Grundlagen der EU-Umsatzsteuer bei B2B-Dienstleistungen

Die Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Geschäften innerhalb der EU folgt klaren Regeln, die Ihnen als deutschem Freiberufler mit zypriotischen Kunden erhebliche Vorteile verschaffen.

Grundsätzlich gilt: Bei B2B-Dienstleistungen zwischen EU-Mitgliedstaaten greift das Bestimmungslandprinzip. Das bedeutet, die Umsatzsteuer wird in dem Land fällig, in dem Ihr Kunde ansässig ist – in diesem Fall Zypern.

Die EU-Umsatzsteuerrichtlinie als Basis

Die EU-Umsatzsteuerrichtlinie 2006/112/EG harmonisiert die Mehrwertsteuersysteme aller Mitgliedstaaten. Artikel 44 der Richtlinie regelt: Sonstige Leistungen gelten als dort erbracht, wo der Empfänger seinen Sitz hat.

Diese Regelung betrifft alle typischen Freiberufler-Dienstleistungen:

  • Beratungsleistungen
  • Marketing und Werbung
  • IT-Dienstleistungen und Softwareentwicklung
  • Coaching und Training
  • Rechts- und Steuerberatung
  • Übersetzungsdienstleistungen

Zypriotische Umsatzsteuersätze im Überblick

Leistungsart Umsatzsteuersatz Besonderheiten
Standard-Dienstleistungen 19% Standardsatz für die meisten B2B-Services
Digitale Dienstleistungen 19% Software, Online-Marketing, E-Learning
Ermäßigte Leistungen 5% / 9% Bestimmte Bildungs- und Kulturleistungen

Entscheidend für Sie: Als deutscher Freiberufler müssen Sie diese zypriotische Umsatzsteuer in den meisten Fällen nicht abführen. Hier kommt das Reverse Charge Verfahren ins Spiel.

Reverse Charge Verfahren – Ihr Vorteil bei EU-Geschäften

Das Reverse Charge Verfahren ist Ihr wichtigstes Instrument für eine reibungslose Umsatzsteuerabwicklung mit zypriotischen Unternehmen. Vereinfacht gesagt: Ihr Kunde in Zypern übernimmt die Umsatzsteuerpflicht.

So funktioniert Reverse Charge in der Praxis

Wenn Sie als deutscher Freiberufler Dienstleistungen an ein zypriotisches Unternehmen erbringen, stellen Sie Ihre Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer aus. Stattdessen vermerken Sie den Hinweis: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.

Ihr zypriotischer Kunde:

  1. Erhält die Rechnung netto (ohne Umsatzsteuer)
  2. Berechnet selbst die zypriotische Umsatzsteuer (meist 19%)
  3. Führt diese an das zypriotische Finanzamt ab
  4. Kann gleichzeitig den Vorsteuerabzug geltend machen

Für Ihren zypriotischen Geschäftspartner ist dies steuerlich neutral – er zahlt Umsatzsteuer und zieht sie als Vorsteuer wieder ab.

Voraussetzungen für das Reverse Charge Verfahren

Damit das Reverse Charge Verfahren anwendbar ist, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

  • B2B-Geschäft: Ihr Kunde muss ein Unternehmer sein, kein Privatverbraucher
  • Gültige USt-ID: Ihr Kunde benötigt eine gültige zypriotische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Korrekte Rechnungsangaben: Ihre Rechnung muss alle erforderlichen Pflichtangaben enthalten

Eine zypriotische USt-ID erkennen Sie am Präfix CY gefolgt von 8 Ziffern und einem Buchstaben (Beispiel: CY12345678A).

Ihre Vorteile durch Reverse Charge

Das Reverse Charge Verfahren bietet Ihnen mehrere entscheidende Vorteile:

Kein Liquiditätsnachteil durch Umsatzsteuervorlage, keine Registrierungspflicht in Zypern bei reinen B2B-Geschäften, vereinfachte Buchhaltung und Compliance.

Sie müssen weder zypriotische Umsatzsteuer vorlegen noch komplizierte Erstattungsverfahren durchlaufen. Das spart Zeit und verbessert Ihren Cashflow erheblich.

