 Euro zahlen – eine Ersparnis von 87.500 Euro pro Jahr.
Non-Dom-Status für natürliche Personen
Der Non-Dom-Status ist eines der attraktivsten Features des zypriotischen Steuersystems für natürliche Personen. Personen, die steuerlich in Zypern ansässig sind, aber nicht zypriotische Staatsangehörige oder Steuerresidenten waren, können diesen Status in der Regel für bis zu 17 Jahre nutzen.
Die Vorteile des Non-Dom-Status:
- Keine Besteuerung von Dividenden: Ausschüttungen aus in- und ausländischen Beteiligungen bleiben steuerfrei.
- Keine Besteuerung von Zinsen: Kapitalerträge aus Bankeinlagen und Anleihen sind steuerfrei.
- Keine Besteuerung von Mieteinnahmen: Immobilienerträge außerhalb Zyperns bleiben steuerfrei.
Wichtig: Einkünfte aus einer aktiven Geschäftstätigkeit (wie Beratungsleistungen oder Unternehmensführung) unterliegen weiterhin der normalen Einkommensteuer. Diese beträgt in Zypern maximal 35% und ist damit deutlich niedriger als der deutsche Spitzensteuersatz von 45%.
Für einen deutschen Unternehmer, der jährlich 200.000 Euro Dividenden aus seinem Unternehmen bezieht, kann der Non-Dom-Status eine erhebliche Steuerersparnis gegenüber der deutschen Besteuerung bedeuten.
IP-Box-Regime für geistiges Eigentum
Zyperns IP-Box-Regime bietet einen begünstigten Steuersatz auf Gewinne aus der Verwertung geistigen Eigentums von effektiv nur 2,5%. Dies gilt typischerweise für:
- Patente und Gebrauchsmuster
- Urheberrechte an Software
- Andere gesetzlich geschützte IP-Rechte
Seit der Anpassung an OECD-Vorgaben (Nexus-Ansatz) müssen Entwicklungskosten in Zypern anfallen, um von dem reduzierten Steuersatz zu profitieren.
Besonders interessant für:
- Softwareentwickler und SaaS-Unternehmen
- Unternehmen mit eigenen Patenten oder Markenrechten
- Content-Ersteller mit urheberrechtlich geschützten Werken
Die Begünstigung erfolgt anteilig über das Verhältnis der in Zypern tatsächlich entstandenen Entwicklungskosten zu den gesamten Entwicklungskosten (Nexus-Formel).
Strategien für laufende Steuereffizienz
Die kontinuierliche Optimierung der Steuerbelastung erfordert eine durchdachte Strategie, die verschiedene Instrumente intelligent kombiniert. Hier sind die bewährtesten Ansätze für eine nachhaltige Steuereffizienz.
Gewinnverschiebung und Transfer Pricing
Transfer Pricing ermöglicht es, Gewinne dorthin zu verlagern, wo sie am günstigsten besteuert werden. Zwischen Deutschland und Zypern gibt es verschiedene bewährte Modelle:
Service-Gesellschaften: Eine zypriotische Gesellschaft erbringt Dienstleistungen (IT-Support, Marketing, Beratung) für das deutsche Unternehmen. Die Vergütung muss marktüblich sein und wird in Zypern mit 12,5% besteuert.
Lizenzstrukturen: Markenrechte, Software oder andere IP-Rechte werden von einer zypriotischen Gesellschaft gehalten und an die deutsche Betriebsstätte lizenziert. Die Lizenzgebühren reduzieren den Gewinn in Deutschland und werden in Zypern günstig besteuert.
Zentrale Einkaufsfunktion: Eine zypriotische Gesellschaft kauft Waren oder Dienstleistungen zentral ein und verkauft sie mit angemessener Marge an die deutsche Gesellschaft weiter.
Wichtige OECD-Grundsätze für Transfer Pricing:
- Fremdvergleichsgrundsatz: Preise müssen marktüblich sein
- Substanz-Anforderungen: Tatsächliche Geschäftstätigkeit in Zypern
- Dokumentationspflicht: Nachweis der Angemessenheit
Ein typisches Beispiel: Ein deutsches IT-Unternehmen gründet eine zypriotische Tochtergesellschaft, die Software entwickelt und diese an die deutsche Gesellschaft lizenziert. Bei 300.000 Euro Lizenzgebühren kann das Unternehmen spürbar Steuern sparen.
Optimierung der Dividendenausschüttung
Die Gestaltung von Dividendenausschüttungen bietet erhebliche Optimierungspotenziale, besonders bei der Kombination mit dem Non-Dom-Status.
Grundstrategie: Gewinne werden zunächst in der zypriotischen Gesellschaft mit 12,5% besteuert. Die Ausschüttung an den Non-Dom-Gesellschafter bleibt dann steuerfrei.
Timing der Ausschüttungen:
- Ausschüttungen können flexibel nach dem tatsächlichen Kapitalbedarf erfolgen
- Bei schwankenden Einkommen ermöglicht dies eine Glättung der Steuerbelastung
- Reinvestition von Gewinnen wird nicht zusätzlich besteuert
Holding-Strukturen für Dividenden: Eine zypriotische Holding kann Beteiligungen an verschiedenen Gesellschaften halten und Dividenden bündeln. Dies ermöglicht:
- Zentrale Liquiditätssteuerung
- Optimierung der Ausschüttungszeitpunkte
- Verrechnung von Verlusten verschiedener Beteiligungen
Praktisches Beispiel: Ein Unternehmer mit deutscher Staatsangehörigkeit, der als Non-Dom in Zypern lebt, kann aus seiner zypriotischen Holding jährlich größere Summen steuerfrei ausschütten lassen. Die gleiche Ausschüttung würde in Deutschland einer deutlich höheren Steuerbelastung unterliegen.
Holding-Strukturen richtig aufsetzen
Eine professionell strukturierte zypriotische Holding kann als Zentrale für internationale Geschäftstätigkeiten dienen und verschiedene Steuervorteile kombinieren.
Typische Holding-Struktur:
- Zypriotische Holding-Gesellschaft als Spitze
- Operative Gesellschaften in verschiedenen Ländern als Tochtergesellschaften
- Zentrale Funktionen (Finanzierung, IP-Verwaltung) in der Holding
Vorteile dieser Struktur:
- Dividenden von EU-Tochtergesellschaften können oft steuerfrei vereinnahmt werden (Participation Exemption)
- Günstige Weiterausschüttung an Gesellschafter, abhängig vom persönlichen Steuerstatus
- Zentrale Liquiditätssteuerung und Cash-Pooling
- Möglichkeit der Verlustverrechnung zwischen Beteiligungen
Participation Exemption in Zypern: Dividenden und Veräußerungsgewinne aus qualifizierten Beteiligungen sind unter bestimmten Bedingungen steuerfrei, etwa bei einer Beteiligung ab 1% und einer Mindesthaltefrist.
Diese Regelung ermöglicht es, Gewinne aus verschiedenen internationalen Aktivitäten in Zypern zu bündeln und optimiert weiterzuleiten.
Compliance und rechtliche Rahmenbedingungen
Eine erfolgreiche Steueroptimierung steht und fällt mit der Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen. Nur wer die Compliance-Regeln beachtet, kann langfristig von den zypriotischen Steuervorteilen profitieren.
Substanzanforderungen in Zypern
Seit der Umsetzung der EU-Anti-Tax-Avoidance-Directive (ATAD) und den verschärften OECD-Richtlinien müssen zypriotische Gesellschaften substanzielle wirtschaftliche Aktivitäten nachweisen.
Mindestanforderungen für Substanz:
- Büroräume: Eigene oder gemietete Geschäftsräume in Zypern
- Personal: Mindestens eine qualifizierte Person vor Ort (oft der Direktor)
- Geschäftstätigkeit: Tatsächliche Entscheidungsfindung und operative Tätigkeiten
- Board Meetings: Regelmäßige Vorstandssitzungen in Zypern
Erweiterte Substanzanforderungen bei IP-Aktivitäten: Für Gesellschaften, die erhebliche IP-Einkünfte erzielen, gelten strengere Anforderungen:
- Qualifiziertes Personal für IP-Entwicklung und -verwaltung
- Angemessene Büroausstattung und IT-Infrastruktur
- Dokumentation der tatsächlichen IP-Entwicklungsaktivitäten
Die zypriotischen Behörden führen regelmäßige Substanzprüfungen durch. Gesellschaften müssen nachweisen können, dass sie tatsächlich in Zypern geführt werden und nicht nur als Briefkastenfirmen existieren.
Typische Substanzkosten in Zypern:
- Büroräume: 500-2000 Euro pro Monat je nach Lage
- Direktor vor Ort: 30.000-60.000 Euro pro Jahr
- Buchführung und Administration: 3.000-8.000 Euro pro Jahr
Deutsche Hinzurechnungsbesteuerung vermeiden
Die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7-14 AStG kann die zypriotischen Steuervorteile zunichtemachen, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht beachtet werden.