Wichtig: Dokumentieren Sie die gültige USt-ID Ihres Kunden sorgfältig. Das Bundeszentralamt für Steuern führt eine USt-ID-Bestätigungsdatenbank, über die Sie die Gültigkeit prüfen können.

Umsatzsteuer-ID und Registrierungspflichten in Zypern

Auch wenn das Reverse Charge Verfahren Ihnen viele Vorteile bietet, gibt es Situationen, in denen eine Registrierung in Zypern notwendig oder sinnvoll werden kann.

Wann ist eine zypriotische USt-Registrierung erforderlich?

Eine Registrierungspflicht in Zypern entsteht in folgenden Fällen:

  • B2C-Geschäfte: Verkauf an Privatverbraucher in Zypern
  • Überschreitung der Lieferschwelle: Bei Warenlieferungen über 35.000 Euro jährlich
  • Digitale Dienstleistungen an Verbraucher: OSS-Verfahren oder lokale Registrierung
  • Physische Präsenz: Büro oder feste Niederlassung in Zypern

Für reine B2B-Dienstleistungen ohne physische Präsenz besteht normalerweise keine Registrierungspflicht.

One-Stop-Shop (OSS) für digitale Dienstleistungen

Seit Juli 2021 können Sie digitale Dienstleistungen an Verbraucher in der gesamten EU über das One-Stop-Shop-Verfahren abwickeln. Dabei registrieren Sie sich nur in einem EU-Land und können von dort aus alle EU-Verbraucherkunden bedienen.

Registrierungsland Vorteile Nachteile
Deutschland (OSS) Vertraute Sprache und Verfahren Höhere Bürokratie
Zypern (OSS) Einfachere Verfahren, niedrigere Kosten Englische Kommunikation erforderlich

Freiwillige Registrierung – Wann lohnt sie sich?

In bestimmten Situationen kann eine freiwillige USt-Registrierung in Zypern vorteilhaft sein:

Vorsteuerabzug: Wenn Sie regelmäßig Ausgaben in Zypern haben (Büro, Equipment, Dienstleister), können Sie durch eine lokale Registrierung die zypriotische Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.

Glaubwürdigkeit: Eine zypriotische USt-ID kann bei lokalen Geschäftspartnern Vertrauen schaffen und Ihre Marktposition stärken.

Vereinfachte Abwicklung: Bei komplexeren Geschäftsmodellen kann eine lokale Registrierung die Compliance vereinfachen.

Registrierungsprozess in Zypern

Die Registrierung für eine zypriotische USt-ID erfolgt über das Department of Inland Revenue. Der Prozess ist deutlich schlanker als in Deutschland:

  1. Antrag online oder schriftlich einreichen
  2. Geschäftstätigkeit und erwartete Umsätze dokumentieren
  3. Bearbeitungszeit: meist 2-4 Wochen
  4. Keine Registrierungsgebühren bei freiwilliger Anmeldung

Tipp: Lassen Sie sich von einem zypriotischen Steuerberater unterstützen. Die Kosten sind überschaubar und Sie vermeiden formale Fehler, die zu Verzögerungen führen könnten.

Praktische Abwicklung und Rechnungsstellung

Die korrekte Rechnungsstellung ist das Herzstück Ihrer steuerkonformen Geschäftsabwicklung mit zypriotischen Kunden. Hier erfahren Sie, worauf es ankommt.

Pflichtangaben für grenzüberschreitende Rechnungen

Ihre Rechnung an zypriotische B2B-Kunden muss folgende Angaben enthalten:

  • Vollständige Rechnungsadresse (Name, Anschrift) beider Parteien
  • Ihre deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • USt-ID Ihres zypriotischen Kunden
  • Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
  • Beschreibung der Leistung mit Datum der Erbringung
  • Nettobetrag und Hinweis auf Reverse Charge

Der entscheidende Hinweis lautet: Reverse Charge – Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß Art. 196 der EU-Umsatzsteuerrichtlinie.