Wann greift die Hinzurechnungsbesteuerung:
- Deutsche Steuerpflichtige sind zu mehr als 50% an der ausländischen Gesellschaft beteiligt
- Die ausländische Gesellschaft erzielt passive Einkünfte (Zinsen, Dividenden, Lizenzgebühren)
- Die ausländische Steuerbelastung liegt unter 25%
Ausnahmen von der Hinzurechnungsbesteuerung:
Aktivitätsklausel: Keine Hinzurechnung, wenn die ausländische Gesellschaft eine aktive Geschäftstätigkeit ausübt. Dazu gehören:
- Herstellung oder Bearbeitung von Wirtschaftsgütern
- Kauf und Verkauf von Wirtschaftsgütern (mit substanzieller Wertschöpfung)
- Dienstleistungen gegenüber fremden Dritten
Schwellenklausel: Bei passiven Einkünften unter einem bestimmten Freibetrag (gesetzlich geregelt) greift die Hinzurechnungsbesteuerung nicht.
Gestaltungsempfehlungen:
- Operative Tätigkeiten in der zypriotischen Gesellschaft ansiedeln
- Dienstleistungen aktiv gegenüber Dritten erbringen
- Bei Holding-Strukturen auf angemessene Beteiligungsquoten achten
- Dokumentation der aktiven Geschäftstätigkeit
Dokumentationspflichten und Reporting
Sowohl in Deutschland als auch in Zypern bestehen umfangreiche Dokumentations- und Meldepflichten, die Sie unbedingt beachten müssen.
Deutsche Meldepflichten:
- Außensteuergesetz (AStG): Meldung ausländischer Beteiligungen ab einem bestimmten Schwellenwert.
- Außenwirtschaftsverordnung (AWV): Kapitalverkehrsmeldungen bei Beträgen über 12.500 Euro.
- Transparenzregister: Meldung wirtschaftlich Berechtigter.
Zypriotische Compliance:
- Annual Return: Jährliche Meldung an das zypriotische Handelsregister.
- Steuererklärung: Bis 31. März des Folgejahres.
- VAT-Anmeldungen: Bei umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen.
Transfer-Pricing-Dokumentation: Bei konzerninternen Geschäften müssen Sie nachweisen können, dass die Verrechnungspreise marktüblich sind. Dies umfasst:
- Funktions- und Risikoanalyse
- Vergleichbarkeitsstudien
- Dokumentation der Preisfindung
Besonders wichtig: Führen Sie eine lückenlose Dokumentation aller Geschäftsentscheidungen, Board-Meeting-Protokolle und operativen Tätigkeiten. Diese Dokumentation ist im Falle einer Steuerprüfung entscheidend für den Nachweis der tatsächlichen Geschäftsleitung in Zypern.
Praktische Umsetzung und Timing
Die praktische Umsetzung einer deutsch-zypriotischen Steueroptimierung erfordert sorgfältige Planung und das richtige Timing. Hier erfahren Sie, wie Sie die Verlagerung optimal gestalten und welche laufenden Aspekte zu beachten sind.
Optimaler Zeitpunkt der Verlagerung
Das Timing der Verlagerung kann erheblichen Einfluss auf die Steuerersparnis haben. Die wichtigsten Überlegungen:
Steuerliches Timing:
- Jahresende: Verlagerung zum 31.12. ermöglicht ab dem Folgejahr volle zypriotische Besteuerung
- Bei Verlusten: Verlagerung erst nach Verlustnutzung in Deutschland
- Bei stillen Reserven: Prüfung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG
Betriebswirtschaftliches Timing:
- Ausreichende Liquidität für Setup-Kosten (15.000-25.000 Euro)
- Planung der persönlichen Verlagerung (183-Tage-Regel)
- Abstimmung mit Geschäftszyklen und Vertragslaufzeiten
Wegzugbesteuerung beachten: Bei Verlagerung einer deutschen Gesellschaft nach Zypern können stille Reserven der Wegzugsbesteuerung unterliegen. Diese kann jedoch in bestimmten Fällen durch eine Stundungsregelung aufgeschoben werden.