Muster-Rechnungstext für Reverse Charge

Die Umsatzsteuer für diese Leistung schuldet gemäß § 13b UStG der Leistungsempfänger. Reverse Charge procedure – VAT liability of the recipient according to Art. 196 of the EU VAT Directive.

Durch den zweisprachigen Hinweis stellen Sie sicher, dass sowohl deutsche als auch zypriotische Behörden die Sachverhalte korrekt einordnen können.

Besonderheiten bei verschiedenen Leistungsarten

Je nach Art Ihrer Dienstleistung können zusätzliche Angaben erforderlich sein:

Leistungsart Zusätzliche Angaben Beispiel
Beratung Beratungsgegenstand, Zeitraum Steuerberatung für Q1/2024
Software-Entwicklung Projektbeschreibung, Milestones Development Phase 2: User Interface
Online-Marketing Kampagnenzeitraum, Leistungsumfang SEO Optimization January – March 2024

Währung und Umrechnung

Grundsätzlich können Sie Ihre Rechnungen in Euro oder in zypriotischen Pfund stellen. Da Zypern Mitglied der Eurozone ist, empfiehlt sich die Fakturierung in Euro.

Vorteile der Euro-Fakturierung:

  • Keine Währungsumrechnung erforderlich
  • Transparente Preisgestaltung für beide Seiten
  • Vereinfachte Buchhaltung
  • Reduzierte Compliance-Anforderungen

Bei Teilzahlungen oder Anzahlungen gelten dieselben Reverse Charge Regeln. Wichtig: Dokumentieren Sie den Leistungszeitpunkt genau, da dieser für die Umsatzsteuer-Behandlung entscheidend ist.

Digitale Rechnungsstellung und Archivierung

Zypern erkennt elektronische Rechnungen vollständig an. Sie können Ihre Rechnungen per E-Mail versenden, sollten jedoch auf eine sichere Archivierung achten.

Best Practices für die digitale Abwicklung:

  1. PDF-Format: Versenden Sie Rechnungen als unveränderbare PDF-Dateien
  2. Elektronische Signatur: Eine qualifizierte elektronische Signatur erhöht die Rechtssicherheit
  3. Backup-Systeme: Automatische Sicherung aller Rechnungsdaten
  4. Zustellbestätigung: Dokumentieren Sie den erfolgreichen Rechnungsversand

Die zypriotischen Behörden akzeptieren deutsche Buchhaltungsstandards, sofern alle erforderlichen Daten verfügbar und nachprüfbar sind.

Häufige Fehler und deren Vermeidung

In der Praxis entstehen bei grenzüberschreitenden Umsatzsteuer-Angelegenheiten immer wieder typische Fehler. Hier zeigen wir Ihnen die häufigsten Stolpersteine und wie Sie diese elegant umgehen.

Fehler 1: Falsche USt-ID-Prüfung

Der häufigste Fehler: Viele Freiberufler akzeptieren ungültige oder nicht existente Umsatzsteuer-Identifikationsnummern ihrer zypriotischen Kunden.

Die Konsequenz: Das Reverse Charge Verfahren greift nicht. Sie müssen nachträglich zypriotische Umsatzsteuer abführen und riskieren Strafen.

So vermeiden Sie den Fehler:

  1. Prüfen Sie jede USt-ID über das MIAS-System der EU-Kommission
  2. Dokumentieren Sie das Prüfungsergebnis mit Screenshot und Datum
  3. Fordern Sie bei Zweifeln eine schriftliche Bestätigung vom Kunden an
  4. Aktualisieren Sie die Prüfung bei Langzeitverträgen regelmäßig

Fehler 2: Unvollständige Rechnungsangaben

Fehlende oder unvollständige Pflichtangaben auf Rechnungen können das gesamte Reverse Charge Verfahren unwirksam machen.

Fehlende Angabe Risiko Lösung
Reverse Charge Hinweis Deutsche USt-Nachzahlung Standardtext verwenden
Kunden-USt-ID Verfahren ungültig Vor Leistungserbringung prüfen
Leistungsdatum Falsche Steuerperiode Exaktes Datum dokumentieren

Fehler 3: Verwechslung von B2B und B2C

Ein kritischer Irrtum: Die Annahme, dass alle Geschäfte mit zypriotischen Partnern automatisch B2B-Geschäfte sind.

Achtung bei folgenden Kundengruppen:

  • Einzelunternehmer ohne USt-ID (Kleinunternehmer)
  • Privatpersonen, die gelegentlich geschäftliche Leistungen einkaufen
  • Non-Profit-Organisationen ohne Unternehmer-Status
  • Öffentliche Einrichtungen mit besonderen Regelungen

Bei B2C-Geschäften müssen Sie grundsätzlich zypriotische Umsatzsteuer berechnen und abführen – das Reverse Charge Verfahren entfällt.

Fehler 4: Unzureichende Dokumentation

Mangelnde Dokumentation kann bei Betriebsprüfungen zu erheblichen Problemen führen. Deutsche Finanzämter sind bei grenzüberschreitenden Geschäften besonders aufmerksam.

Dokumentieren Sie jeden Schritt: USt-ID-Prüfung, Leistungserbringung, Rechnungsstellung und Zahlungseingang. Diese Aufzeichnungen sind Ihr Schutz bei Nachfragen.

Fehler 5: Ignorieren von Änderungen im EU-Recht

Das EU-Umsatzsteuerrecht entwickelt sich kontinuierlich weiter. Was heute korrekt ist, kann morgen bereits überholt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden:

  • Abonnieren Sie Newsletters der EU-Kommission zum Umsatzsteuerrecht
  • Verfolgen Sie Urteile des Europäischen Gerichtshofs
  • Lassen Sie sich regelmäßig von Fachexperten beraten
  • Nutzen Sie spezialisierte Fachliteratur und Online-Ressourcen

Besonders wichtig: Die geplante EU-weite Harmonisierung der Umsatzsteuer-Compliance ab 2028 wird weitere Änderungen bringen.

Steuerliche Besonderheiten für deutsche Freiberufler

Als deutscher Freiberufler mit zypriotischen Kunden müssen Sie neben der Umsatzsteuer auch andere steuerliche Aspekte beachten. Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Punkte.

Einkommensteuer und Doppelbesteuerungsabkommen

Ihre Einkünfte aus Dienstleistungen für zypriotische Kunden unterliegen grundsätzlich der deutschen Einkommensteuer, solange Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz in Deutschland haben.

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Zypern verhindert, dass Sie doppelt besteuert werden. Entscheidend ist der Ort der Leistungserbringung:

  • Leistung in Deutschland erbracht: Besteuerung in Deutschland
  • Leistung in Zypern erbracht: Primäres Besteuerungsrecht Zyperns, Anrechnung in Deutschland
  • Remote-Arbeit: Besteuerung am Ort des steuerlichen Wohnsitzes

Besonderheiten bei längeren Aufenthalten in Zypern

Wenn Sie regelmäßig nach Zypern reisen oder dort temporär arbeiten, können sich steuerliche Komplikationen ergeben:

Aufenthaltsdauer Steuerliche Folgen Empfehlung
Bis 90 Tage/Jahr Keine zypriotische Steuerpflicht Dokumentation der Aufenthalte
90-183 Tage/Jahr Mögliche beschränkte Steuerpflicht Steuerberatung erforderlich
Über 183 Tage/Jahr Zypriotische Steuerpflicht wahrscheinlich Umfassende Steuerplanung nötig

Vorsteuerabzug bei Geschäftsausgaben in Zypern

Geschäftsausgaben in Zypern können Sie unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben in Deutschland geltend machen:

Direkt abzugsfähig:

  • Reisekosten für Kundentermine
  • Übernachtungskosten bei Geschäftsreisen
  • Bewirtungskosten mit Geschäftspartnern
  • Büromaterial und Equipment für Projekte

Für die zypriotische Umsatzsteuer auf diese Ausgaben haben Sie mehrere Optionen:

  1. Erstattungsverfahren: Antrag auf USt-Erstattung über das deutsche Finanzamt (EU-Erstattungsrichtlinie)
  2. Lokale Registrierung: Bei regelmäßigen Ausgaben über 1.000 Euro jährlich
  3. Pauschalierung: Keine Erstattung, aber steuerliche Berücksichtigung des Bruttobetrags