Beispiel-Timeline für eine typische Verlagerung:
- Monate 1-2: Steuerliche Beratung und Strukturplanung
- Monate 3-4: Gründung der zypriotischen Gesellschaft
- Monate 5-6: Aufbau der Substanz (Büro, Personal, Bankkonten)
- Ab Monat 7: Operative Verlagerung der Geschäftstätigkeit
Laufende Kosten und Verwaltungsaufwand
Eine realistische Kostenkalkulation ist entscheidend für die Wirtschaftlichkeit der Struktur. Die wichtigsten Kostenpositionen:
Jährliche Fixkosten in Zypern:
Position | Kosten pro Jahr | Anmerkungen |
---|---|---|
Handelsregistereintrag | 350 Euro | Annual Return |
Steuererklärung | 1.500-3.000 Euro | Je nach Komplexität |
Buchführung | 2.000-5.000 Euro | Abhängig vom Umsatz |
Direktor (local) | 3.000-8.000 Euro | Non-executive Director |
Büroservice | 1.200-3.600 Euro | Virtual Office bis Einzelbüro |
Beratung/Compliance | 2.000-5.000 Euro | Laufende steuerliche Betreuung |
Gesamtkosten: 10.000-25.000 Euro pro Jahr, abhängig von der Komplexität der Struktur.
Break-Even-Berechnung: Die Struktur ist typischerweise ab einer Steuerersparnis von etwa 30.000 Euro pro Jahr wirtschaftlich. Dies entspricht einem zu versteuernden Gewinn von etwa 170.000 Euro.
Zusätzliche Überlegungen:
- Reisekosten für Board Meetings und Substanznachweis
- Mögliche Doppelbesteuerung bei fehlerhafter Struktur
- Währungsrisiko bei EUR/USD-Geschäften
Bankkonten und Zahlungsverkehr
Ein effizientes Banking-Setup ist entscheidend für den laufenden Geschäftsbetrieb. Zypern bietet als EU-Mitgliedstaat Zugang zu einem stabilen Bankensystem.
Kontoeröffnung in Zypern:
- Lokale Banken: Bank of Cyprus, Hellenic Bank, Alpha Bank Cyprus
- Internationale Banken: Eurobank, Piraeus Bank
- Online-Banking: Vollumfängliche digitale Services verfügbar
Erforderliche Unterlagen:
- Gesellschaftsdokumente (Certificate of Incorporation, Memorandum)
- Nachweis der wirtschaftlich Berechtigten
- Geschäftsplan und erwartete Kontobewegungen
- Referenzen von bestehenden Bankverbindungen
SEPA-Integration: Als EU-Mitgliedstaat ist Zypern vollständig in das SEPA-System integriert. Überweisungen nach Deutschland dauern in der Regel 1 Geschäftstag und kosten meist unter 5 Euro.
Multi-Banking-Strategien: Viele Unternehmer nutzen eine Kombination aus:
- Zypriotischem Hauptkonto für operative Geschäfte
- Deutschem Konto für bestehende Kundenbeziehungen
- Online-Banken (Wise, Revolut) für internationale Transaktionen
Wichtiger Hinweis: Informieren Sie deutsche Geschäftspartner frühzeitig über die neuen Bankverbindungen und nutzen Sie eine professionelle Kommunikation, um Vertrauen zu schaffen.
Häufige Fehler und wie Sie diese vermeiden
Die Erfahrung zeigt, dass bestimmte Fehler bei der Umsetzung einer deutsch-zypriotischen Steueroptimierung besonders häufig auftreten. Mit der richtigen Vorbereitung lassen sich diese jedoch vermeiden.
Fehler 1: Unzureichende Substanz
Viele Unternehmer unterschätzen die Substanzanforderungen und riskieren damit die Anerkennung der zypriotischen Steuerpflicht. Vermeiden Sie diesen Fehler durch:
- Einrichtung eines echten Büros mit Besuchsadresse
- Regelmäßige Anwesenheit des Geschäftsführers in Zypern
- Dokumentation aller wichtigen Geschäftsentscheidungen vor Ort
Fehler 2: Falsche Einschätzung der Hinzurechnungsbesteuerung
Die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung wird oft übersehen oder falsch eingeschätzt. Achten Sie darauf:
- Passive Einkünfte unter 25% der Gesamteinkünfte zu halten
- Aktive Geschäftstätigkeiten klar zu dokumentieren
- Bei reinen Holdingstrukturen alternative Gestaltungen zu prüfen
Fehler 3: Mangelhafte Transfer-Pricing-Dokumentation
Konzern interne Verrechnungspreise müssen marktüblich sein und dokumentiert werden. Häufige Probleme:
- Fehlende Benchmarking-Studien
- Unangemessene Gewinnmargen
- Nachträgliche Anpassungen ohne Dokumentation
Fehler 4: Timing-Probleme bei der Verlagerung
Eine zu hastige oder schlecht geplante Verlagerung kann zu steuerlichen Nachteilen führen:
- Wegzugbesteuerung nicht berücksichtigt
- Verlagerung mitten im Geschäftsjahr
- Unzureichende Vorbereitung der operativen Abläufe
Fehler 5: Vernachlässigung der deutschen Meldepflichten
Deutsche Meldepflichten bestehen auch bei ausländischen Strukturen weiter:
- Kapitalverkehrsmeldungen an die Bundesbank
- Mitteilungen nach dem Außensteuergesetz
- Transparenzregister-Meldungen
Durch eine professionelle Beratung und sorgfältige Planung lassen sich alle diese Fallstricke vermeiden. Investieren Sie lieber in eine qualifizierte Erstberatung, als später teure Korrekturen vornehmen zu müssen.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich den Non-Dom-Status beantragen, wenn ich bereits in Zypern gelebt habe?