Sozialversicherung bei grenzüberschreitender Tätigkeit

Ihre Sozialversicherungspflicht in Deutschland bleibt bei reinen Dienstleistungsexporten unberührt. Wichtige Punkte:

Als Freiberufler sind Sie weiterhin in Deutschland sozialversicherungspflichtig, auch wenn ein Großteil Ihrer Kunden in Zypern ansässig ist. Die Bescheinigung A1 benötigen Sie nur bei physischer Arbeitsleistung in Zypern.

Steueroptimierung durch zypriotische Strukturen

Viele deutsche Freiberufler erwägen mittelfristig eine Verlagerung ihrer Geschäftstätigkeit nach Zypern. Die steuerlichen Vorteile sind beträchtlich:

  • Körperschaftsteuer: 12,5% statt bis zu 30% in Deutschland
  • Non-Dom-Status: Keine Besteuerung ausländischer Dividenden und Zinsen
  • Intellectual Property Box: Reduzierte Besteuerung von IP-Einkünften (2,5%)
  • Keine Gewerbesteuer: Entfall der deutschen Gewerbesteuer-Belastung

Diese Optimierung erfordert jedoch eine echte Verlagerung des Geschäftssitzes und sollte professionell geplant werden.

Compliance und Dokumentationspflichten

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament für eine erfolgreiche und rechtssichere Abwicklung Ihrer Geschäfte mit zypriotischen Kunden. Hier erfahren Sie, welche Unterlagen Sie benötigen.

Aufbewahrungspflichten und Fristen

Alle Geschäftsunterlagen müssen sowohl den deutschen als auch den EU-weiten Anforderungen entsprechen:

Dokumentenart Aufbewahrungsfrist Format
Rechnungen und Belege 10 Jahre Digital oder Papier
USt-ID-Bestätigungen 10 Jahre Digital empfohlen
Verträge und Vereinbarungen 10 Jahre Originalformat
Korrespondenz 6 Jahre Digital ausreichend

Digitale Archivierung – GoBD-konforme Lösungen

Ihre digitale Buchführung muss den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern (GoBD) entsprechen:

  • Unveränderbarkeit: Einmal archivierte Dokumente dürfen nicht mehr verändert werden
  • Vollständigkeit: Alle geschäftsrelevanten Daten müssen erfasst werden
  • Nachvollziehbarkeit: Jeder Geschäftsvorfall muss rekonstruierbar sein
  • Verfügbarkeit: Sofortiger Zugriff bei Betriebsprüfungen

Besondere Dokumentationsanforderungen für EU-Geschäfte

Bei grenzüberschreitenden Geschäften gelten zusätzliche Dokumentationspflichten:

Zusammenfassende Meldung (ZM): Bis zum 25. des Folgemonats müssen Sie Ihre B2B-Dienstleistungen an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Die Meldung enthält:

  1. USt-ID des zypriotischen Kunden
  2. Nettobetrag der erbrachten Leistungen
  3. Art der Leistung (Code für sonstige Leistungen: S)
  4. Zeitraum der Leistungserbringung

INTRASTAT-Meldungen sind bei reinen Dienstleistungen nicht erforderlich – diese betreffen nur den Warenverkehr.

Betriebsprüfungen – Vorbereitung und Ablauf

Deutsche Finanzämter prüfen grenzüberschreitende Geschäfte besonders sorgfältig. Eine gute Vorbereitung erspart Ihnen Stress und Nachzahlungen:

Halten Sie alle Unterlagen sofort griffbereit: USt-ID-Bestätigungen, Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege und die Dokumentation der Leistungserbringung. Lücken in der Dokumentation führen regelmäßig zu Beanstandungen.

Checkliste für die perfekte Compliance

Mit dieser Checkliste stellen Sie sicher, dass Ihre Dokumentation alle Anforderungen erfüllt:

  • □ USt-ID des Kunden vor jedem Geschäft geprüft und dokumentiert
  • □ Vollständige Rechnungen mit allen Pflichtangaben erstellt
  • □ Reverse Charge Hinweis korrekt formuliert
  • □ Zusammenfassende Meldungen fristgerecht abgegeben
  • □ Alle Belege GoBD-konform archiviert
  • □ Verträge und Korrespondenz vollständig dokumentiert
  • □ Regelmäßige Backup-Erstellung der digitalen Daten
  • □ Zugriffsberechtigung für Betriebsprüfungen vorbereitet

Tipp: Führen Sie quartalsweise eine interne Compliance-Prüfung durch. So entdecken Sie Fehler frühzeitig und können sie korrigieren, bevor externe Prüfer aufmerksam werden.

Bei komplexeren Sachverhalten empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Steuerberater, der sowohl deutsches als auch EU-Umsatzsteuerrecht beherrscht.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich mich in Zypern umsatzsteuerlich registrieren lassen?

Nein, bei reinen B2B-Dienstleistungen ist keine Registrierung in Zypern erforderlich. Das Reverse Charge Verfahren ermöglicht es Ihnen, ohne lokale USt-Registrierung zu arbeiten. Eine Registrierung wird nur bei B2C-Geschäften, Warenlieferungen über bestimmte Schwellenwerte oder bei einer physischen Niederlassung notwendig.

Wie prüfe ich die Gültigkeit einer zypriotischen USt-ID?

Nutzen Sie das MIAS-System (MwSt-Informationsaustauschsystem) der EU-Kommission unter ec.europa.eu/taxation_customs/vies. Geben Sie die USt-ID ein (Format: CY12345678A) und dokumentieren Sie das Prüfungsergebnis mit Screenshot und Datum. Diese Dokumentation ist bei Betriebsprüfungen unverzichtbar.

Welche Umsatzsteuer muss mein zypriotischer Kunde zahlen?

Ihr zypriotischer Kunde zahlt die lokale Umsatzsteuer von 19% auf Ihre Dienstleistung und kann diese gleichzeitig als Vorsteuer abziehen. Für ihn ist das Geschäft damit steuerlich neutral. Sie stellen Ihre Rechnung netto (ohne deutsche USt) mit dem Hinweis Reverse Charge – Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.

Muss ich zusammenfassende Meldungen abgeben?

Ja, Sie müssen bis zum 25. des Folgemonats eine zusammenfassende Meldung (ZM) an das Bundeszentralamt für Steuern abgeben. Diese enthält die USt-ID Ihres Kunden, den Nettobetrag und den Code S für sonstige Leistungen. Die Meldung erfolgt elektronisch über ELSTER.

Was passiert, wenn die USt-ID meines Kunden ungültig ist?

Bei ungültiger USt-ID greift das Reverse Charge Verfahren nicht. Sie müssen dann zypriotische Umsatzsteuer berechnen, ausweisen und an die zypriotischen Behörden abführen. Dies erfordert meist eine lokale USt-Registrierung. Prüfen Sie daher jede USt-ID vor Leistungserbringung und fordern Sie bei Ungültigkeit eine korrekte Nummer an.

Kann ich zypriotische Umsatzsteuer aus Geschäftsausgaben zurückholen?

Ja, über das EU-Erstattungsverfahren können Sie zypriotische Umsatzsteuer aus Geschäftsausgaben zurückerhalten. Der Antrag erfolgt über Ihr deutsches Finanzamt bis zum 30. September des Folgejahres. Mindestbetrag: 50 Euro pro Jahr bzw. 400 Euro pro Quartal. Alternative: freiwillige Registrierung in Zypern bei regelmäßigen Ausgaben.

Gelten diese Regeln auch für andere EU-Länder?

Ja, das Reverse Charge Verfahren gilt grundsätzlich für alle B2B-Dienstleistungen innerhalb der EU. Die Umsatzsteuersätze variieren jedoch zwischen den Mitgliedstaaten (15-27%). Das Grundprinzip – Besteuerung im Land des Kunden – bleibt gleich. Prüfen Sie jedoch länderspezifische Besonderheiten und Schwellenwerte.

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