Nein, der Non-Dom-Status steht nur Personen zu, die in den 20 Jahren vor Beginn der Steuerpflicht in Zypern weder zypriotische Steuerresidenten noch zypriotische Staatsangehörige waren. Waren Sie bereits früher in Zypern steuerlich ansässig, können Sie den Status nicht erneut beantragen.
Wie viele Tage muss ich mindestens in Zypern verbringen?
Für die zypriotische Steuerresidenz müssen Sie entweder 183 Tage pro Jahr in Zypern verbringen oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt dort haben. Seit 2017 gibt es auch die 60-Tage-Regel: Sie werden steuerlich ansässig, wenn Sie mindestens 60 Tage in Zypern sind und weitere Bedingungen erfüllen (kein anderer Steuerwohnsitz, Geschäftstätigkeit in Zypern).
Greift die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung auch bei aktiven Gesellschaften?
Nein, die Hinzurechnungsbesteuerung greift grundsätzlich nur bei passiven Einkünften oder wenn passive Einkünfte mehr als einen gesetzlich definierten Anteil der Gesamteinkünfte ausmachen. Führt eine zypriotische Gesellschaft eine aktive Geschäftstätigkeit aus (Herstellung, Handel mit Substanz, Dienstleistungen an Dritte), ist sie in der Regel von der Hinzurechnungsbesteuerung ausgenommen.
Kann ich mein deutsches Einzelunternehmen nach Zypern verlagern?
Ein deutsches Einzelunternehmen kann nicht direkt verlagert werden, da es an die Person des Inhabers gebunden ist. Sie können jedoch eine zypriotische Gesellschaft gründen und Ihre Geschäftstätigkeit dorthin übertragen. Dabei sind die Bestimmungen zur Wegzugsbesteuerung und die ordnungsgemäße Betriebsaufgabe in Deutschland zu beachten.
Wie lange dauert die Gründung einer zypriotischen Gesellschaft?
Die reine Gesellschaftsgründung dauert etwa 3-5 Werktage. Für den vollständigen Setup inklusive Bankkonten, Steuerregistrierung und Aufbau der operativen Struktur sollten Sie 6-8 Wochen einplanen. Die Kontoeröffnung bei zypriotischen Banken kann dabei der zeitaufwendigste Schritt sein.
Muss ich eine Umsatzsteuer-ID in Zypern beantragen?
Eine VAT-Registrierung in Zypern ist erforderlich, wenn Sie umsatzsteuerpflichtige Leistungen in Zypern erbringen oder wenn Ihr EU-weiter Umsatz 35.000 Euro übersteigt. Für reine B2B-Dienstleistungen an deutsche Kunden greift oft das Reverse-Charge-Verfahren, sodass keine zypriotische VAT anfällt.
Kann ich als zypriotischer Steuerresident meine deutsche Krankenversicherung behalten?
Bei Wohnsitzverlagerung nach Zypern endet in der Regel die Pflichtversicherung in Deutschland. Sie können jedoch eine freiwillige Weiterversicherung beantragen oder eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Zypern hat als EU-Land ein funktionierendes Gesundheitssystem mit EU-weiter Krankenversicherung (GESY).
Sind Gewinne aus Kryptowährungen in Zypern steuerfrei?
Gewinne aus dem gelegentlichen Handel mit Kryptowährungen gelten in Zypern als Kapitalgewinne und sind grundsätzlich steuerfrei. Bei gewerblichem Handel fallen jedoch normale Körperschaft- oder Einkommensteuern an. Für Non-Dom-Residents sind auch Krypto-Gewinne aus ausländischen Exchanges steuerfrei, sofern sie nicht nach Zypern transferiert werden.